Gang zum Höchstgericht
Die Opposition versucht die Auflösung der Covid-19-Finanzierungsagentur zu erwirken, die mit 15 Milliarden Euro Steuergeld ausgestattet ist. Weil man eine Verfassungswidrigkeit vermutet, zieht man nun vor das Höchstgericht.
Wien, 14. Juli 2021 | Die Opposition will die Auflösung der Covid-19-Finanzierungsagentur (Cofag). Die „Blackbox Cofag“ war am Mittwoch Thema einer gemeinsamen Pressekonferenz von SPÖ, NEOS und FPÖ. Die Regierung gebe einerseits im internationalen Vergleich massiv Geld aus, andererseits sind die Ausgaben völlig intransparent. „So geht es nicht weiter“, sagt die Opposition, die nun vor den Verfassungsgerichtshof zieht.
NEOS-Initiative
Die Initiative geht von der NEOS-Budgetsprecherin Karin Doppelbauer (NEOS) aus und wird von allen 85 Abgeordneten der Opposition unterstützt. Sowohl SPÖ als auch FPÖ bedankten sich für ihren Vorstoß.
„Das ist nicht das Geld der Familie Kurz und Blümel, das ist das Geld der Steuerzahler“,
so Doppelbauer in der Pressekonferenz.
Die Opposition geht davon aus, dass die Konstruktion der Cofag verfassungswidrig sei. So seien die Ausgestaltung der Covid-19-Hilfen und die Konstruktion der Kontrolle verfassungswidrig, „Wir gehen davon aus, dass wir gewinnen“, meint Jan Krainer (SPÖ).
Wenn jemand keine Hilfe oder zu wenig bekommt, dann kann man sich als Bürger eigentlich wehren. „Das ist hier komplett ausgeschaltet. Ebenso wie die parlamentarische Kontrolle“, so Krainer.
Mangelhafter Rechtsschutz und keine Kontrolle
Eine parlamentarische Anfrage an Finanzminister Blümel, mit ganz einfachen Fragen, etwa wie viele Mitarbeiter bei der Cofag beschäftigt werden, sei zurückgeworfen worden. Die Message von Blümel sei für Krainer klar gewesen: „Hauts euch über die Häuser mit solchen Fragen.“ Die Kontrolle sei „komplett“ ausgeschalten.
„Wir reden von 15 Milliarden Euro Steuergeld, die keinerlei Kontrolle unterliegen. Das ist mehr Geld als wir im gesamten Bildungsbereich ausgeben, das sind zirka 15 Prozent des Budgets.“
Die Auslagerung in eine GmbH habe zudem erhebliche rechtliche Auswirkungen für die Bürger: Wenn jemand keine Entschädigung aus der Cofag bekommt, gibt es keinen Bescheid, man müsste einen zivilrechtlichen Weg gehen. Dies sei auch eine Vermischung von hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Handlungsformen. Der Rechtschutz sei damit mangelhaft, man habe keinen Bescheid, den man beeinspruchen könnte.
„Umgehungskonstruktion“
Hubert Fuchs (FPÖ) empört die Vermischung der Gewalten in der Cofag. Die Regierung wolle Abgeordnete im Beirat sitzen haben, die dann die Kontrolle in der Cofag haben sollten. Die Cofag selbst sei eine „Umgehungskonstruktion“, um die parlamentarische Kontrolle auszuschalten.
Bernhard Perner (ÖVP) ist der Chef der Cofag, er schnitzte auch an der ÖBAG-Ausschreibung für Thomas Schmid mit, wie ZackZack aufgedeckt hatte. Von 2013 bis 2019 war er Kabinettsmitarbeiter im ÖVP-Finanzministerium. Schmid habe 2013 im Kabinett von Michael Spindelegger (ÖVP) kennengelernt, gab er im U-Ausschuss im März an. Die NEOS forderten nach seiner Befragung im U-Ausschuss seinen Rücktritt. Der zweite Geschäftsführer ist dem grünen Kosmos zuzuordnen.
Noch heute werde die sogenannte Drittelbeschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht, die Opposition will eine Auflösung der Cofag erwirken. Dann müsste das Konstrukt neu gebaut werden, was der Wunsch der NEOS-Initiative sei. Es bestehe aber keine Gefahr, dass Unternehmen die Gelder zurückzahlen müssten, versichert Doppelbauer. Man rechnet mit einer Entscheidung noch in diesem Jahr.
Die Cofag, die durch das Finanzministerium in eine private GmbH ausgelagert wurde, ist im März 2020 gegründet worden. Vor dem ersten Lockdown, am 10. Februar, wurde eine Vorratsgesellschaft gegründet, die dann umbenannt wurde.
(ot)
Titelbild: APA Picturedesk