Donnerstag, März 28, 2024

Demoverbot war rechtswidrig – Nehammer-Klatsche

Nehammer-Klatsche

Ein von der LPD Wien erlassenes Demoverbot Ende Jänner war rechtswidrig. Die FPÖ sieht die Verantwortung ob eines „Verbotswahns“ bei Innenminister Nehammer.

 

Wien, 07. Juni 2021 | Abmahnung für die LPD Wien vor Gericht: Das Verbot einer Anti-Corona-Maßnahmen-Demo am 31. Jänner 2021 war rechtswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Wien vergangene Woche festgestellt.

Klatsche für Nehammer und Polizei

Schon Ende März hatte das Gericht zugunsten einer Beschwerde der FPÖ entschieden, wonach das von der Polizei erlassene Demoverbot rechtswidrig gewesen war. Nun brachte auch eine Privatbeschwerde ein klares Urteil zu einer anderen am selben Tag angemeldeten Demo. So hätte die Polizei jegliche Bereitschaft, mit den Veranstaltern zu kooperieren, verweigert. Man hätte beispielsweise anbieten können, einen anderen Versammlungsort zu wählen oder bspw. die Teilnehmerzahl zu beschränken“, heißt es im Urteil.

„Dadurch wurde die Versammlungsanzeigerin gehindert, ihre angezeigte Versammlung so zu modifizieren, dass sie nicht untersagt hätte werden müssen“, ist das Urteil eindeutig. Die Polizei hatte das Demoverbot mit einer „Gefährdung des öffentlichen Wohls“ begründet. Sie war davon ausgegangen, dass Mindestabstand und Maske nicht eingehalten werden. Dem Gericht war diese Begründung jedenfalls zu wenig. Auch das Platzverbot am Wochenende für den Karlsplatz begründete die Polizei sehr ähnlich: Es gäbe eine „Gefahr für Leben oder Gesundheit mehrerer Menschen.“

FPÖ-Fürst sieht Nehammer verantwortlich

FPÖ-Justizsprecherin Susanne Fürst teilte aufgrund des Demoverbots gegen Nehammer aus:

„Das ist die zweite schallende Ohrfeige für den grundrechtswidrigen Verbotswahn von Innenminister Nehammer.“

Sie glaubt, dass Nehammer selbst das Demoverbot angeordnet hatte. “Ich bin überzeugt davon, dass sich Innenminister Nehammer hier in schlechter Absicht über das Gesetz und die polizeilichen Kenntnisse gestellt hat, um das Versammlungsrecht gezielt auszuhebeln”, so Fürst in einer Aussendung.

Die Sicherheitsbehörden könnten noch Revision einlegen. Allerdings müsste diese wohl beim Verfassungsgerichthof (VfGH) erfolgen.

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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17 Kommentare

  1. NEHAMMERS ZAHNBÜRSTL
    Seit dem nicht verhinderten Terroranschlag in Wien sind mittlerweile 7 Monate vergangen, in denen sich Nehammer nicht zum Rücktritt durchringen konnte. Der Nichtrücktritt wird offensichtlich durch permanente private Profilierungsversuche kompensiert!
    Fraglich dabei ist die Rolle des Polizeipräsidenten, der dabei zum Zahnbürstl des „Strahlemanns“ Nehammer degradiert scheint!

    • Ich weiß auch nicht, warum ich bei dieser Fresse immer an ein Exemplar der Rattus-Gruppe erinnert werden.

  2. Nur 2 Fragen zu diesem Thema:

    Wie viele 100 Demos mit MNS-Weigerung gab es bisher in Europa?

    Wie viele Cluster/Infektionen wurden dadurch nachgewiesen?

    Das lässt nur einen Schluss zu: es war und bleibt immer nur ein Vorwand……

    (Weil ich es so ulkig finde ein konkretes Bsp aus UK: Frühsommer 2020 warnten SAGE und Medien die Briten vor dem Strandbesuch. Man “berechnete” über 50.000 Tote durch 1000e Strand-Cluster. Im Frühjahr 2021 erinnerte sich dann jemand daran und fragte die SAGE, wieviele Cluster man denn nun fand….. Es waren NULL, die SAGE konnte KEINEN Nachweis für auch NUR EINEN erbringen……,;)))

    • Natürlich ist es nur ein Vorwand. Warum wohl wurde die Abstandsregel von 1m auf 2m erhöht, gerade zu einem Zeitpunkt, wo 30.000 und mehr Leute zu den Demos gekommen, während aber gleichzeitig die “Inzidenzen” schon lange gesunken sind. Von Democlustern ganz zu schweigen. Die werden von “Faktencheckern” und Grünpolitikern (Gebi Mair) gerne erfunden.

  3. Na und? Der Schaden ist doch schon längst angerichtet und den wird man auch nicht mehr los, egal was da vlt. im Parlament kommen könnte.

    • Sie haben Recht. Wir dürfen m.M.n. nun in Echtzeit erleben, dass der Rechtsstaat für die Oberen völlig egal ist. Inklusive dem in der Verfassung “garantierten” Demonstrationsrecht. Und ich vermute mal, das Urteil wird daran genau NULL ändern.

  4. Nehammer wird sich im Parlament einigen unangenehmen Fragen stellen müssen.

    • Misstrauensantrag wird aber keiner durchgehen, weil die Grünen Komplizen wie schon bei allen komischen Umständen in der jüngeren Vergangenheit zu ihrem Brötchengeber halten werden. Nur so eine Vermutung von mir.

      Die Grünen sind m.M.n. “partners in crime” und sonnen sich in ihrer moralisch überlegenen Hängematte. Prost Malzeit!

  5. Jetzt ist die Polizei (Nehammer und Pürstl, …) in der letzten Zeit bereits 4-mal verurteilt worden.
    – Klima-Demo, Schwedenplatz
    – Einkesselung v Rapid-Fans
    – Unnötige Gewalt in Innsbruck
    – jetzt Verbot der Kickl-Demo
    Gibt es schon Verfahren zu Votiv-Park-Räumung, und jetzt Räumung des Karlsplatz?

  6. Die Justiz ist wohl die letzte Macht im Staat, die noch nicht durch Infodemie infiziert wurde.

    • Ist den Oberen Wurst. Schön weiter vom Rechtsstaat träumen, den es für diese Gesetzesbrecher sowieso nicht gibt.

    • Die Justiz ist konservativ. Und manchmal genügt es einfach, sich an Regeln zu halten und diese auf Punkt und Beistrich zu vollziehen.

  7. Dass die Demos in den letzten Monaten kleiner geworden sind, hat übrigens nichts damit zu tun, dass die Teilnehmer massenhaft an einer Erkältung verstorben sind, sondern weil die Polizei eskalierend und rechtswidrig gegen die friedlichen Teilnehmer vorgegangen ist. Auch hier wird es wohl noch die eine oder andere juristische Aufarbeitung geben. Die Ausrede “wir haben nur Befehle befolgt”, hat schon in der Vergangenheit nicht zu Freisprüchen geführt und wie man sieht, scheinen zumindest Teile der Justiz noch zu funktionieren.

    • Und auch weil niemand gerne als Nazi, Rechtsradikal, Aluhut etc. in permanenz abgestempelt und vorverurteilt wird…

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