Freitag, April 19, 2024

Corona-Verordnung ab 19. Mai – Die neuen Regeln im Detail

Corona-Verordnung ab 19. Mai

Die Regierung hat die Verordnung für die Lockerungen ab dem 19. Mai vorgelegt. Wie angekündigt werden viele bisher geschlossene Bereiche wieder aufsperren dürfen. Das sind die neuen Corona-Regeln im Detail.

Wien, 11. Mai 2021 | Das Gesundheitsministerium hat die neue Verordnung vorgelegt, mit der das öffentliche Leben in der Corona-Pandemie ab 19. Mai ein wenig gelockert werden soll. Voraussetzung für fast alle Aktivitäten vom Gasthaus- bis zum Fitnessstudio-Besuch ist, dass die Person entweder getestet, genesen oder geimpft ist. Zudem ist praktisch überall, außer beim Sport und beim Speisen, eine FFP2-Maske zu tragen.

Die drei G’s: genesen, getetestet, geimpft

Voraussetzung für den Zugang zu Veranstaltungen, Gasthäusern oder Hotels ist eine Genesung, Impfung oder Testung. Als genesen gelten Personen, die während der vergangenen sechs Monate eine Erkrankung überstanden haben. Auch ein Antikörper-Test, der nicht älter als drei Monate ist, wird als Beleg akzeptiert. Ansonsten kann man beispielsweise den Absonderungsbescheid vorlegen.

PCR-Tests werden 72 Stunden anerkannt, professionell abgenommene Antigentests 48 Stunden und Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem (wie die Gurgeltests in Wien) erfasst werden, nur 24 Stunden. Angeboten werden können auch Selbsttests vor Ort, die aber nur für den Besuch selbst Gültigkeit haben.

Impfungen gelten ab dem 22. Tag nach der ersten Immunisierung bis maximal drei Monate. Wer auf den zweiten Stich verzichtet, muss also wieder testen gehen. Nach der zweiten Impfung muss neun Monate lang nicht getestet werden.

Private Treffen

Private Treffen sind untertags (5-22 Uhr) outdoor mit zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten mit zehn (minderjährigen) Kindern möglich. Indoor dürfen sich nur vier Personen plus sechs Kindern zusammenfinden. Letztere Regel gilt auch in den Nachtstunden. Allerdings ist dieser Teil der Verordnung bis Mitte Juni beschränkt. Die meisten anderen Regeln würden erst Anfang Juli auslaufen, wenn sie bis dahin nicht geändert werden.

Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz ist eine FFP2-Maske zu tragen, wenn nicht anderweitig etwa durch Plexiglas eine Ansteckung verhindert werden kann. Zudem gilt die Zwei-Meter-Abstandsregel.

Striktere Regeln gibt es für Lehrer, Arbeitnehmer im Bereich der Lagerlogistik, Personen mit Kundenkontakt (auch Parteienverkehr), für die die “3G-Regel” angewendet wird. Setzt man auf Tests, sind diese einmal pro Woche durchzuführen. Kindergartenpädagogen ersparen sich die FFP2-Maske, wenn sie entweder getestet, geimpft oder genesen sind.

Gastronomie

Gaststätten dürfen wieder Gäste empfangen, jedoch muss ein Abstand von zwei Metern zwischen den Besuchergruppen sichergestellt werden. Zudem dürfen indoor maximal vier Personen plus sechs Kindern an einem Tisch Platz nehmen. Im Gastgarten sind es zehn plus zehn. Außerhalb des Tisches, wo konsumiert wird, ist eine Maske zu tragen. Konsumiert werden darf nur am Tisch und im Sitzen. Die Ausnahme sind Imbisse, wo auch am Stehtisch gegessen und getrunken werden kann. Selbstbedienung ist bei Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen möglich. Eingehoben werden müssen wieder Kontaktdaten, Name, Adresse, Telefon/E-Mail und Verweildauer, sofern der Gast mehr als 15 Minuten bleibt. Diese Daten dürfen nicht weiterverarbeitet werden, sondern nur bei “Bedarf der Gesundheitsbehörde” zur Verfügung gestellt werden.

Tourismus

Für den Zutritt zu einem Beherbergungsbetrieb ist ein negativer Test, eine Genesung oder eine Impfung vonnöten. Der Nachweis ist während des gesamten Urlaubs aufzuheben. Ferienlager sind bis zu 50 Personen möglich. Im Gebäude gelten Maskenpflicht und Zwei-Meter-Abstand-Regel. Keine Abdeckung von Mund und Nase ist nur beim Sport etwa in Fitnessräumen sowie in Nassräumen nötig.

Veranstaltungen

Auch Veranstaltungen sind wieder zulässig, wobei indoor maximal 1.500 und outdoor höchstens 3.000 Personen zugelassen sind. Gibt es keine zugewiesenen Plätze, dürfen nur bis zu 50 Menschen eingelassen werden. Eine weitere Einschränkung bei Veranstaltungen ist, dass zwischen Personen, die nicht aus dem selben Haushalt kommen, zwei Meter Abstand einzuhalten sind oder – wo dies nicht möglich ist – zumindest ein Sitzplatz zwischen den Personen frei bleiben muss. Gastronomie vor Ort ist erlaubt.

Die Abhaltung von Messen und Ausstellungen ist ebenfalls wieder erlaubt, wobei pro Person 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen. Zudem ist indoor Maske zu tragen und es gilt wie im gesamten Veranstaltungsbereich eine Registrierungspflicht. Begräbnisse sind künftig wieder ohne zahlenmäßige Beschränkung möglich.

Freizeit

In Freizeiteinrichtungen vom Indoor-Spielplatz bis zum Schwimmbad dürfen Besucher nur eingelassen werden, wenn sie geimpft, getestet oder genesen und registriert sind. In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht, zudem ist ein Zwei-Meter-Abstand einzuhalten, was zumindest in den ebenfalls in der Verordnung angeführten Einrichtungen zur Ausübung von Prostitution schwierig einzuhalten sein dürfte.

Sport

Sport kann auch indoor wieder betrieben werden. Voraussetzung ist hier die “3G-Regel” plus Registrierung. Weiters gilt Maskenpflicht außer beim Sport und in der Dusche. Der Zwei-Meter-Abstand kann unterschritten werden, wenn die Sportart das erfordert.

Altenheime/Spitäler

In Alten- und Pflegeheimen sind drei Besucher pro Patient und Tag gestattet. Auch hier kommt die “3G-Regel” zur Anwendung. In Krankenanstalten ist ein Besucher pro Patient zugelassen. Ausnahmen gibt es jeweils im Palliativbereich.

Verkehr

In Massenbeförderungsmitteln muss weiter Maske getragen werden sowie – so weit möglich – ein Zwei-Meter-Abstand gewahrt bleiben. In Taxis dürfen nur zwei Personen in einer Reihe sitzen. Bei Schüler- und Behindertentransporten kann von der Regel abgewichen werden. In Seilbahnen dürfen weiter maximal 50 Prozent der Kapazität genutzt werden.

Handel/Friseur

Nichts Grundsätzliches ändert sich vorerst an den bereits geltenden Regeln für Handel und persönliche Dienstleister. Das heißt, in Geschäften muss für jeden Kunden 20 Quadratmeter Platz sein, zudem ist eine FFP2-Maske zu tragen. Beim Friseur oder im Kosmetikstudio ist neu, dass neben dem Test auch die Impfung oder Genesung zählt.

(apa/red)

Titelbild: APA Picturedesk

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29 Kommentare

  1. Für mich wurde die Gastro mit einem Minenteppich aus Corona -Maßnahmen verbarrikadiert. Der Zahnarzt, der braucht keinen Test. Mal nachdenken welches System hier gerade einbetoniert wird….

  2. Es regt sich schon Widerstand. Schaut mal auf die Seiten von http://www.animap.at, wo sich viele Geschäfte, Dienstleister, Gastronomen etc. eingetragen haben, die gegen diese Zugangsbeschränkungen protestieren und sich dem verweigern wollen. Sie verzichten ausdrücklich auf einen Impfnachweis. Und es werden immer mehr, analog dazu auch dasselbe in der Schweiz und in Deutschland. Macht mit !

  3. Ein wahrer Alptraum, hoffentlich wird die Menschheit bald fertig versklavt.
    (Bitte nach der Vorfuehrung wieder alle Plastikmasken aufsammeln und bei den Pyramiden anstellen.)

    Es gibt schon Licht am Ende des Tunnels,
    wir fliegen direkt auf die Sonne zu.

  4. Welche Lockerungen?

    Für unsere korrupte Regierung gilt wie immer die Unschuldsvermutung – im Gesundheitsbereich wurde sie für uns Bürger abgeschafft, man muss erst seine Gesundheit nach den Vorgaben derjenigen Regierung beweisen, für die diese Einschränkungen natürlich nicht gelten weil sie ja gaaanz wichtige Menschen sind.

    Wieder einmal etwas, das man sich wohl von den Nazis und anderer “Experten” in Sachen Diktatur abgeschaut hat, die das im Prinzip sehr ähnlich gemacht haben.

    Wer glaubt mir das als “Öffnung” oder “Lockerung” andrehen zu können, der müsste schon etwas früher aufstehen…..

    • ”Das ist ganz einfach. Man braucht nichts zu tun, als dem Volk zu sagen, es würde angegriffen (VIRUS), und den Pazifisten ihren Mangel an Patriotismus (SOLIDARITÄT) vorzuwerfen und zu behaupten, sie brächten das Land in Gefahr. Diese Methode funktioniert in jedem Land.”

      frei nach dem Rezeptbuch eines amerikanischen Gefängnispsychiaters

    • Bin sehr dafür. Ich würde auch gerne einmal wissen, ob es in der CDC einen “Überhang” von Dems gibt, öhnlich dem juristischen Netzwerk der ÖVP…….

  5. Ich bin dafür, endlich die Regelungen im Bereich Pflege und Betreuung zu lockern. Derzeit ist es so, dass wenn der zu Betreuende und die Betreuerin geimpft oder genesen sind trotzdem die Betreuerin eine Maske tragen muss und 1x/Wo zum Test. Das macht überhaupt keinen Sinn und ist nur eine zusätzliche Belastung. Und auch die Regelung von privaten Treffen indoor ist sinnlos weil nicht kontrollierbar. Alles viel zu kompliziert. Frag mich wie lange das noch so weiter gehen soll immerhin haben wir jetzt schon 1 1/2 Jahre dieses Herumgewurschtle.

  6. Damit ist die 2-Klassengesellschaft jetzt offiziell eingeführt:

    Wer nicht getestet, geimpft oder “genesen” ist, darf nicht vollständig am öffentlichen Leben teilnehmen. Gesund zu sein reicht offenbar nicht aus, denn damit kann kein Profit gemacht werden.

    Ein Trauerspiel. Ich hoffe sehr, dass die Österreicher auf diese grenzdebilen Regeln pfeifen.

    • Nein, so einfach ist’s nicht. Denn wenn die epidemiologische “Begründung” wegfällt, ist auch diese Regelung nicht mehr haltbar. Bis das aber höchstgerichtlich aufgehoben wird, kann’s noch dauern. Das ist eben eine Phase, die man als Zivilgesellschaft aushalten muss. Für jene, die (freiwillig) aufs Restaurant, den Urlaub, etc. verzichten, ist’s ja eh noch einfach. Aufgeben darf man nicht!

      • Aufgeben ist keine Option. Verzicht unterm Strich der Weg zu einem besseren Dasein. Dann werden sich diese Schnupfnasen hoffentlich wieder verzogen haben…

      • Wenn man so mit den verschiedensten Leuten spricht hat man größtenteils das Gefühl, dass alles verloren ist… die Leute wollen es, die Leute stimmen dem zu und finden auch nichts böses daran oder abnormales.

        • Das ist wirklich erschreckend! Die Mehrheit nimmt das alles in Kauf und sagt auch noch danke und juhuu!

  7. Die “Rechnung” mit der Gastronomie ist ganz einfach: Wenn sich die Hälfte der Ungeimpften diese Schikanen nicht gefallen lässt, dann werden viele Lokale bald zusperren müssen, weil’s auch keine Förderungen mehr gibt. Das heißt auch, dass dann weniger die Miete zahlen können. Und nach einer ersten “Erfolgsmeldung” vom Kocher Anfang Juni werden im Juli die Arbeitslosenzahlen wieder steigen. Es wurden auch viele Privat-Konkurse verschleppt, weil sich hier etwas (ab Juli) ändert. Das wird natürlich die Gläubiger unter Druck bringen. Und das wird auch zu vielen (Firmen-)Konkursen führen. Vielleicht ist es sogar gewollt, um die Lohnkosten in Österreich zu senken? Es wird ja auch einige Profiteure geben, die sich jetzt schon darauf vorbereiten können …

    • Zivilen Ungehorsam kann man damit jedenfalls nicht brechen, denn eine korrupte und unfähige Regierung zu unterstützen ist keine Alternative.

    • Die Rote Gewerkschaft hat schon vor zwei Monaten angekündigt rigoros gegen Arbeitgeber vorzugehen die ihre Mitarbeiter zu einer Impfung zwingen wollen (mit welchen Mitteln auch immer).

      • Ja, da würden sie auch endlich wieder einmal ihrem Auftrag folgen……

  8. Und wenn man gesund ist, nicht infiziert und nicht infektiös, jedoch auch nicht geimpft … dann hat man als komplett gesunder Mensch, der niemanden gefährden kann, die Arschkarte gezogen???
    Spinnen jetzt alle komplett?! Gibt es ab jetzt keine Gesunden mehr? Nur mehr “Kranke” wie es aussieht…

    • …als gesunder Mensch muss man in Zukunft in Österreich auf kranker oder ex-kranker Mensch machen und simulieren, damit man die gleichen Rechte hat wie Geimpfte falls man selbst nicht geimpft ist, wie krank wird das noch alles…

      • Weizenbier auf den Schnelltest schütten, positiv sein, Quarantäne genießen, als “Genesener” gelten.

        Was noch fehlt ist der Trick, wie man den”Kontroll”- PCR positiv bekommt, ohne, dass es das Personal bemerkt….

        Wenn ich das auch noch rausfinde, dann wäre das meine Option. Vielleicht vor dem PCR 3 Papayas essen…..?……

        (Wer es noch nicht kennt: bisher wurden Proben von Papayas, Ziegen, Schmieröl und Weizenbier positiv getestet).,..

  9. Bis jetzt durfte man seit Beginn der tödlichsten 0,15% Seuche aller Zeiten, seine Freunde mit denen man regelmäßig Kontakt hatte, begrüßen, ihnen die Hand geben, sie Umarmen. Hat das Immunsystem gestärkt. Mit Mückstein ist das jetzt vorbei. Menschenrechte? Für uns doch nicht. Und das alles ohne jegliche Evidenz.

  10. “Voraussetzung für den Zugang zu Veranstaltungen, Gasthäusern oder Hotels ist eine Genesung, Impfung oder Testung” – Ich verstehe nicht, warum (außer Geimpfte)” das nicht schon seit März letzten Jahres möglich war und erst jetzt? Wo genau ist der Unterschied? In Österreich gab es bis jetzt 0,11% Todesfälle (an oder mit Covid Verstorbene). Stand heute sind 0,32% infiziert. Es gibt derzeit 6,6 % genesene Personen. 2fach immunisierte Geimpfte habe ich keine Zahl auf orf.at gefunden.

    • Menschen in ein sinnbefreites Maßnahmenkorsett voller Widersprüche zu zwängen ist eine erprobte Foltermethode. Die Leute haben es sich bis jetzt gefallen lassen, also kann man jetzt noch härtere Maßnahmen setzen.

      • Ganz nach Juncker: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

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