Freitag, April 19, 2024

Sperrstunde fällt im Juli – Clubs bleiben aber »sitzen«

Clubs bleiben aber »sitzen«

Mit 1. Juli wird es in ganz Österreich keine vorgezogene Sperrstunde mehr geben. Trotzdem wird es noch keine klassische Nachtgastronomie geben, Tanzen und Trinken an der Bar bleibt weiterhin verboten.

Wien, 09. Juni 2021 | Angesichts der sinkenden Infektionszahlen hält die türkis-grüne Bundesregierung an ihrem Öffnungsplan fest. Mit 1. Juli fallen fast alle Einschränkungen unter Einhaltung der 3-G-Regel. Einzig das Nachtleben bleibt noch eingeschränkt. Zwar wird es ab 1. Juli keine Sperrstunde mehr geben, die klassischen Aktivitäten in Clubs und Discos sind aber weiterhin nicht erlaubt: Tanzen und Trinken an der Bar ist weiterhin nicht möglich, nur die Konsumation an Tischen ist erlaubt.

Mückstein korrigiert Köstinger

Das erklärte der zuständige Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) nach dem Ministerrat im Gespräch mit der APA. Er korrigierte damit die Aussagen von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), wonach ab Juli auch die Nachtgastro normal öffnen darf. “Aus unserer Sicht macht es sehr viel Sinn, hier Schritt für Schritt vorzugehen”, sagte Köstinger im Pressefoyer nach dem Ministerrat zur Frage der Sperrstunde. “Das ist auch der Grund, warum wir morgen die Sperrstunde auf 24 Uhr verlängern und damit aber auch in Aussicht stellen können – und davon gehen wir wirklich aus, weil die Infektionslage sich sehr positiv gestaltet – mit Anfang Juli, wo natürlich auch die Anzahl der Geimpften schon wieder eine viel höhere sein wird, auch den Bereich der Nachtgastronomie öffnen zu können – im Sinne des Fallens der Sperrstunde.”

Laut dem zuständigen Gesundheitsminister Mückstein stellt sich die Sache anders dar: “Die Nachtgastronomie ist ein Bereich, der noch relativ ungeschützt ist. Weil viele Erwachsene noch ungeimpft sind.” Tanzen und Trinken an der Bar ist weiterhin nicht möglich, nur die Konsumation an Tischen ist erlaubt. So werde das in der Verordnung für die Öffnungen ab 1. Juli geregelt sein.

Keine Disco im klassischen Sinne

Für das Flex am Donaukanal bedeute das etwa, dass man dort Tische aufstellen könne und auf diesen konsumieren dürfe, aber keine Disco im klassischen Sinne veranstalten könne, erklärte Mückstein. Er bekräftigte aber das Vorhaben der Regierung, dass die klassische Nachtgastro noch im Sommer geöffnet werde. “Das wird jedenfalls im Sommer stattfinden.” Details werde man bis Ende Juni entscheiden.

Weitere Öffnungen am Donnerstag

Die bereits für den morgigen Donnerstag (10. Juni) anvisierten weiteren Öffnungen kommen wie angekündigt, sagte Mückstein. Denn die Infektionszahlen seien weiter stark rückläufig und beim Impfen gehe es “schnell voran”. “Mit diesen positiven Entwicklungen steht den Öffnungsschritten nichts mehr im Weg.” Geplant sind zahlreiche Lockerungen: Statt zwei Metern gilt wieder die Ein-Meter-Abstandsregel, die Sperrstunde wird von bisher 22.00 Uhr auf Mitternacht verlegt, außerdem dürfen in der Gastronomie bis zu 16 Personen outdoor bzw. acht Personen indoor (jeweils plus Kinder) zusammenkommen (statt bisher zehn bzw. vier).

Im Handel und in Freizeitbetrieben dürfen wieder mehr Kunden eingelassen werden. Kulturveranstaltungen können stärker ausgelastet werden (75 statt 50 Prozent). In Outdoor-Bereichen fällt die Maske komplett. Lockerungen gibt es auch beim Reisen, so ist etwa die sogenannte “Pre Travel Clearance” nur noch bei der Einreise aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete notwendig.

(apa)

Titelbild: APA Picturedesk

Markus Steurer
Markus Steurer
Hat eine Leidenschaft für Reportagen. Mit der Kamera ist er meistens dort, wo die spannendsten Geschichten geschrieben werden – draußen bei den Menschen.
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13 Kommentare

  1. ausgelassene Freude & Spaß am Leben muß unter allen Umständen unterbunden werden….

    • … ab sofort ist jeden Tag ein Foto von Klaus Schwab anzuschauen, damit dir jegliche Freude am Leben vergeht!

    • Ent-Menschlichung ist angesagt im Sinne der 4. Industriellen Revolution.

  2. “Mit 1. Juli fallen fast alle Einschränkungen unter Einhaltung der 3-G-Regel”.

    Über diesen Satz muss ich wirklich herzlich lachen, denn für mich bedeutet er weiterhin, dass alles eingeschränkt ist. Denn ich persönlich beachte nach wie vor nur die 1-G-“gesund”-Regel.

    Meine Friseurin muss unterdessen auf mich warten, bis die 3-G-Regel fällt, und in der Zwischenzeit wachsen meine Haare immer weiter😉.

    Nach dem Vorbild vom Musical “Hair”:
    “Hair…flow it, show it, long as God can grow it, my hair…” damals war’s auch ein Protest.

    • Die Maskenpflicht bleibt, Geimpfte sind ansteckend.Was das für eine “Impfung” ist ?Die Testpflicht bleibt auch, sonst wär die Pandemie zu Ende.
      Mein Umkreis lässt sich impfen,Urlaub fahren. Welch eine Motivation…
      Die ” Werbung” im TV ist das überhaupt NoGo, dargestellt wie eine Möbelwerbung,ist das Himbeersaft, dieser risikoreiche Eingriff in den Körper?
      Thrombosen gibt es beim Fliegen, aber in so vielen Fällen ?

    • Bis die Verantwortlichen im Häfen sitzen, vorzugsweise Guantanomo, im Freien mit Masken und in Ketten

  3. Wichtig ist, ein Mindestmaß and Maßnahmen bis in den Herbst hinein beizubehalten, wo dann die “Fallzahlen” logischerweise wieder steigen werden. Denn es ist klar, sollte man den Leuten vorher schon all ihre Grundrechte zurückgeben, würden sie den nächsten Lockdown nicht mehr so leicht akzeptieren.

  4. Mit 1. Juli fallen fast alle Einschränkungen unter Einhaltung der 3-G-Regel.

    Welche Freiheit???

    FCK -türkis-grün-spö -neos -die INTERNATIONALEN!!

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