Donnerstag, April 25, 2024

Polizei-Pfefferspray gegen Demo war rechtswidrig – Gericht widerspricht Nehammer

Gericht widerspricht Nehammer

Einer Beschwerde der Sozialistischen Jugend gegen einen Polizeieinsatz wurde beim Landesverwaltungsgericht Tirol recht gegeben. Anders als von Nehammer behauptet, war die Pfefferspray-Eskalation bei einer Anti-Abschiebedemo Ende Jänner in Innsbruck unrechtmäßig.

 

Wien 29. April 2021 | Die Auflösung sowie der Einsatz von Pfefferspray gegen eine Demo für offene Grenzen am 31. Jänner 2021 war rechtswidrig. Das entschied das Landesverwaltungsgericht Tirol am Mittwoch. Damals hagelte es für die Teilnehmer der Demo „Grenzen töten“ mehr als 50 Anzeigen.

Gericht widerspricht Nehammer

Die gewaltsame Auflösung der Demo, die Anfang Februar massiv in der Kritik stand (ZackZack berichtete), wurde nun auch vom Gericht abgemahnt.

Das Gericht gab der Beschwerde der Sozialistischen Jugend Recht. Der Einsatz von Pfefferspray sei nicht angeordnet worden und war nicht gesetzmäßig. Auch die Anhaltung der Demo war nicht rechtens. Die Polizei wurde zu einer Zahlung von 1659 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Selmar Yildirm erinnerte an eine diesbezügliche Anfrage, die sie an Nehammer richtete: „Nehammer hat sich dabei in wesentlichen Fragen gleichgültig und nicht um Aufklärung bemüht gezeigt“, so die SPÖ-Justizsprecherin. In der Anfrage sah Nehammer ausschließlich die Demonstranten für die Eskalation verantwortlich. Die Polizei habe sich bei der Auflösung der Veranstaltung auf gesetzlicher Grundlage bewegt, weil die Demo-Teilnehmer die Abstandsregeln nicht eingehalten hätten. Auch vom Verhalten der Demoteilnehmer wäre unabhängig der epidemiologischen Lage eine Gefahr ausgegangen, behauptete Nehammer.

A

Auszug aus Nehammers Anfragebeantwortung

Nehammer in der Pflicht

 „Das Urteil zeigt, wie wichtig die Überprüfung solcher Vorfälle durch die Gerichte ist. Das Eingreifen der Polizei war offensichtlich überschießend. Wie schon in ihrer parlamentarischen Anfrage stellte sie klar: „Jegliche Form von Gewalt ist abzulehnen. Sei es gegen Demonstrantinnen, sei es gegen Polizistlnnen. Es muss aber auch das Demonstrationsrecht, ganz besonders in schwierigen Zeiten, gewahrt bleiben. Grundrechte dürfen nicht willkürlich ausgehebelt werden.“

Eine solche Eskalation dürfe nicht wieder vorkommen, weshalb Yildirim die Polizei, aber auch Innenminister Karl Nehammer in die Pflicht nimmt. Sie sollen für restlose Aufklärung sorgen.

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

LESEN SIE AUCH

Liebe Forumsteilnehmer,

Bitte bleiben Sie anderen Teilnehmern gegenüber höflich und posten Sie nur Relevantes zum Thema.

Ihre Kommentare können sonst entfernt werden.

66 Kommentare

Kommentarfunktion ist geschlossen.

Jetzt: Benkos Luxusvilla in Italien

Denn: ZackZack bist auch DU!