Mittwoch, März 26, 2025

Maskenpflicht im Handel fällt am 22. Juli

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Am Freitagmorgen traten Bundeskanzler und Gesundheitsminister vor die Presse, um weitere Öffnungsschritte anzukündigen. So fällt ab dem 22. Juli die Maskenpflicht im Handel. Im Supermarkt bleibt sie jedoch bestehen.

Wien, 09. Juli 2021 | Nach der Arbeitssitzung der Corona Taskforce zur Vorbereitung auf den Herbst hat Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) danach bei einem Pressestatement das Festhalten an den geplanten Öffnungsschritten angekündigt, die am 22. Juli eine Lockerung der Maskenpflicht vorsieht.

Erneuter Impf-Appell

Die Neuinfektionen würden außerdem weiter ansteigen, hielt der Kanzler am Freitagvormittag fest. “Nehmen sie das Impfangebot an”, lautete daher der gemeinsame Appell der Regierungsmitglieder an die Bevölkerung. Die Taskforce wurde von der Regierung zur Beobachtung über den Sommer eingerichtet, um sich über weitere Schritte abzustimmen und so auf den Herbst und die kältere Jahreszeit vorzubereiten. Um die Impfquote zu steigern, setze man auf eine Ausweitung der niederschwelligen Angebote.

Der Anstieg sei “sonnenklar”, denn man wisse, dass die Pandemie in Wellen komme, und so würden die Neuinfektionen sicherlich massiv ansteigen sobald die kältere Jahreszeit kommt, hielt der Kanzler fest. Die Impfung sei daher das einzige Mittel, denn staatliche Maßnahmen können nicht auf Dauer gesetzt werden. “Man kann nicht auf Dauer die Freiheitsrechte einschränken, wenn es durch die Impfung ein gelinderes Mittel gibt”.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) wies auf die dominante Deltavariante des Coronavirus hin. Er stehe jetzt hier, um vor einer Wiederholung einer Situation wie im vergangenen Herbst zu schützen: “Dieses Jahr wird anders gemanagt, das garantiere ich.”

Maskenpflicht im Handel fällt

Auch wenn die Zahlen der Neuinfektionen schon jetzt wieder ansteigen, wird die Maskenpflicht am 22. Juli weiter gelockert: Die MNS-Pflicht im Handel gilt dann nur noch in Supermärten, Banken, Apotheken, Postgeschäftsstellen und Tankstellen, den sogenannten Betriebsstätten des täglichen Bedarfs – in allen übrigen Geschäften und auch in Museen entfällt sie, wenn die Betreiber keine strengere Maßnahmen vorsehen. Weiterhin gilt die Maskenpflicht jedoch im öffentlichen Verkehr, sowie in Krankenanstalten und Alten- und Pflegeheimen. Hier können die Betreiber aber ebenfalls strengere Maßnahmen setzen.

(apa)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Markus Steurer

    Hat eine Leidenschaft für Reportagen. Mit der Kamera ist er meistens dort, wo die spannendsten Geschichten geschrieben werden – draußen bei den Menschen.

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