Informationsfreiheitsgesetz
Die SPÖ warnt, dass die Pläne der Regierung zum Informationsfreiheitsgesetz die Kontrollrechte der Abgeordneten einschränken könnten. Parlamentarische Anfragen an Minister könnten deutlich schwieriger werden.
Wien, 09. März 2021 | SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried warnt vor einem Rückschritt: “Das geht natürlich gar nicht.” Wie die NEOS fordert er mehr Rechte für die Abgeordneten.
Erste Gespräche mit ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler über die Reform des Amtsgeheimnisses hat es laut Leichtfried bereits gegeben. Für den Beschluss brauchen ÖVP und Grüne eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und damit die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ. Für die SPÖ definiert Leichtfried drei Diskussionspunkte: die Ausdehnung des Fragerechts der Abgeordneten, eine raschere Umsetzung der Reform sowie einen eigenen Informationsfreiheitsbeauftragten zur Unterstützung der Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern.
Anfragerecht soll beschnitten werden
Insbesondere stört Leichtfried die geplante Beschränkung des “Interpellationsrechts” der Abgeordneten. Hier wollen ÖVP und Grüne nämlich explizit in die Verfassung schreiben, dass für parlamentarische Anfragen an die Regierung die selben Geheimhaltungsgründe gelten sollen wie für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger. Damit würde für die Verweigerung einer Antwort schon die Behauptung ausreichen, eine Anfrage würde die “Vorbereitung einer Entscheidung” betreffen oder es drohe ein erheblicher finanzieller Schaden für den Staat.
Leichtfried fordert daher den Verzicht auf diese Einschränkung sowie die Ausdehnung des Fragerechts auf ausgegliederte Firmen, “damit die Geldverschwendung und die merkwürdige Vergabepraxis, wie das aktuelle Beispiel der Masken zeigt, schärfer kontrolliert werden kann”. Wie bei Untersuchungsausschüssen soll im Streitfall außerdem der Verfassungsgerichtshof über die Zulässigkeit von Anfragen entscheiden.
Darf keine Ausnahmegründe geben
Auch die NEOS fordern eine Ausdehnung der Fragerechte des Parlaments. “Es darf keine Ausnahmegründe für Ministerinnen und Minister im Zuge des Interpellationsrechts der Abgeordneten geben”, fordert Verfassungssprecher Niki Scherak. Sollten Geheimhaltungsgründe vorliegen, dann sollte die Antwort der Regierung eben mit einer entsprechenden Geheimhaltungsstufe versehen, aber trotzdem ans Parlament übermittelt werden.
Ebenfalls auf der Wunschliste der SPÖ stehen eine kürzere Wartefrist auf das Informationsfreiheitsgesetz (neun statt 18 Monate) und ein Informationsbeauftragter. Dieser soll Bürgerinnen und Bürger bei Anfragen unterstützen. Das Justizministerium will eine entsprechende Stelle in der Datenschutzbehörde einrichten. Dies ist Leichtfried zu wenig, weil die Datenschutzbehörde auch die staatlichen Stellen beraten soll, die mit Informationsanfragen der Bürger konfrontiert sind. “Eher skeptisch” sieht er die geplante “Dissenting Opinion” beim Verfassungsgerichtshof.
Einen Informationsfreiheitsbeauftragten fordern auch die NEOS. Sie stoßen sich zudem an der für Kammern geplanten Ausnahme: Sie wären laut Regierungsplan nur ihren Mitgliedern auskunftspflichtig. Scherak lehtn das ab. Weiters plädiert er für kürzere Fristen (zwei bis vier statt bis vier bis acht Wochen) zur Beantwortung von Anfragen und einen automatischen Bescheid, sollte die Antwort verweigert werden.
(apa/bf)
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