Freitag, März 29, 2024

“Steueroase” – Nationalbank-Vizepräsidentin Kolm klagt Twitter-Userin

Nationalbank-Vizepräsidentin Kolm klagt Twitter-Userin

Die Vizepräsidentin der österreichischen Nationalbank fährt gegen eine Twitter-Userin schwere juristische Geschütze auf. Die lehnt ein Vergleichsangebot ab und will den Wahrheitsbeweis für die Äußerung antreten, dass Barbara Kolm eine Steueroase aufbaue.

Wien, 19. März 2021 | Vor Gericht ist Zeit buchstäblich Geld. Und weil es im Prozess von Nationalbankvizepräsidentin Barbara Kolm gegen Twitter-Userin Patrice Fuchs in die zweite halbe Stunde geht, wird die Sache um 400 Euro teurer – das ist der Standardsatz für einen Anwalt vor Gericht.

Es gibt auch nur den einen, Kolms nämlich, denn Fuchs ist nicht anwaltlich vertreten. Das kann sie sich nicht leisten. Pflichtverteidiger wurde ihr keiner bewilligt, weil die Rechtssache nicht komplex sei. Die Rechtssache besteht darin, dass Ex-FPÖ-Politikerin und Nationalbankvizepräsidentin Barbara Kolm medienrechtlich gegen Fuchs als Medieninhaberin ihres Twitteraccounts vorgeht. Fuchs behauptete auf der Plattform, Kolm baue in Honduras eine Steueroase auf.

Eine eigene Stadt für Investoren – niedrige Steuern inklusive

Worum geht es? In dem bitterarmen mittelamerikanischen Land Honduras entsteht derzeit eine „Charter City“, eine extraterritoriale Stadt für internationale Investoren. Sie heißt „Próspera“ und hat eigene Gesetze und Rechtssprechung. Federführend an dem Projekt beteiligt ist Steuerberatungsriese Ernst&Young. Próspera wirbt auf seiner Website mit einer besonders niedrigen Steuerquote: 7,5 Prozent. Die Strandwohnungen entwirft das Büro von Star-Architektin Zaha Hadid.

Um all das zu ermöglichen, änderte Honduras 2014 seine Verfassung. Die Einwohner der Insel Roatán, auf der die Charter City entsteht, befürchten Medienberichten zufolge, dass sie von ihrem Land verdrängt werden sollen. Als „eine Art Aufsichtsrat“ von Próspera fungiert ein Komitee, dessen Mitglieder vom honduranischen Präsidenten ernannt werden, wie der „Deutschlandfunk“ berichtete. Bis 2018 gehörte ihm auch Barbara Kolm an.

Das alles ist unbestritten. Die Frage, die verhandelt wird, lautet: Darf man Kolm vorwerfen, eine Steueroase aufzubauen? Richter Stefan Apostol sagte ja. Doch Kolm berief. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien entschied, dass man gerade Kolm diesen Vorwurf nicht machen dürfe, weil von ihr „als Vizepräsidentin der Österreichischen Nationalbank insbesondere auch in steuerlichen Belangen ein absolut untadeliges, über jeden Zweifel erhabenes Verhalten abverlangt wird.“ Und der Vorwurf, Kolm baue eine Steueroase auf, ist aus Sicht des OLG ehrenrührig. An diese Rechtsansicht ist Richter Apostol nun gebunden, wie er Patrice Fuchs erklärt. Für Kolm seien die Vorwürfe „höchst unangenehm“, wie ihr Anwalt sagt.

Geschenkt

Kolm lässt folglich von ihrem Anwalt ein Vergleichsangebot überbringen: Widerruf, eine „symbolische“ Entschädigung von 500 Euro und die bisher angefallenen Verfahrenskosten von 2.365,04 Euro. „Die 400 Euro“ für die zweite halbe Stunde der Verhandlung „schenke ich ihnen“, sagt Kolms Anwalt zu Fuchs. Apostol weist auf das hohe Kostenrisiko eines Beweisverfahrens hin. Die Kosten könnten „schnell fünfstellig werden.“ Das Vergleichsangebot sei nach seiner beruflichen Erfahrung „nicht unfair“. Und mit Blick auf Kolms Anwalt: „Und vielleicht kann man ja noch etwas verhandeln.“

Doch dazu kommt es nicht. Patrice Fuchs sagt: „Ich will beweisen, dass es stimmt.“ In diesem Fall werde die Angelegenheit nun doch komplexer, stellt Richter Apostol fest, und fragt Fuchs ob sie einen erneuten Antrag auf einen Pflichtverteidiger stellen wolle? Sie will.

Dann stellt Apostol in Aussicht, als erstes Kolm als Zeugin zu laden. Deren Anwalt ist nicht begeistert. Die Sache geht also in die dritte, wohl entscheidende Runde.

(tw)

Titelbild: APA Picturedesk

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