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    CSU-Mann tritt wegen Ermittlungen zurück – Masken-Business

    Masken-Business

    Was in Österreich undenkbar scheint, ist in Deutschland Realität: der konservative CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein tritt als Unions-Fraktionsvize aufgrund laufender Ermittlungen zurück. Vorwurf: er soll für die Vermittlung von staatlichen Maskenaufträgen ordentlich abkassiert haben.

    Wien, 06. März 2021 | Der CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein gibt seinen Posten als Fraktionsvize der Unions-Bundestagsfraktion nach Angaben seines Anwalts auf. Er habe zudem entschieden, dass er für die kommende Legislaturperiode nicht mehr als Bundestagsabgeordneter kandidieren werde, so Anwalt Gero Himmelsbach am Freitag. Sein Abgeordneten-Mandat werde er noch bis zur Bundestagswahl ausüben.

    Vorwurf: Bereicherung an Maskenauftrag

    Hintergrund sind Vorwürfe gegen den CSU-Politiker, dass er über eine Beratungsfirma mehr als 600.000 Euro für die Vermittlung staatlicher Aufträge an einen Schutzmasken-Hersteller kassiert haben soll. Der Deutsche Bundestag hatte einstimmig die Immunität von Nüßlein aufgehoben. Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte nach Razzien von einem Anfangsverdacht der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gesprochen.

    Nüßlein hatte sein Amt als Fraktionsvize zunächst ruhen lassen.

    “Aufgrund des komplexen Sachverhalts mit Auslandsbezug rechne ich nicht damit, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in den nächsten Wochen abgeschlossen sind”,

    teilte Nüßlein nun mit. “Das Ermittlungsverfahren stellt für meine Familie und für meine Partei, die ich fast 20 Jahre mit vollem persönlichen Einsatz im Bundestag vertreten habe, eine ganz erhebliche Belastung dar.” Innerhalb der Union gab es deutliche Kritik am Kollegen. CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak sprach von “Bereicherung” und attackierte den bayerischen Fraktionskollegen scharf. Auch CSU-Generalsekretär Markus Blume, sonst ein strammer Verteidiger seiner Parteifreunde, sieht im Schritt Nüßleins eine “absolut notwendige und folgenrichtige Entscheidung”.

    Für Georg Nüßlein gilt die Unschuldsvermutung.

    (red/apa)

    Titelbild: APA Picturedesk

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