Freitag, März 29, 2024

Beschränkung von Begräbnissen gesetzwidrig

„Schwerer Eingriff in Privatleben“

Die Beschränkung von Begräbnissen während des Winter-Lockdowns war ein „schwerer Eingriff in das Recht auf Privatleben“ und missachtete damit den 8. Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Wien, 21. Juli 2021 | Schwere Rüge für den ehemaligen Gesundheitsminister Rudolf Anschober. Zumindest in einem Teil war die 2. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, die den Winter-Lockdown regelte, gesetzwidrig. Die Beschränkung von Begräbnissen auf 50 Personen war ein „besonders schwerer Eingriff in das Recht auf Privatleben“ gewesen und deshalb „unverhältnismäßig“, wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Dienstag bekannt gab.

Gegen Recht auf Privatleben

Eine Verabschiedung von nahestehenden Verstorbenen sei „weder wiederhol- noch substituierbar“. Dies zu beschränken widersetzt sich dem 8. Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention, wie der VfGH schreibt. Egal, ob die Maßnahme „legitime Ziele verfolgt und dazu auch geeignet war.“ Angefochten wurde die Verordnung von einer Oberösterreicherin, die nicht am Begräbnis ihrer Tante teilnehmen durfte.

Dieser Punkt hat gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.

Der verantwortliche Ex-Minister Rudolf Anschober (Grüne), der aktuell wieder zur „Delta-Variante“ twittert, hat sich bisher nicht dazu geäußert.

Auch weitere Corona-Urteile gab das Höchstgericht am Dienstag bekannt, die schwerwiegendste Entscheidung dürfte allerdings die Begräbnisse betroffen haben. Wie viele Menschen sich nicht von ihren Angehörigen verabschieden durften, ist unbekannt.

Auch zu Ausreisebeschränkungen entschied der VfGH. Die Ausreisetestpflicht für Tiroler Bezirke erachtete das Höchstgericht als gesetzeskonform und verhältnismäßig. Das Betreten und Verlassen von Ortsteilen in der Gemeinde Nenzing (Vorarlberg) sei dagegen ohne Gesetzesgrundlage gewesen. Ein Unternehmer beeinspruchte eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 21. März 2020. Dieser kann nun auf Grundlage des Epidemiegesetzes von 1950 Ersatzanspruch einfordern.

Maskenentscheidung

Auch zur Maskenpflicht im Handel gab das Höchstgericht Entscheidungen bekannt. Ein Antrag des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich, dass die Maske in geschlossenen Räumen in Betriebsstätten gesetzwidrig wäre, wurde abgewiesen. Der Einspruch bezog sich auf die Covid-19-Lockerungsverordnung im September letzten Jahres. Der Minister habe aber „hinreichend dargelegt“, warum diese Regelung erfolgt ist.

Anders steht es um die Lockerungsverordnung vom Mai 2020. Hier beeinspruchte das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich die Maskenpflicht im Handel. Diese war gesetzwidrig, weil Gesundheitsminister Anschober nicht nachvollziehbar festhalten konnte, warum diese Maskenpflicht erforderlich gewesen sein sollte.

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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22 Kommentare

  1. Hätte mich das betroffen ich würde den Typen sowas von verklagen!

  2. Und was bringt uns diese Erkenntniss des VfGH ?
    Die Richter sollten sich um die aktuellen Vorschriften der Regierung kümmern wie den 3G und 2G Schwachsinn und nicht um Erlässe welche in der Vergangenheit beschlossen wurden und jetzt nicht mehr relevant sind.

    • Der VfGH kann nur für die Vergangenheit entscheiden. Er ist ,negativer’ Gesetzgeber und für die Zukunft müsste das Parlament Gesetze in seinem Sinn beschließen. Und die Vollziehung müsste Gesetzeskonform umsetzen.
      Tut sie aber nicht. Weil man draufgekommen ist, dass es sanktionslos bleibt, wenn man sich an nix hält.

      Hat fast zwei Jahre gut funktioniert.

  3. Der verfassungslose Gerichtshof kommt mir vor wie a Kontoauszug.
    Der Netsch der da drauf steht, is oft scho längst verbraten …

  4. Der verfassungslose Gerichtshof hinkt seiner Zeit a bissi hinterher, tätt i sagen.
    Des is a anzige Pflanzerei, zumal alles was als widrig erklärt wird
    1. schon gar nimma aktuell is und
    2. so oder so ohne Konsequenzen bleibt

  5. Nicht anders zu erwarten. Diese Regierung regiert per Dekret (Verordnung), dann hebt der VFGH alles wieder auf und sie machen die nächste Verordnung und führen ihren Coronawahn auf dem Rücken von uns (der Bevölkerung) durch. Ja genau dafür geben wir alle unsere Stimme ab.

  6. War ja eh klar. Panikmache vor Hirn einschalten. So muß Politik. Die Pfeifen in unseren Land wollten es so.

  7. So einiges, was dem VfGH an Unterlagen geliefert wurde, sind Meinungsartikel, angebliche Studien, die das eine oder andere vermuten, oder Sachen die längst überholt sind. Auch das RKI schreibt “Masken könnten helfen”. Also unwissenschaftliches Zeugs, bei dem die Gefahr besteht, dass sich die Richter des VfGH inhaltlich gar nicht wirklich auseinander setzen wollen.

  8. Herr Anschober wird öfter im Zug Wien-Linz gesichtet, begleitet von einem größeren Hund. Er wirkt in natura eigenartigerweise größer und schlanker als im TV. Am Bahnhof Linz wurde er auch schon einmal von einem Obdachlosen keck angesprochen. Da ich diese Strecke auch sehr oft benutze, warte ich auf eine gleichartige Chance und werde Herrn Anschober höflich und distanziert auf seine Meinung zu diesem Urteil ansprechen.

    • Trockener, korrekter Ernst reicht für diese Situation – und diesen wiederholten, vorsätzlichen Gesetzesbrecher – völlig aus.

  9. Ich hab den Rudi Anschober immer für einen netten Kerl gehalten und das ist er vermutlich auch. Aber seit einem völlig melodramatischen Auftritt seinerseits als die Bilder aus Bergamo um die Welt gingen, ist mir der Mann völlig suspekt. Da wurden völlig überzogene Maßnahmen gesetzt ohne einmal genauer nachzufragen was denn in Italien schief läuft und warum dort so viele betagte Menschen sterben. Anschober hat sich wie viele andere Politiker auch von den Bildern mitreißen lassen und anhand von Fernsehbildern seine Maßnahmen konstruiert. Er war der völlig falsche Mann für den Job.

    • Anschober hat sich leider diskreditiert. Er lies nie eine profesionelle Distanz und Gelassenheit erkennen, sondern hat mit den Wölfen geheult. Anfänglich gab es eine zögerliche Reaktion auf das erste VfGH-Urteil, danach schien es ihm einfach herzlich wurscht gewesen zu sein. Vielleicht wollte Herr Anschober sich bis zur Pensi durchzittern und hatte schlicht keine Lust auf Streit mit Kurz.

      • Na die GrünnInnen haben ihn ja auch der ÖVP zum Fraß vorgeworfen. Die GrünnInnenpartei willst nicht als Freund haben.

        • Nein. Definitiv nicht. Kannibalismus brauch’ ich nicht.

      • Ich glaub er hatte einfach völlig andere Ziele in dem Job (verständlich) wie Pflegereform usw. und diese Dinge hätte er auch sicher super gemacht, weil er der erste war, dem man das zutraute…leider kam dann dieses blöde Virus…

  10. Herr Anschober ist zurückgetreten. Für seine Bemühungen verdient er Respekt. Er war nicht „irgendwer“ und hatte seine Zeit. Jetzt sollte er sich ab- und eingrenzen. Das sollte er zur Kenntnis nehmen.

  11. und, keine Konsequenzen! Wie gehabt!

    Nachdem es keine Konsequenzen hat werden die weitermachen wie bisher und uns, den VfGH milde belächeln und weiter untereinander BeidlBüdl austauschen. Weil, es passiert denen doch eh nix ….

    unlängst bei einem Diskonter in Wr. Neustadt: ein – sagen wir nicht besonders gekleideter und nicht gut riechender Mann – hat aus dem Regal einen Butterstriezl geklaut … der Detektiv und die Filialleitung sowie dann in Folge zwei Polizisten sind beinahe auf dem Mann draufgekniet und haben diesen abgeführt …..

    • Der arme Mann, das ist ja wie im Mittelalter….eh schon schlimm genug das wir in Österreich Menschen haben die es nötig haben Lebensmittel zu klauen. Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen.

  12. Weltweit der selbe Weg. Angeblich war es ja von Beginn an klar wie wichtig Masken sind, und natürlich angeblich wissenschaftlich belegt.

    … Aber der Minister kann nix dazu vorlegen, was die Notwendigkeit der Maskenpflicht im Handel belegt.

    Bis heute hält sich in den Medien und bei der Bevölkerung ( siehe aktuelle Zack Zack Umfrage): Masken sind wichtig.

    Jeder der was anderes behauptet ist ein trotteliger covidiot.

    • Eh.
      Ich habs ja so gemacht:
      Selbst nachgedacht, zum Schluß gekommen, dass es sinnvoll ist und einfach gemacht.
      Schutzbrille beim Schleifen ist ähnlich…
      Selbst nachgedacht, einfach aufgesetzt und gut.
      Ich hab jetzt nicht abgewartet bis ich einen Splitter ins Auge bekomme.
      Und selbst bei Schutzbrillen kann mal ein Splitter seinen teuflischen Weg finden.
      Alles eine Frage von Wahrscheinlichkeit und Risikobewertung.
      Ein Risiko das beim Tragen von Schutzausrüstungen besteht ist deutlich geringer als das Risiko, welches von der zu verhindernden Gefahr ausgeht.

  13. Wieder einmal, wie schon oft: Türkis-grün regiert und verordnet MENSCHENRECHTSWIDRIG.

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