Der ehemalige FPÖ-Nationalratsabgeordnete Thomas Schellenbacher ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht wegen schweren Betrugs und betrügerischer Krida zu zwei Jahren und neun Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wien, 17. März 2021 | Ein Schöffensenat (Vorsitz: Thomas Spreitzer) erachtete es als erwiesen, dass der Ex-Politiker als Geschäftsführer einer auf Umwelt- und Verkehrstechnik spezialisierten Firma mit betrügerischen Machenschaften einen Millionenschaden angerichtet hat.
Nicht rechtskräftig
Dem – nicht rechtskräftigen – Urteil zufolge verursachte Schellenbacher einen tatsächlichen Schaden von fünf Millionen Euro. Hinsichtlich weiterer vier Millionen blieb es beim Versuch – in wissentlicher Täuschungsabsicht geltend gemachte Beträge gelangten letztlich nicht zur Auszahlung. Schellenbacher akzeptierte nach Rücksprache mit Verteidiger Farid Rifaat das Urteil, Oberstaatsanwalt Marcus Schmitt gab vorerst keine Erklärung ab.
Bei der Strafbemessung wurden dem 56-Jährigen seine bisherige Unbescholtenheit und vor allem sein zu Verhandlungsbeginn am vergangenen Freitag abgelegtes Geständnis mildernd angerechnet. “Damit haben Sie sich einen deutlich längeren Aufenthalt im Vollzug erspart”, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Ohne entsprechende Kooperation wäre “eine mehrere Jahre längere Freiheitsstrafe” verhängt worden. Dem Senat stand ein Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren zur Verfügung. Erschwerend wurden der hohe Schaden, der lange Tatzeitraum, die mehrfache Deliktsqualifikation und die wiederholte Verwendung gefälschter Urkunden berücksichtigt. 90.000 Euro wurden für verfallen erklärt – der Senat ging davon aus, dass sich Schellenbacher zumindest um diesen Betrag persönlich bereichert hatte.
“Ein Haufen Schrott”
Verfahrensgegenständlich waren Vorgänge, die Schellenbacher zwischen 2007 und 2014 mit mehreren von ihm geleiteten Gesellschaften wissentlich und in Täuschungs- und Bereicherungsabsicht gesetzt haben soll. Indem er gegenüber seiner Haftpflichtversicherung fingierte Schadensfälle geltend machte, erschlich er sich ebenso Gelder wie mit der Vorgabe, bei Straßentunneln wäre es infolge einer Fehlplanung eines Sub-Unternehmens zu Beschädigungen bei Beleuchtungskörpern gekommen. Mitumfasst von der Anklage waren weiters Leasingverträge über sechs jeweils 600 Kilogramm schwere LED-Leittafeln, die in Folge einer Fehllagerung unbrauchbar waren, nachdem Wasser ins Innere gedrungen war. Wie dazu die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausführte, hatte Schellenbacher “den Haufen Schrott” zunächst in eine rumänische Firma eingebracht und mit anschließenden Sale and Lease-Back-Verträgen kräftig abkassiert.
Auch die Asfinag führte der 56-Jährige hinters Licht, indem er für ein Großprojekt in Niederösterreich, für das er den Zuschlag erhalten hatte und das zwischen 2007 und 2013 im Laufen war, eine ungerechtfertigte “Überzahlung” von netto 1,8 Millionen Euro erwirkte. Die Abschlussrechnung – das ursprüngliche Auftragsvolumen war auf 6,5 Millionen Euro angewachsen – akzeptierte die Asfinag dann nicht mehr.
Auf die über ihn verhängte Freiheitsstrafe wird Schellenbacher im Fall der Rechtskraft des Urteils die U-Haft angerechnet. Der frühere FPÖ-Mandatar befindet sich seit 20. Jänner in der Justizanstalt Josefstadt – die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen ihn wegen Begünstigung. Schellenbacher wird verdächtigt, gemeinsam mit einem Beamten des Bundesamts für Verfassungsschutz- und Terrorismusbekämpfung (BVT) dem mit Haftbefehl gesuchtem Wirecard-Vorstand Jan Marsalek zur Flucht nach Weißrussland verholfen zu haben. Schellenbacher bestreitet dies.
Bis 2017 im Nationalrat
Der 56-Jährige saß von 2013 bis 2017 für die Freiheitlichen im Nationalrat. Ihm wurden beste Kontakte zu ukrainischen Oligarchen nachgesagt, die mit ihm gemeinsam das Hotel Panhans am Semmering revitalisieren wollten. Gerüchte, diese Oligarchen hätten der FPÖ-Spitze zehn Millionen Euro angeboten, falls Schellenbacher auf einem blauen Ticket in den Nationalrat gelange, ließen sich nicht verifizieren. Zwar hatten nach der Nationalratswahl 2013 mehrere FPÖ-Politiker auf ihr Mandat verzichtet, so dass Schellenbacher tatsächlich in den Nationalrat gespült wurde. Dass es sich dabei um einen Mandatskauf gehandelt haben könnte, war jedoch nicht erweislich. Diesbezügliche strafrechtliche Ermittlungen wurden 2018 eingestellt.
(apa/bf)
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