Nepp darf Strache Betrug vorwerfen
OGH bestätigt
Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp darf seinen einstigen Bundesobmann Heinz-Christian Strache weiter mit Betrug im Zuge der Spesen-Affäre in Verbindung bringen. Das hat nun auch der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt.
Wien, 03. Mai 2021 | Eine Klage Straches wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung war bereits im November 2020 vom Handelsgericht abgewiesen worden. Der OGH bestätigte das Urteil, berichtete die “Presse” am Montag.
Nepp hatte im Wien-Wahlkampf Strache mehrfach mit Betrug in Verbindung gebracht und diesem vorgeworfen, er habe die Partei geschädigt. Der Beklagte habe allerdings nicht behauptet, dass der Kläger strafbare Handlungen im Sinne einer Verurteilung begangen habe, argumentierte bereits das Handelsgericht. Vielmehr seien die Äußerungen im Zuge eines Wahlkampfs vor dem Hintergrund des gegen Strache geführten Ermittlungsverfahrens gemacht worden.
Betrug hat viele Bedeutungen
“Dieser Auffassung tritt der Oberste Gerichtshof bei”, heißt es laut “Presse” nun in einem Beschluss, mit dem das Höchstgericht Straches Revisionsrekurs zurückweist. “Betrug” kann demnach viele Bedeutungen haben. Auch für den OGH sind Nepps Äußerungen gegen Strache “als zulässige wertende Äußerungen anzusehen, die auf einem im Kern wahren Sachverhalt beruhen”.
(apa/bf)
Titelbild: APA Picturedesk
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ach da schau her, OGH bestätigt dass man Betrug vorwerfen darf da “Betrug kann viele Bedeutungen haben”…
wenn man jetzt das gleiche der Regierung und ihren Beidln vorwirft, na was passiert dann woh…
Ein Gauner schimpft den anderen.
Einfach typisch blau.
“Betrug kann viele Bedeutungen haben” damit dürfen jetzt auch die Wähler öffentlich Herrn Strache den Betrug an ihnen vorwerfen.
Und beim Maturanten, dem zur dann die Wahrheit rausrutscht, wenn er nicht aufpasst?
Mit der ÖVP würd ich mich im Bezug auf Ehrenbeleidigung usw. nicht anlegen weil die haben enorm viel Geld, sind nicht zimperlich und ihr Fänge reichen überall hin. Eigentlich alles Eigenschaften, die man der Mafia auch nachsagt fällt mir gerade auf…..
§278a
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