Samstag, Januar 18, 2025

Jetzt droht Mietern die Räumungs-Lawine – Stundungen aus Vorjahr können geklagt werden

Stundungen aus Vorjahr können geklagt werden

Die Mieten aus den ersten Corona-Monaten werden nun endgültig fällig. Österreich droht in diesem Jahr ein Räumungstsunami. Zwar kann erst ab 2022 die Räumung eingeklagt werden, ab April kann aber die Miete gerichtlich eingefordert werden.

 

Wien, 02. April 2021 | Die Mieten aus den ersten Corona-Monaten April, Mai und Juni 2020 wurden bedingt gestundet. Mit April 2021 werden diese nun fällig. Das bedeutet im schlimmsten Fall: Vier Monatsmieten werden auf einen Schlag fällig.

Ab April kann geklagt werden

Mieter, die das nicht stemmen können, haben noch eine Galgenfrist. Eine Delogierungsklage wegen Mietrückständen aus dem Zeitraum April – Juni 2020 ist erst ab Juli 2022 möglich. Doch das gilt nur für diese drei Monate, wer für andere Monate die Miete nicht aufbringen kann, hat eine Räumungsklage zu fürchten. Eingeklagt kann die fehlende Miete inklusive 4 Prozent Zinsen aber schon ab diesem Monat werden.

Bisher stieg die Zahl der Räumungen nicht. 2020 wurden 4.106 Räumungen vollzogen, 5.618 waren es 2019. Auch zu weniger Aufschiebungen kam es 2020: 2.646 Delogierungen wurden verschoben, 2019 geschah dies 3.214-mal. Das geht aus einer Anfrage der NEOS an das Justizministerium hervor.  Aber bleibt das so oder droht aufgrund der katastrophalen wirtschaftlichen Lage ein Räumungstsunami?

Am Weg in die soziale Katastrophe

Ein beträchtlicher Anstieg für 2021 wird erwartet. Es sei bloß eine Frage der Zeit, wann die Lawine ins Rollen kommt, zeigt sich Robert Blum von der Fachstelle für Wohnungssicherheit der Volkshilfe Wien gegenüber der Tageszeitung „der Standard“ überzeugt: „Wir steuern auf eine Katastrophe zu.“

Die Arbeiterkammer rechnet mit bis zu 48.000 Kündigungs- oder Räumungsklagen in diesem Jahr. Ein Viertel mehr als 2019, da waren es 36.014. 2020 lag diese Zahl nur bei 23.240. Sie könnte sich heuer also fast verdoppeln.

Die KPÖ der Stadt Salzburg verweist auf Mietschutzvereine und Sozialeinrichtungen, die man als Ansprechpartner kontaktieren könne. Kay-Jan Dankl (KPÖ) kritisiert die Bundesregierung:

„Die türkis-grüne Bundesregierung hat das Problem aufgeschoben, aber nicht gelöst. Wer schon im letzten Frühling die Miete wegen Corona nicht mehr stemmen konnte, müsste jetzt auf einen Schlag vier Monatsmieten plus vier Prozent Strafzinsen zahlen.“

Regierung müßig

Auch Elke Kahr (KPÖ Graz), die für ihren Mieterschutz bekannt ist, forderte die Bundesregierung auf, „ein Aussetzen aller Delogierungen zu beschließen.“ Es dürfe nicht passieren, „dass Menschen in diesen schweren Zeiten einfach auf die Straße gesetzt werden.“

Kahr geht noch einen Schritt weiter und fordert, dass befristete Mietverträge, die während der Krise auszulaufen drohen, automatisch verlängert werden: Was bringt es, wenn Mieten zwar später bezahlt werden dürfen, mir der Vermieter aber deswegen den auslaufenden Mietvertrag nicht verlängert?“, schildert Kahr ein weiteres Problem.

Die SPÖ wollte vorige Woche im Nationalrat einen Fonds schaffen, mit dem man Mieter absichern könnte. Ein solcher Entschließungsantrag von SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher wurde von der Regierung aber abgelehnt. Die SPÖ-nahe Mietervereinigung forderte einen Fonds von 100 Millionen Euro.

Auf ZackZack-Anfrage verwies das Sozialministerium auf das Justizministerium.

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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