Sonntag, März 23, 2025

Unsere Rechtsordnung ist zu schwach für das System Kurz – Kommentar

Kommentar

ÖVP-Politiker verstoßen gegen Gesetze, doch das hat oft keine Konsequenzen. Als unsere Gesetze gemacht wurden, konnte man sich nicht vorstellen, wie dreist sie einst gebrochen werden würden. Kommentar von

Thomas Walach

Wien, 07. April 2021 | Bei den drei letzten Nationalratswahlen brach die ÖVP das Wahlgesetz. Zumindest 2019 tat sie das absichtlich – das darf man laut Urteil des Handelsgerichts Wien im Verfahren der ÖVP gegen den Falter sagen. Das Gesetz begrenzt die Geldsumme, die eine Partei für einen Wahlkampf verwenden darf, um faire Wahlen zu ermöglichen. Die ÖVP pfeift darauf. Die “Liste Kurz” brach das Gesetz, um gewählt zu werden. Dieser Sündenfall sollte nicht das einzige Vergehen bleiben.

Das Gesetz verpflichtet die ÖVP-Minister parlamentarische Anfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Oppositionsabgeordnete beklagen regelmäßig, dass die ÖVP auch darauf pfeift. Anfragen werden kursorisch, allgemein oder de facto gar nicht beantwortet.

Die Minister sind auch verpflichtet, Presseanfragen zu beantworten. Wenn sie das nicht wollen, müssen sie per Bescheid erklären, warum. Dieser Bescheid könnte dann vor den Gerichten bekämpft werden. Die ÖVP pfeift drauf und antwortet einfach gar nicht, wenn ihr eine Frage unangenehm ist.

Vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen muss wahrheitsgemäß ausgesagt werden. Wer das nicht tut, macht sich einer Straftat schuldig, die mit bis zu drei Jahren Haft bedroht ist. Die ÖVP pfeift mutmaßlich drauf. Gegen die ehemalige stellvertretende ÖVP-Vorsitzende Bettina Glatz Kremsner wird deshalb ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung. Gegen Gernot Blümel und Sebastian Kurz liegen Anzeigen der Opposition vor.

Gegen Ex ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter, Sektionschef Christian Pilnacek und den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Joahnn Fuchs wird wegen des Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses ermittelt, auch für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Nasse Fetzen

Vertreter der Kanzlerpartei ÖVP brechen in einigen Fällen erwiesenermaßen vorsätzlich, in anderen mutmaßlich systematisch das Gesetz. Unsere Rechtsordnung sieht dafür großteils keine Konsequenzen vor. Für den Gesetzgeber war schlicht nicht vorstellbar, dass der Souverän – das Volk – einer politischen Partei offenen Gesetzesbruch einfach so durchgehen lassen würde. Man war der Ansicht, dass es keine Strafandrohung brauche, weil dergleichen spätestens bei den nächsten Wahlen mit den sprichwörtlichen nassen Fetzen geahndet würde. Falls dem jemals so war, gilt es nicht mehr.

Die ÖVP erhebt sich über das Gesetz, weil sie es kann. Warum? Um Fehlverhalten von Politikern bekannt zu machen und klar als solches zu bezeichnen, wird eine funktionsfähige vierte Gewalt gebraucht. Und das ist des Pudels Kern.

Titelbild: APA Picturedesk

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