Samstag, April 20, 2024

524 Anzeigen wegen Ausgangssperren – Vorläufige Osterbilanz

Vorläufige Oster-Bilanz

Während des Osterwochenendes kam es in Österreich zu mehreren Anzeigen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz. Vor allem im Osten des Landes, wo über die Feiertage ein harter Lockdown galt und nach wie vor gilt, wurde abgestraft.

Wien, 06. April 2021 |  Das Innenministerium hat eine vorläufige Bilanz der gesetzten Anzeigen von Gründonnerstag bis inklusive Ostersonntag veröffentlicht. Aus dieser geht hervor, dass es zu insgesamt 524 Anzeigen wegen der Missachtung von Ausgangssperren gekommen ist. 2.241 Anzeigen sowie 500 Organmandate wurden aufgrund von Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz verhängt. Die Anzeigen und Organmandate nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz betrafen vor allem das Missachten des Mindestabstands sowie die Nichteinhaltung der Maskenpflicht.

850 mal Ausreise verweigert

Während der Osterfeiertage standen im Schnitt etwa 8.000 Beamtinnen und Beamte pro Werktag im Dienst, am Wochenende waren es etwa 4.500. Von 1. bis 4. April wurden 13.339 Lokale und Veranstaltungsstätten überprüft und 432.762 Kontrollen an Österreichs Grenzen durchgeführt. Mit Gründonnerstag inklusive wurden bis Ostersonntag in 20 Regionen mit hoher Inzidenz 36.065 Fahrzeuge und 48.019 Personen kontrolliert. Im genannten Zeitraum wurden sieben Anzeigen bei der Ausreise aus Hochrisikogebieten erstattet und 850 Mal wurde Menschen die Ausreise verweigert, so das Innenministerium.

679 Menschen nahmen an Demonstrationen teil

Seit Gründonnerstag gab es in ganz Österreich 28 Versammlungen mit Covid-19-Bezug, davon waren drei unangemeldet und zwei wurden untersagt. Insgesamt nahmen 679 Menschen an diesen Veranstaltungen teil. Zwei wurden wegen Verwaltungsübertretungen festgenommen, dazu kamen 51 Identitätsfeststellungen, 76 Anzeigen sowie zwei Organmandate.

Verlängerung nun auch in NÖ und Burgenland fix

Der Hauptausschuss hat am Dienstag nun auch offiziell den Lockdown in Niederösterreich und Burgenland bis Samstag verlängert. Damit wurden die Regeln mit den Schließungen von Handel und persönlichen Dienstleistern an jene in Wien angepasst. Zustimmung kam von Koalition und SPÖ, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Ebenfalls mit der entsprechenden Verordnung fixiert wurde eine Ausweitung der Besuchsregeln in Heimen.

In Alten- und Pflegeheimen sind demnach künftig wöchentlich vier Besuche mit jeweils höchstens zwei Gästen pro Woche und Bewohner gestattet. Damit reagiert man auf die Durchimpufng der entsprechenden Einrichtungen.

Sport nur mit Personen aus selbem Haushalt

Klarstellungen werden mit der Novelle in Bezug auf das Betreten von Sportstätten vorgenommen: Demnach ist eine gemeinsame Sportausübung während des harten Lockdowns nur mit Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. einzelnen engsten Bezugspersonen oder Familienangehörigen erlaubt, wobei man sich als Einzelperson oder als gemeinsamer Haushalt auch einen Trainer bzw. eine Trainerin nehmen darf.

Die in ganz Österreich geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr werden vorerst um weitere sechs Tage bis 16. April verlängert. In der Ostregion gelten sie bis 10. April rund um die Uhr.

(apa/mst)

Titelbild: APA Picturedesk

Markus Steurer
Markus Steurer
Hat eine Leidenschaft für Reportagen. Mit der Kamera ist er meistens dort, wo die spannendsten Geschichten geschrieben werden – draußen bei den Menschen.
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7 Kommentare

  1. 500 Organmandate … liebe MitbürgerInnen. Organmandat zahlen heisst Schuldanerkenntnis oder im Zusammenhang mit Covid-Gesetzen/Verordnungen Deppensteuer. Bescheid (=Anzeige) abwarten Einspruch und falls abschlägig weil selbe Behörde/BH dann ab zum Landesverwaltungsgericht oder VfGH. Mittelrweile werden von Gerichten massenweise Absonderungsbescheide von K1/K2 bzw. symtomlosen PCR-Positiven aufgehoben. Begründung: Staatliche Freiheitsberaubung gemäß EpiG ist bei Nichterkrankten (noch dazu ohne ärztliche Diagnose) nicht erlaubt – so schaut es aus im Un-Rechtskartenhaus von Kurz und Anschober. Da hilft auch die Polizei nicht mehr 😉

  2. Einspruch erheben. Alles vom VfGH nicht gedeckt. Alle Verordnungen wurden aus quasi demselben Grund wieder aufgehoben: es lag keine (ausreichende) Begründung oder Evidenz vor.
    Da alle heutigen Verordnungen ebenfalls ohne diese geforderten Begründungen verabschiedet wurden, werden auch sie nicht halten können.

    Dass eine Regierung – mit einer grünen Justizministerin – derart mit Vorsatz verfassungswidrig handelt, ist tatsächlich “neu” für eine Demokratie, und “Stil” nur aus Sicht totalitärer Herrscher.
    Was hat Grün also verhindert, uns an FPÖ erspart?
    Eine so handelnde FPÖ wäre längst hinweggefegt und verboten worden. Aber mit grünem Mascherl und Corona vergisst man schnell was Demokratie ist, und warum sie wie funktioniert.
    Gute Nacht, Österreich!

    • Man kann Zadic viel vorwerfen, aber mit diesen Verordnungen hat sie wirklich absolut nix zu tun. Die sind das alleinige Werk des Herrn Anschober. Mit freundlicher Unterstützung aller Oppositionsparteien (außer FPÖ). So sieht es leider aus.

      • Ich muss mich korrigieren- bei der aktuellen Verordnung der Ausgangsbeschränkungen dürfte nur die SPÖ als Oppositionspartei mitgestimmt haben. Neos und FPÖ nicht.

  3. Auf keinen Fall gleich zahlen – Anzeige abwarten, dann Einspruch einlegen (weil alles ohnehin verfassungswidrig ist) und fertig. Wird zu 100% eingestellt. Info von Polizei-Insider…

  4. Es wird der Eindruck erweckt, als ob es die Aufgabe der Polizei wäre, das Virus zu bekämpfen. Die medienwirksamen Aktionen der Polizei, oft nicht verfassungskonform, sind völlig untauglich und nicht der geringste Beitrag zur Pandemiebekämpfung!
    Das verständliche Verhalten vieler Bürger ist die Folge des Versagens der Regierung, strukturierte und sinnvolle Maßnahmen vorzugeben.
    Dazu gesellen sich viele Fragen, vorallem nach der Ursache und der Verantwortung für dieses Chaos.
    FRAGEZEICHEN
    Ist Anschober noch handlungsfähig?
    Kompetenz?
    Physisch und psychisch?
    Politischer Rückhalt?
    Glaubwürdigkeit?

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