Donnerstag, April 25, 2024

Zadic-Erlass: Mehr Freiheit für Staatsanwälte

Zadic-Erlass:

Durch Berichtspflichten gelangen Informationen über Ermittlungen an die Politik. Und sie dienen oft dazu, die Arbeit von Staatsanwälten zu erschweren. Justizministerin Alma Zadic greift jetzt ein.

Wien, 29. Juni 2021 | Justizministerin Alma Zadic verringert mit einem Erlass die Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand reduziert und die Anklagebehörden entlastet werden, hieß es in einer Stellungnahme am Dienstag. In Kraft tritt er mit 1. August. Über den Sommer werde zudem das Staatsanwaltschaftsgesetz überarbeitet.

Ihr sei es ein “zentrales politisches Anliegen”, die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften zu stärken, betonte die Justizministerin. Durch den Erlass würden zusätzliche Kapazitäten für die eigentliche Ermittlungstätigkeit frei. Mit der im Sommer angestrebten Überarbeitung des Staatsanwaltschaftsgesetzes sollen dann generell Berichte über bedeutende Verfahrensschritte entfallen, was zu weiterer Entlastung der Staatsanwaltschaft führen soll, so Zadic.

Anlassfall Ibiza-Ermittlungen

Über die Berichtspflicht der Staatsanwaltschaften war zuletzt eine Diskussion im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgekommen. Im Ibiza-Untersuchungs-Ausschuss hatten verschiedene Vertreter der WKStA über die überbordenden Berichtspflichten geklagt, insbesondere über die Drei-Tages-Berichtspflicht der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien. Die entsprechende Weisung wurde daraufhin von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) zurückgenommen, als er Zadic während ihrer Babypause vertreten hatte.

Im neuen Berichtspflichtenerlass, der grundsätzlich regelt, was die Staatsanwaltschaften an die Oberstaatsanwaltschaften und diese wiederum an das Justizministerium berichten müssen, sind laut Zadic “zentrale Verbesserungen” enthalten. Etwa entfällt die Informationsberichtspflicht bei “offenkundig anzunehmenden Informationsinteresse der Oberinstanzen”, also beispielsweise bei Strafverfahren gegen Personen des öffentlichen Lebens bei Straftaten ohne Bezug zu ihrer beruflichen Tätigkeit.

Ebenso erübrigen sich künftig Berichte über die Anmeldung von Rechtsmitteln oder bezüglich Strafverfahren gegen bestimmte Berufsgruppen (Notare) und bei bestimmten Delikten wie Verhetzung. Auch die Berichte über “bedeutende Verfahrensschritte” sei reduziert worden. In Zukunft soll nur noch bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen berichtet werden, hieß es.

(APA/red)

Titelbild: APA Picturedesk

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19 Kommentare

  1. Wieder ein Justizversagen im Fall des Mädchenmordes in Wien, die beschuldigten Afghanen sind schon länger gute Bekannte der Polizei & Justiz. Kein Aufschrei, keine Demos, die Rotlilagrünen schweigen, wie immer, auch kein Taferl vom Kettenraucher aus der Hofburg! Frau Zajic soll sich endlich statt mit Hass im Netz (seit 18 Monaten), mit den wirklich gefährlichen Kriminellen beschäftigen!

  2. s c h l e p p e n d – man/Frau könnte denken, da steckt Methode dahinter.

    • Kommentar eines alten Sacks? Frauen so abwerten lässt eher Rückschlüsse auf Sie zu.

  3. Wenn ich nur wüsste ob das jetzt gut oder schlecht ist…. Ich frag mich halt, warum sie den Aufwand betreibt, während die Grünen den U-Ausschuss abdrehen und eine never-ending-story draus machen…

    • Das ist eine minimale Verbesserung, da Staatsanwälte keine Ordnungsstrafen mehr wegen unvollständiger Berichterstattung an die obere Stelle zu befürchten haben. Allerdings können diese eine solche Berichterstattung indirekt schon einfordern, aber es ist kein Status quo mehr. Für den U-Ausschuss wird es zu spät sein, beim nächsten U-Ausschuss wird z.b. OStA Wien mit ihrem Fuchsl trotzdem rein zur Gaudi jedes mal über ein simples Weisungsschlupfloch eine Berichtsdarlegung einfordern um die WKStA zu behindern, da bin ich mir sicher.

  4. Ein Lichtstrahl am Horizont? Immerhin, man wird zwangsläufig ja bescheiden… Aber es darf auch bitte mehr werden!

  5. Das ist, würde meine Oma sagen ein Eiertanz.
    Nur ned anstreifen.
    Sie kanns nicht. Finden wir uns, leider, damit ab.

  6. Wieso erst per 1. August? Das geht binnen 24 Stunden. Schon wieder verzögern, damit andere vertuschen können.

  7. Dr. Alma Zadic hat sich als Justizministerin an der Vertuschung von einer kriminellen Machenschaft beteiligt. Sie schweigt zu diesem Mega Skandal, ich nicht … Zwei-Klassen-Justiz … googeln

  8. Das ist ist ein Schritt in die richtige Richtung aber für mich noch viel zu wenig. Ich will eine vom parteipolitisch gefärbten Justizministerium völlig unabhängige Staatsanwaltschaft. Irgendwie wieder eine typische Zadic Lösung, vorsichtig um den Koalitionspartner nicht zu sehr zu verärgern…

  9. Und auch gleich die Weisung an die Staatsanwätschaften unterbinden. Damit werden Verfahren gesteuert, vor allem gegen Menschen, die der Regierung ein Dorn im Auge sind.

  10. Wenn sich dies mit der Forderung aus dem Anti-Korruptionsvolksbegehren deckt – sehr gut! Auf Zadic ist doch Verlass!

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