Europarat:
Trotz mehrerer Aufforderungen seitens des Europarats bleibt die Korruptionsbekämpfung in Österreich unterentwickelt. Laut aktuellem Bericht wurden nur 2 von 19 Empfehlungen umgesetzt, viele Reformen lassen noch auf sich warten.
Florian Bayer
Wien, 2. März 2021 | Nur „unbefriedigend“ habe Österreich die Empfehlungen der Antikorruptions-Gruppe des Europarats (GRECO) umgesetzt. So hieß es bereits 2019 im GRECO-Evaluierungsbericht, das bestätigt aber auch der neue „vorläufige Umsetzungsbericht“ der Antikorruptionsgruppe.
Lediglich zwei von 19 Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung bei Parlamentariern, Richtern und Staatsanwälten haben die österreichischen Behörden seit 2016 umgesetzt. Laut neuem Bericht habe sich die „niedrige Compliance“ seither „nicht weiterentwickelt“. Auch internationale Medien wie „Financial Times“ und „Euronews“ berichten über das Versagen in der Korruptionsbekämpfung.
Bild: Screenshot Financial Times
„Frühes Stadium der Korruptionsbekämpfung“
Schon 2008 hieß es im ersten GRECO-Bericht, dass Österreich sich in einem „frühen Stadium“ der Korruptionsbekämpfung befinde. Es war ein vernichtendes Urteil, das zu etlichen Reformen und dem Ausbau von Exekutive (2012 gegründetes BAK) und Justizbehörden (2009 gegründete WKStA) führte. Auch durch die Strafrechtsreform 2013 hat Österreich ein Stückweit zu anderen Ländern aufgeschlossen.
Es gibt aber nach wie vor viel zu tun. Im aktuellen „Corruption Perceptions Index“ von Transparency International, der 16 verschiedene Befragungen und Indikatoren kombiniert, liegt Österreich mit 76
Punkten nur auf dem 15. Platz, Deutschland Platz 9 (80 Punkte), die Schweiz auf Platz 3 (85 Punkte).
Und auch der neue Bericht stellt ein trauriges Zeugnis aus. In Bezug auf das Parlament wird etwa kritisiert, dass das Begutachtungsverfahren für den Nationalrat nur eine Option bleibt und die meisten parlamentarischen Anfragen keiner öffentlichen Begutachtung unterzogen werden.
Bei Richtern und Staatsanwälten seien zwar Maßnahmen eingeleitet worden, etwa hinsichtlich dem Wahrnehmen von politischen Funktionen, zu einer vollständigen Umsetzung kam es aber nicht. Auch das derzeitige unzureichende Auswahlverfahren für Verwaltungsrichter wird etwa kritisiert.
„Österreich war schleißig“
„Ich bin nicht überrascht, dass der Bericht so negativ ausfällt. Es ist auch unsere Erfahrung, dass Österreich in den letzten Jahren schleißig bei der Korruptionsbekämpfung war“, sagt Bettina Knötzl, Präsidentin des Beirats von Transparency International Österreich und Rechtsanwältin in Wien.
Zwar habe es durch die Strafrechtsreform 2013 und danach unter Justizminister Wolfgang Brandstetter Verbesserungen gegeben. Seit 2017 sei aber nicht mehr viel passiert, „weil es damals offenbar kein vorrangiges politisches Bedürfnis gewesen ist.“
Die vom GRECO-Bericht empfohlenen Verhaltenskodizes hinsichtlich Transparenz und Korruptionsprävention, wie jetzt auch vom Parlament vorgelegt, begrüßt sie: „So ein Kodex ist immer dann gut, wenn man ihn nicht als Feigenblatt benutzt, sondern wenn er auch gelebt wird.“
WKStA „unbedingt befreien“
Wichtig sei natürlich auch die Frage, wie Korruptions-Richtlinien überprüft und bei Nichteinhaltung sanktioniert werden, sagt Knötzl: „Das Strafrecht sollte immer erst die letzte Keule sein. Nötig ist vielmehr auch, an der politischen Kultur zu arbeiten: Mit Schulungen, Motivation, Belohnungen.“
Dies ist teilweise der Fall, aber eben noch nicht ausreichend, wie es im aktuellen Bericht heißt. Zur Überprüfung der Einhaltung brauche es außerdem ein internes Gremium, sowohl im Parlament wie auch in der Justiz, etwa einen Weisungsrat. „Wir haben Hoffnung, dass unter Justizministerin Alma Zadic wirklich etwas weiter geht. Erste positive Anzeichen waren schon zu sehen“, so die TI-Expertin.
Aus den aktuellen Ermittlungen gegen jetzige und frühere Minister könne trotz allen Anwürfen gegen die Justiz etwas Positives entstehen, wie schon die Diskussion um einen Bundesstaatsanwalt zeigt.
„Es ist gut, wenn auch gegen hochrangige Politiker ermittelt wird, sofern ein begründeter Anfangsverdacht besteht. Jeder Amtsträger soll wissen, dass ihm jemand auf die Finger schaut“, sagt Knötzl. Für effektive Korruptionsbekämpfung brauche es auch eine Stärkung der WKStA, die „unbedingt“ vom Einfluss der Politik zu befreien sei.
„Empfehlungen haben ihre Berechtigung“
„Ein Implementieren der GRECO-Maßnahmen würde ein Ende von Straffreiheit und informellen Deals bedeuten“, sagt Alina Mungiu-Pippidi, rumänische Politikwissenschaftlerin und Leiterin des Europäischen Forschungszentrums für Korruptionsbekämpfung und Staatsaufbau an der Hertie School Berlin.
Zwar seien die GRECO-Empfehlungen nicht bindend, sie würden aber strukturelle Probleme in allen Mitgliedsländern des Europarats gleichermaßen kritisch ansprechen. Anders etwa als die „sehr politisierten“ Rechtsstaatlichkeitsverfahren der EU, sagt Mungiu-Pippidi: „Für die spricht sich Sebastian Kurz sehr laut aus, für die strukturellen Probleme hinsichtlich Parteienfinanzierung und Interessenskonflikten hingegen interessiert er sich nicht ganz so sehr.“
Zwar würden die GRECO-Berichte bei allen Ländern gleich vorgehen und eine gewisse „Monokultur“, also gleiche Lösungen für verschieden geartete Probleme, für alle Staaten anlegen. „In Österreich besteht das Problem der hochrangigen Korruption aber nicht erst seit den GRECO-Evaluierungen. Korruption ist ein reales Problem, die durchaus sinnvollen Empfehlungen haben also ihre Berechtigung.“
Geplante Verbesserungen in Justiz, kein Kanzleramts-Kommentar
Trotz des ernüchternden Berichts zeigt sich das Justizministerium auf ZackZack-Anfrage zufrieden, „dass die in der jüngeren Vergangenheit gesetzten Maßnahmen gesehen und anerkannt werden“. Das BMJ sei „bestrebt, weitere Umsetzungsschritte zu unternehmen, soweit die Empfehlungen mit dem österreichischen Rechts- und Verfassungsgrundsätzen vereinbar sind.“
Das Ministerium verweist auf „geplante Verschärfungen“ im Korruptionsstrafrecht und auf die kürzlich erfolgte gesetzliche Verankerung eines „Rückleitungsprozesses“, also einer Mitteilungspflicht bei von Empfehlungen abweichenden Richterbesetzungen. Die Besetzung von Richterplanstellen erfolgt ja durch die JustizministerIn auf Vorschlag des OLG-Präsidenten. Auch ein „Compliance-Management-System“ sei im Aufbau, heißt es vom BMJ.
Die Parlamentsdirektion könne „als keine eigenständig verantwortliche Akteurin“ zur internen Korruptionsbekämpfung keine Auskunft geben, verwies aber auf die aktuell beschlossenen Verhaltensregeln für Abgeordnete und den Gesetzesentwurf zum Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz.
Auch beim Bundeskanzleramt haben wir nachgefragt, inwieweit die Republik und Kanzler Kurz die Korruptionsbekämpfung verbessern wollen. Wir erhielten keine Antwort.
Titelbild: APA Picturedesk