Donnerstag, April 18, 2024

Erster Blümel-Geklagter geht an die Öffentlichkeit

Finanzminister Gernot Blümel drohte Social-Media-Nutzern nach dem Bekanntwerden seines Beschuldigtenstatus mit einer Klage. Ein erster Betroffener geht nun an die Öffentlichkeit.

Wien, 21. Juni 2021 | “Wer etwas anderes behauptet, wird von mir geklagt”: Gernot Blümel hatte im Februar angekündigt, er werde gerichtlich gegen Personen vorgehen, die ihm Korruption unterstellen würden. Der wegen mutmaßlicher Bestechung beschuldigte Finanzminister – es gilt die Unschuldsvermutung – klagte bereits mit Erfolg ein Posting der Sozialistischen Jugend, die ihm vorwarf, er sei „außen fesch, innen korrupt“.

Laut der stellvertretenden Klubobfrau Gabriela Schwarz klagte die ÖVP in 13 Fällen Postings von Einzelpersonen in den sozialen Netzwerken.

36.000 Euro Streitwert für sechs Likes

Einer von den Geklagten geht jetzt an die Öffentlichkeit. Wolfgang Pechlaner erhielt in der Nacht auf Montag Post von ÖVP-Anwalt Werner Suppan. Die Klage, die ZackZack vorliegt, hat es in sich: 36.000 Euro Streitwert.

Konkret geht es um einen Tweet, den Pechlaner am 3. März abgesetzt hatte:

„@othmar_karas ist eben noch ein Konservativer, den ich, obwohl links stehend, akzeptiere. So wie Busek oder Mauthe. Die jetzige türkise Führung ist nur mehr korrupt und machtgeil. Und wenn mich auch der laptoplose Blümel verklagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt.“

Der Tweet Pechlaners dürfte damals nur wenige Personen erreicht haben: gerade einmal sechs Likes und zwei Retweets hatte das Posting zum Zeitpunkt der Klage gehabt. Die ÖVP wurde trotzdem auf ihn aufmerksam.

Geklagter geht von Einschüchterungsklage aus

Laut Klagsschrift würde Pechlaner mit seinem Tweet dem Kläger, Gernot Blümel, unterstellen „eine strafbare Handlung begangen“ zu haben. Weiters heißt es etwas sperrig: „Die Wortfolge ‘vergesslich oder korrupt’ lässt nur jene Auslegung zu, dass beide Vorwürfe auf den Kläger abzielen. Der Beklagte überlässt quasi der Leserschaft die Entscheidung („oder“), wobei „vergesslich“ weniger glaubhaft dargestellt, sondern dem durchschnittlichen Leser suggeriert wird, dass – unabhängig der Auswahl – beides auf den Kläger zutrifft.“ Für Blümel ist der Tweet Pechlaners “Üble Nachrede” (§ 111 StGB) und “Ehrenbeleidigung” (§ 1330 ABGB).

Pechlaner rechnet aufgrund des hohen Streitwerts, dass es sich um eine Einschüchterungsklage der ÖVP handelt. Nachgeben werde er Stand jetzt wohl nicht, wie er gegenüber ZackZack betont: “Bin zur Not bereit, vor Gericht zu gehen.”

(bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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83 Kommentare

  1. Vergissmeinnicht

    Das ist ein selbstentlarvendes Blüml!
    Im Tweet von Herrn Pechlaner gibt es keine persönliche Beleidigung!

    Es gibt lediglich eine pauschale Aussage über die Regierung! Diese Aussage würde ich persönlich genauso unterschreiben!

    Umso entlarvender, wenn sich das Vergissmeinnicht persönlich betroffen fühlt!

  2. Ich weiss ja nicht, ob Herr Pechlaner ueberhaupt finanzielle Hilfe brauchen wuerde, finde jedenfalls den Vorschlag (einiger Forenteilnehmer) ihn im Falle einer Verurteilung zu unterstuetzen, gut und richtig und waere mit einem bescheidenen Betrag dabei.

    Es waere halt Symptombekaempfung.

    Die Jahre ziehen vorbei, immer wieder passieren die gleichen Dinge, nur aendern sich die Namen und Gesichter.
    Das Ergebnis von “Demokratie jetzt!” im Jahre 2013 und die Mehrheit in meiner Umgebung die nach wie vor sturheil die Unschuldsvermutung fuer die Tuerkisen strapaziert, lassen mich auch nicht hoffen.

    Auch Herr Bluemel hat das Recht, dass hoeflich mit ihm gesprochen wird.
    Gemessen der vielen Vorkommnisse mit Herrn Bluemel, ueber deren Unhoeflichkeit uns – dem Volk – gegenueber man sich nur wundern kann (was will der Mann erreichen … dass er auf ewig von moeglichst vielen gehasst wird?), sind die Worte des Herrn Pechlaner angemessen. Ich hoffe, dass saehe im Falle auch das Gericht so.

    • Eine Spendenaktion würde ich auch sehr begrüßen und möglicherweise unterstützen. Es würde Herrn Blümel zeigen, dass der Pöbel und die Tiere zusammenhalten, gegen die da oben, gegen die Familie.

  3. Wann klagen einige oder mehrere der auf den 2500 Bildern abgebildeten Personen ihre – im besten Fall – Persönlichkeitsrechte ein? Das gibt eine schöne Sammelklage gegen die Republik Österreich, da sich diese Fotos auf einem Gerät im Besitz des Staates befanden.
    Im schlimmsten Fall wird etwas ganz anderes zur Anklage gebracht, dann aber Gute Nacht Österreich.

  4. Wenn die Oppositionsparteien jetzt solidarisch und clever sind, unterstützen sie gemeinsam mittels Rechtsbeistand die Geklagten, damit Blümel vor Gericht den Wahrheitsbeweis antreten muss.

    Das wäre die richtige Antwort auf die beschämende türkise Klage von kritischen Staatsbürgern.

    • Ja das wäre der Offenbarungseid für die Opposition.
      Wir interessant wie Sie sich verhalten.

  5. Mach ein Konto auf, zackzack.at soll die Kontonummer veröffentlichen wegen Spenden dann schau…Mittelfinger Sigi bekam mehrere hunderttausend zusammen

  6. Zur Not machst ein Fundraising. Falls Du verlierst bekommst Du dieses Geld locker zusammen…….;))

    Auf jeden Fall vor Gericht gehen – und die Medien ins Boot holen. So viel Wirbel um den Prozess machen wie nur geht. Das ist dann nämlich das Gegenteil von dem, was Blümel erreichen will……

    Blümel will es tilgen – mit einem öffentlichen Prozess geht das nicht mehr, sondern es tritt der Streisand-Effekt ein….;)))

  7. Hat sich Danilo Kunhard der Anzeige seines zweiten Ichs eigentlich angeschlossen?
    Und falls ja, gilt das schon als Sammelklage?
    /sarc

  8. Lediglich “laptoplos” bezieht sich auf Blümel. Der Rest bezieht sich auf die Partei bzw. deren Führung.

    • Absolut richtig!
      Es gibt also keine persönliche Beleidigung!
      Es gibt lediglich eine pauschale Aussage über die Regierung!
      Umso entlarvender, wenn sich das Vergissmeinnicht persönlich betroffen fühlt!

  9. aufgrund des Tweets kann der Staatsdiener Blümel – dessen Gehalt ua von der Person bezahlt wird die er verklagt, nur wegen des Begriffs „laptoplos“ „klagen“… denn nur laptoplos wird in direktem kausalen Zusammenhang mit seinem Namen genannt… dies hat er aber selbst vor dem UA unter Wahrheitspflicht ausgesagt?

    Wer bringt ernsthaft so eine Anzeige ein? Eine darauf basierende Anklage kann ja nur abgewiesen werden – also in einem normalen Rechtsstaat?

  10. Klagen wegen Ehrenbeleidigung kann nur derjenige der ehrenwert ist, nicht aber einer dem nichts peinlich genug ist.

  11. Diese kleine miese Type hat noch die Stirn und klagt die Leute. Hoffentlich läuft er so richtig schön auf und verliert. Das wird dann breit ausgewälzt und wir haben noch mehr zum Lachen.

  12. (Nicht nur) An Herrn Pechlaner: Von Leslie Holmes gibt’s ein schönes Büchlein “Korruption” (Was sie anrichtet und wie wir sie bekämpfen können.) Jemanden als korrupt zu bezeichnen heißt noch lange nicht, dass man diesen Begriff “strafrechtlich” gemeint hat. Bei einer Verurteilung müsste Kurz AUTOMATISCH verurteilt werden. (Es geht um das gleiche Problem.)

    Es ist aber insofern diffiziler, als es die korrupte Bagage um Kurz (gemeint im Sinne von Leslie Holmes 😉 ) ja genau darauf anlegt, den Begriff der Korruption auf das Strafrechtliche zu reduzieren. Aber diese Deutungshoheit kann es nicht geben. Denn das führte automatisch zu einer Einschränkung der Sprache und der menschlichen Kommunikation …

    • Zudem: Der Tweet war so allgemein formuliert, nicht mal eine Namensnennung. Pechlaner spricht von seinem Eindruck. Also, da sind genug Relativierungen dabei wie im UA bei der Beantwortung der Fragen.

      Natürlich geht es um Einschüchterung. Nein, das ist kein persönlicher Angriff, auch keine Ehrenbeleidigung. Die Ehrenbeleidigung spricht Suppan aus, weil er – in Kenntnis seines Mandanten (?) – beides auf ihn bezieht.

      • Sozusagen eine Selbstanzeige!
        Würde unserem Vergissmeinnicht Finanzminister eine bessere Rechtsberatung wünschen oder doch nicht!
        Herr Suppan wird gut verdienen, das ist sicher, ob er Blüml einen Gefallen getan hat, weniger!

    • Diesbezüglich gibt es mittlerweile eindeutige Gerichtsurteile, Herr Pechlaner hat seine Meinung kundgetan und das ist gut so!

  13. Ich finde Blümchen und die Türkise Bande sind hoch korrupt…
    Es gilt natürlich auch für korrupte Politiker die Unschuldsvermutung bis deren schuld bewiesen ist…

    • Einer der kriminellen Spender und engster Vertrauter der miesen Partie ist schon abgetaucht und wird per internationalem Haftbefehl gesucht! Interessant nur, daß auch die Fluchthilfe aus höchsten Kreisen gewährt wurde!

    • Sigi hat darum gebettelt – wo auch immer der Rest der Spenden sich nun befinden….. Sigi hatte ja von Spende bzw. Fonds gesprochen… nie wieder etwas davon gehört….

      • Ja, da wäre auch interessant wie das Geld verwendet wurde, und vor allem wieviel, wo ankam.

  14. … so sind die Zeiten:
    Wer Geld hat klagt, wer keines hat, muss es sich gefallen lassen.
    Recht und Gerecht, zwei Begriffe ohne einen Zusammenhang…..😠
    Wäre es umgekehrt gewesen, hätten die den “Hanger” auf den Kläger gehetzt, gleich mit einer Meute der Presse dabei….😉

    • Nein, muss man sich nicht. Dafür gibt es ja unabhängige Gerichte. Es ist eher eine Frage der Nerven ;-). Und vielleicht ein wenig eine der Spieltheorie …

      • … man kann sich ein Ergebnis zwar (noch) nicht “Kaufen”, geht aber schon gut über den Streitwert, 5-stellig und die meisten müssen klein bei geben….🤕

  15. Wer Spenderwillen gesetzlich bevorzugt, muss derartig reflektiert werden. Möglicherweise reicht es für den Wahrheitsbeweis. Wäre geil.

  16. Eine Verständnisfrage: Wie kommt man darauf, dass die Wortfolge auf Gernot Blümel abzielt? Der Wortlaut bezieht sich auf “diese Partei”.
    “Die Wortfolge ‘vergesslich oder korrupt’ lässt nur jene Auslegung zu” ist vielleicht eine persönliche Interpretation, ich persönlich z.B. verstehe das nicht so, somit ist die Behauptung “lässt nur jene Auslegung zu” hiermit schon widerlegt.

    • Stimmt, denn dementiert haben im U-Ausschuss viele ÖVP’ler und korrupt sind sie auch, sonst würden sie sich ja nicht so viel Mühe machen die Justiz anzugreifen, zu lügen und Beweise zu vernichten, Hausdurchsuchungen zu verraten etc.
      Das muss nicht eindeutig auf Blümel abzielen, sondern beweist nur einen Minderwertigkeitskomplex von Blümel

    • „Wenn sich die Welt zerstört, so fängt es so an: Menschen werden zuerst treulos gegen die Heimat, treulos gegen die Vorfahren, treulos gegen das Vaterland. Sie werden dann treulos gegen die guten Sitten, gegen den Nächsten, gegen das Weib und gegen das Kind.“
      ―Peter Rosegger

    • Der neue Weg. Die bürgerlichen Werte. Die christlichen Werte. Man kann sichs aussuchen.

      • Die christlichen Werte, der Begriff wurde in der Geschichte so oft missbraucht…Und auch das sogenannte “bürgerlich”…ich meine wer ist bürgerlich und wer bestimmt was bürgerlich ist?

  17. Also so viel ich weis, gibt es ein Urteil, das besagt, Politiker seien was öffentliche Äußerungen von Staatsbürgern betrifft mit einem anderen Maßstab zu messen, als Normalbürger. Also sie müssen sich aufgrund ihrer öffentlichen Position mehr gefallen lassen als der Normalbürger. Ist auch irgendwie logisch, weil sie ja ein öffentliches Amt haben und vom Bürger bezahlt werden und daher auch den Unmut der Bürger in Kauf nehmen müssen, bzw. sich einfach mehr gefallen lassen müssen als ein Normalbürger. Darauf sollte sich der Beklagte berufen.

    • Vor allem wenn man nicht einmal im entferntesten den Anschein wahrt, wie unser Blümel. Da wird dementiert, gelöscht, geschreddert, und der Laptop bei durchgesickerter Razzia mit der Frau im Kinderwagen davon geschickt. Genau so etwas machen Unschuldige nämlich!
      Diese Unschuldsvermutung sollte auch nur sofern gelten, wie der Anschein der Unschuld gegenüber Öffentlichkeit und Gericht überhaupt vertretbar ist. Da wäre es schon sinnvoller eine Schuldsvermutung einzuführen, und diese solange gilt bis diese ihre Unschuld bewiesen haben!

  18. Was ist denn da los? Dann darf man sich halt bei Twitter nicht mehr mit richtigen Namen anmelden wenn man wegen jeden Mist schon verklagt wird. Diese korrupte türkise Affenbande!

    • Wird nicht viel bringen die finden die Identität trotzdem raus. Aber irgendwie schon beängstigend. Ein Wahnsinn. Man darf in diesem Land seine Meinung gegenüber einer politischen Partei nicht mehr äußern. Ich meine der Tweet war ja nicht beleidigend oder drohend oder grauslich sexistisch wie die welche die Sigi Maurer damals vom Bierwirt bekommen hat sondern der Mann wollte einfach zum Nachdenken anregen, was anscheinend in diesem Land nicht erwünscht ist.

      • Naja, dann müssten die zumindest Twitter dazu auffordern, und dann hätten die genau eine Email-adresse, die ins leere führen kann. Gibt man jedoch den Namen und Foto an, braucht man nur noch abzuschreiben.

      • Bei YouTube wird man wegen Volksverhetzung, übler Nachrede, Wiederbetätigung ja auch nicht verklagt, sondern ein betroffener Beitrag gemeldet und entfernt. Mehr sollte es bei Twitter auch nicht spielen.

  19. Kurz hat nachweislich Überteuerte Tests in der Schweiz, wo er persönlich hinflog gekauft das selbst die Schweizer sagten das stinkt…
    Das Geschäft lief nicht über den Gesundheitsminister sondern direkt von Kurz über Blümel…das berichtete der Standard ausführlich….
    DAS STINKT NACH KORRUPTION….
    BITTE ANKLAGE EINREICHEN…

  20. „außen fesch, innen korrupt“.

    Ich mein ich versteh die Klage weil außen Fesch…
    Ein abgekeckter unfähiger Bub…
    Tritt die Verfassung mit Füsse, wurde mehrmals von der EU wegen Unfähigkeit kritisiert und ist absolut ungeeignet und unverschämt das er 14 mal 27000 mona ich kassiert…
    Widerlich, der ist nicht Fesch sondern wie die meisten türkisen widerlich….

  21. Kann jemand hierzu rechtlich vebindliche Auskuft geben:
    Hypothetisch:
    Person A bezeichnet Blümel als korrupt, Blümel klagt wegen übler Nachrede und bekommt recht und Entschädigung zugesprochen.
    Zu einem späteren Zeitpunkt wird Blümel von einem Gericht der Korruption für schuldig befunden.
    Wird dann das Verfahren gegen Person A neu aufgerollt? Die Entschädigung zurückbezahlt?

    • Der weiß ja das er die Justiz auf seiner Seite hat und die wird alles tun um den korrupten Haufen zu helfen…

      • Ich habe um eine rechtluch verbindliche Einschätzung von jemanden gebeten, der sich auskennt.

        Nicht um die Meinung von jemand wie Ihnen, der noch nichtmal meine Frage verstanden hat.

        Ich weiß, Sie halten sich für geistreich und glauben, Sie hätten den Durchblick.
        Ihre Äußerungen sind aber nur peinlich und zum Fremdschämen. Sie haben von der Sache genau so wenig Ahnung, wie von deutscher Rechtschreibung und Grammatik.

        Meine Bitte: wenn Sie nichts zu tun haben: machen Sie das bitte wo anders und nicht unter meinen Beiträgen.
        Danke

        • Also jeder darf hier im Forum seine Meinung unter jeden Beitrag äußern. Zum Fremdschämen sind nur grundlose Angriffe wie die von Ihnen.

          • Die Postings hier isoliert zu betrachten ist das Eine. Einen sinnvollen Dialog zu führen, das Andere.

    • Ich darf auch öffentlich behaupten, dass Rendi-Wagner oder Meinl-Reisinger korrupt sind. Schauen Sie sich Surfer an – er behauptet, dass die Richter und Gerichte in Österreich korrupt sind. Das geht ohne weiteres durch. Reden kann jeder. Auch öffentlich.

      Jeder, der sagt, X ist korrupt, kann – darauf angesprochen – erläutern: FÜR MICH. Subjektiv.

      Ich denke darum auch, dass es sich beim Fall Pechlaner um eine Einschüchterungsklage handelt. Die wissen, dass die Klage keine Aussichten hat.

    • Der Vergleich passt nicht ganz. Es sollte heißen “Person A bezeichnet Partei X als korrupt. Politiker B (Mitglied von Partei X) fühlt sich personlich angegriffen, und klagt wegen übler Nachrede.”

    • Ähnliches ist Jean Ziegler mit Nestle passiert. Bei ersten Verfahren hatte er nicht genug Beweise und wurde verurteilt. Jetzt hätte er sie, verzichtet aber auf eine Richtigstellung. (Das sagt nicht, ob das erste Urteil aufgehoben werden könnte. Ich vermute nein. Er hatte zu diesem Zeitpunkt nicht genug Beweise und daher bleibt es.)

  22. Mich würde interessieren, ob der sogenannte “Digitale Krisenstab” unter Gerald Fleischmanns Leitung bei der Ausfindigmachung dieser nun von der ÖVP verfolgten Personen eine Rolle gespielt hat.

    Könnte eine der Oppositionsparteien bitte so freundlich sein und folgende Anfrage an das Bundeskanzleramt stellen:

    “Können Sie es ausschließen, dass bei den von Anwalt Werner Suppen im Auftrag seines Mandanten angeschriebenen Personen auf Informationen des sogenannten “Digitalen Krisenstabes” zurück gegriffen wurde?”

    Ich frage nur. Und bitte die Opposition um Aufklärungshilfe.

    (Es gilt die Unschuldsvermutung für alle Genannten.)

    • Das wäre dann ein klarer Amts- und Steuergeldmißbrauch! Sehr interessante Überlegung.

  23. Ja, da sagt der Mann die Wahrheit, was laptosloser Blümel ist (der wird im Kinderwagen spazieren gefahren) und dann bringt so ein Anwalt die Klage ein. Bei der anderen Ausage betreffend korrupt wird dass das Gericht entscheiden, ob dann noch eine Unschuldsvermutung besteht, ist die Frage eines Urteils. Das Politiker machtgeil sind in dieser Position ist ja nichts Neues. Oder, irre ich mich da???

    • Strele, gilt das auch für FPÖ-Minister, in der Vergangenheit und in der Zukunft?

  24. Mit welchem Geld wird der Anwalt gezahlt? Mit Steuergeld oder mit privatem Geld? Bitte um Info darüber…

    Wobei privates Geld in dem Fall ja auch als Steuergeld zu betrachten ist, oder?

    Und darf man als Bürger, die Politiker jetzt auch verklagen, wenn man zb. von Mitgliedern der ÖVP als Pöbel und Tiere beschimpft wird > “Üble Nachrede” (§ 111 StGB) und “Ehrenbeleidigung” (§ 1330 ABGB).

    Oder aufgrund von politischen Maßnahmen wie zb. Corona Mahßnahmen im Grundrecht der Erwerbstätigkeit eingeschränkt wurde und Verluste hinnehmen musste?

    • Sehr gute Fragen.
      Wäre wünschenswert, wenn sich Anwälte der Opposition sich diese Fragen mal ansehen würden.

    • Das gäbe die größte Sammelklage Österreichs!
      Nur 35 Prozent wären davon ausgeschlossen.

  25. Haben die schnöseligen kerle etwa was zu verbergen, weil sie so empfindlich reagieren?

  26. Definition des Wortes “korrupt”:
    1) bestechlich, käuflich oder auf andere Weise moralisch verdorben und deshalb nicht vertrauenswürdig
    2) aufgrund von Abhängigkeiten, Vetternwirtschaft, Bestechung, Erpressung o. Ä. so beschaffen, dass bestimmte gesellschaftliche Normen oder moralische Grundsätze nicht mehr wirksam sind

    Ich sehe keinen Grund, warum diese Klage erfolg haben sollte. Die Beweise für die moralische Verderbtheit liegen bei der WKStA

    • DIESE Beweise hat die WKStA bereits vorgelegt. Wer sie anschaut, weiß, was los ist.
      Die Frage wär, ob auch strafrechtlich Relevantes dabei ist. Etwas, das in der Weise gegen die Gesetze verstößt, dass es per Anklage vor Gericht kommt und das Gericht ggfs. eine Verurteilung ausspricht.

      So weit scheint es noch nicht zu sein.

      Es gibt da wohl rechtliche Hindernisse – die Gesetze in Österreich scheinen der Korruption einen gewissen Spielraum zu geben, den wir in Deutschland nicht haben. Es könnte also sein, dass Kurz, Blümel etc. in Österreich gemäß der österreichischen Gesetze vom Vorwurf der Korruption freigesprochen werden können.

      Aber dass die Firma Kurz, Blümel & Co korrupt ist – in dem Sinne der obigen Definition – ist schwer zu bestreiten.

      Noch haben FPÖ und ÖVP in Österreich keine ungarischen Verhältnisse einführen können. In Ungarn würde der, der Orban öffentlich für korrupt erklärt, vom Gericht verurteilt und bestraft werden.

  27. ich werd dann gleich einmal einen blick in mein postkastl werfen 🙂

    am 14.2. wurde angekündigt, dass geklagt wird.
    ob diese nun vorliegende eine von den 13 ist?

    ich glaub ja nach wie vor, dass sich keiner von den türkisen beschuldigten vor ein ordentliches gericht traut, weil dann ja der beklagte den wahrheitsbeweis antreten kann und zeugen unter eid aussagen müssen.

    ich habe ja einen interessanten abonnenten meines news-letter.
    herzlich willkommen herr thomas paier, mitarbeiter im bundeskanzleramt.

    https://www.hagerhard.at/blog/2021/03/klagmich/

  28. Einfach nur traurig, dass jemand der genug Geld hat es sich auf diese Art und Weise richtet. Die Bürger die einen bezahlen für eine Arbeit, mit der sie wie aus dem Tweet hervorgeht nicht zufrieden sind, dann auch noch zu verklagen, da fehlen mir die Worte…

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