Wegen Untreue
Ein ÖVPler muss vor Gericht. ÖVP-Bundesrat und Bezirksparteiobmann Harald Himmer wurde wegen des Vorwurfs der Untreue angeklagt.
Wien, 19. Februar 2021 | Harald Himmer ist Mitglied des Landesparteipräsidiums der ÖVP Wien und Bezirksparteiobmann in Wien-Landstrasse. Im Dezember feierte er sein Comeback als Bundesrat für die ÖVP, nachdem er bereits von 1995 bis 2015 Mitglied war. Nun ist er Angeklagter in einem Korruptionsprozess, berichtet die Kronen Zeitung.
Die Anklage gegen den Ex-Alcatel-Manager Himmer, den Ex-Lobbyisten Peter Hochegger und einen Ex-Telekom-Manager ist nun rechtskräftig, nachdem das Oberlandesgericht Wien einem Einspruch dagegen nicht stattgegeben hat, bestätigte ein Sprecher des Gerichts gegenüber der APA. Himmer selbst bestreitet die Vorwürfe.
Himmer beteuert Unschuld
Das Verfahren ist ein Nebenstrang der 2010 aufgeflogenen Telekom- bzw. Blaulichtfunk-Affäre. Es geht um den Vorwurf, Alcatel habe 2006 und 2007 245.300 Euro für zwei tatsächlich “nicht werthaltige” Studien bezahlt. Das Geld soll an die Firma Valora des Lobbyisten Peter Hochegger geflossen sein. Laut Staatsanwaltschaft soll dieser dann 17.500 Euro an Himmer und weitere 10.000 Euro und ein Gemälde an einen ebenfalls angeklagten früheren Telekom-Manager übergeben haben. Während Hochegger gestanden hat, wiesen Himmer und der frühere Telekom-Manager die Vorwürfe von sich.
ÖVP-Wien rückt aus
Der Wiener ÖVP-Klubobmann Markus Wölbitsch lehnte in einer schriftlichen Stellungnahme gleich einmal vorsorglich “politische Vorverurteilung jeglicher Art” ab. Im Rechtsstaat habe “jedem Menschen das unabhängige und faire Verfahren zuzukommen”, betonte er.
Der Wiener FPÖ-Landesparteisekretär Michael Stumpf forderte Himmers Rückzug. “Rücktritt aus allen politischen Ämtern. Das System Kurz hat ausgedient”, so die in einer Aussendung formulierte Erwartungshaltung.
(apa/bf)
Titelbild: APA Picturedesk
die implodieren ja wie eine nach innen gerichtete stalinorgel.
Damit ist die dringende Notwendigkeit eines ÖVP-nahen Bundesstaatsanwalts aber endgültig bewiesen!!
Ich warte auf eine eidesstattliche Erklärung !!!!
und es gilt die unschuldsvermutung.
Aber der muss erst zum Durchbruch verholfen werden.
Einvernahme, Ermittlungsverfahren, Strafanzeige, Anklageschrift, U-Haft,
ist nicht gleich ein Schuldspruch. Sollte eine Strafe nicht angenommen werden
die Unschuld. Die Justiz erster Instanz ist sowieso schlecht.
das hier zeigt sehr schön die langjährige praxis der övp und die routine im umgang mit korruption.
wir wissen alle, wie es weiterging
ja, übung macht den meister.
One by one they fall …
Läuft momentan wirklich nicht gut für die Schwürkisen, Korruptionsverdacht an allen Ecken und Enden…..
haben sie mitleid?
😁😂🤣
😂😆lol
Gut so