Donnerstag, März 28, 2024

Handwerker trotz Quarantäne empfangen – 4.500 Euro Geldstrafe und vier Monate bedingte Haft

4.500 Euro Geldstrafe und vier Monate bedingte Haft

Weil er trotz Corona-Quarantäne Handwerker bei sich daheim und diese nicht über seine Infektion informiert hatte, hat sich am Dienstag ein 44-jähriger Selbstständiger vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Der Mann wurde wegen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu vier Monaten bedingter Haft und 4.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wien, 23. Februar 2021 | Im Oktober hatte der Mann den Absonderungsbescheid erhalten, weil er positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Nur zwei Tage später hatte er zwei Handwerker für eine Reparatur bei sich daheim, die er nicht darauf hinwies, dass er infiziert war, er hatte sich laut Strafantrag auch immer wieder ohne Mund-Nasen-Schutz in der Nähe der beiden Männer aufgehalten.

An Absonderungsbescheid nicht mehr gedacht

Der 44-Jährige gab sich in seiner Einvernahme durch Richter Gernot Kugi zerknirscht: “Es tut mir so leid, ich bin nur froh, dass ich niemanden angesteckt habe.” An den Absonderungsbescheid habe er einfach nicht mehr gedacht. Kugi meinte in seiner Urteilsbegründung, dass es in einer Pandemie wichtig sei, dass jeder seinen Beitrag leistet. Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren hatte der unbescholtene Mann neben der bedingten Haftstrafe eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 25 Euro ausgefasst. Eine Diversion sei nicht infrage gekommen: “Das wäre eine Bagatellisierung.”

Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an, Staatsanwalt Stefan Engelbert gab keine Erklärung ab.

(apa/bf)

Titelbild: APA Picturedesk

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Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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13 Kommentare

  1. TIROL TIROL TIROL….
    ISCHGL: 8000 infizierte und 22 tote nur in Bayern…
    Dorfarzt stellte falsche Atteste aus und so konnten hunderte trotz Quarantäne ausreisen und den Virus in die Welt tragen…
    Wann wird der Arzt (arbeitet immer noch) wegen fahrlässiger Tötung angeklagt…

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  3. der Brainwash, das nicht mehr selber denken, die Medien und die Politik haben es geschafft, das sogar Richter das Hirn abgeben !

  4. wuerde das sofort anfechten , und die chancen sind sehr gut dies zu gewinnen, ein PCR test ist so zutreffend wie es der Erfinder sagt, 0 Aussagekraft… nochmal .. NULL !

  5. „Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten..“

    Damit wäre ja auch ein Strafbestand bei nicht melden/mitteilen von z.B. Grippe oder Herpes, ebenfalls gegeben🤔 oder sehe ich da was falsch?

  6. ich bin nur froh, dass ich niemanden angesteckt habe?
    Ein eher hartes Urteil, es wird keine Rechtskraft eintreten.

  7. Frage in die Runde: wurde der Maturant und die Dorfbewohner damals beim Bad in der Menge auch mit so hohen Strafen belegt? Oder ist das ganz was anderes weil ja der Gesalbte mit von der Partie war?

  8. Nur so am Range gefragt, weil’s ja vollkommen unwichtig ist: Htte er jetzt Corona oder hatte er nur einen positiven PCR Test?

  9. Gerechte Urteil. Aber das mit “vergessen” glaub ich nicht ganz.

    • Bin nicht deiner Meinung! Politiker verstoßen pausenlos gegen diese 2 Meter Regel und haben keinen FFP2 mundschutz auf! Siehe Parlament! Komm mir bitte jetzt aber nicht damit, dass das FPÖ‘ler sind! 2 Meter sind für alle 2 Meter, egal ob Politiker, Polizei bei Demos ( kein 2 Meter Abstand!) .. wer bestätigt uns, dass unsere hochlöblichen Politiker sich testen lassen ? Wo ist der Beweis dafür! Ich glaub gar nichts mehr was ich nicht selbst gesehen habe!
      Und nein, ich bin kein FPÖ Fan! Ich bin nur in der Lage auch bei meiner, mir näherstehenden Partei (Sozen) die Fehler zu sehen! Und die Liebe Karin haben nicht wenige!

      • Aber aber, 2m sine eine Linie, eine Gerade quasi, die müssen sie nur ein bischen alternativ betrachten und sie wird zum Punkt.

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