»Corona leugnen«
Armin Wolf gegen Corona-Maßnahmenkritiker hieß es am Donnerstag im Handelsgericht Wien. Zentrale Frage: Darf man Gegner der staatlichen Seuchenschutzmaßnahmen als „Coronaleugner“ bezeichnen?
Wien, 22. Juli 2021 | Ist “Coronaleugner” eine diskreditierende Bezeichnung oder sachliche Kritik? Letztlich war das die Frage, mit dem sich das Handelsgericht Wien am Donnerstag zu beschäftigten hatte. Mit einem prominenten Beschuldigten: ORF-Starjournalist Armin Wolf.
„Gesundheitsgefährdende Desinformation“
Dieser bezeichnete im Jänner auf Twitter ein Inserat des „Außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschusses“ (ACU), der „Rechtsanwälte für Grundrechte“ und der Gruppe „Respekt“ im „Kurier“ als ein „Corona-Leugner-Inserat“. Sechs Personen der drei Gruppen klagten auf Unterlassung und Widerruf. Wolfs Tweet kritisierte vor allem den “Kurier”, der ihn kurz vor der Veröffentlichung des Inserats aufgrund seines Kurz-Interviews attackiert hatte. Für Wolf sei die Bezeichnung „Coronaleugner“ eine „sachliche und keine abwertende Bewertung“. Man könne die „Pandemie auch verharmlosen“, man müsse sich dann aber auch der „öffentlichen Kritik“ aussetzen. Er hätte zudem ja auch den Begriff „Covidiot“ verwenden können. Wolf verwies auf die Ärztekammer, die das Inserat als „gesundheitsgefährdende Desinformation“ bezeichnet hatte. Ob auch Wolf das Inserat als „gesundheitsgefährdend“ versteht, sei aber „völlig irrelevant“. Seine Bewertung der Maßnahmenkritiker verteidigte er vehement. Der „offensichtliche Zweck der Gruppen“ sei „darauf angelegt, diese Pandemie zu verharmlosen.“ Dass es der Gruppe aber vor allem um die „Verharmlosung der Pandemie“ geht, kann man durchaus bezweifeln. Erst am Dienstag wurde einer erfolgreiche Beschwerde der “Rechtsanwälte für Grundrechte” beim Verfassungsgerichtshof bekannt. Dass der VfGH Personenbeschränkungen bei Begräbnissen als gesetzwidrig ansieht, beruht auf einer Beschwerde der “Rechtsanwälten für Grundrechte“.
Was ist ein „Coronaleugner“?
Jeder könne inserieren was man wolle, etwa auch „dass die Erde eine Scheibe ist oder wir von Echsenmenschen regiert werden“, so der ORF-Star. Er kritisierte aber, dass der Kurier so etwas breitflächig Raum gegeben habe. Sein Tweet sei “eine Kritik am Kurier gewesen” und nicht an der „seltsamen Gruppe“, wie er die drei Initiativen am Mittwoch auf Twitter bezeichnet hatte. Für Wolf ist ein “Coronaleugner” außerdem keiner, der das Virus an sich leugnet. So jemanden habe er überhaupt nie getroffen. Ein “Coronaleugner” sei jemand, der die Gefahren des Virus verharmlose und deshalb die staatlichen Seuchenschutzmaßnahmen in Frage stelle. Das würden die Gruppen „zweifellos“ machen, immerhin finde man auf der Homepage des ACU den Satz: „Covid19 ist nicht wesentlich gefährlicher als die Influenza.“
Polarisierende Kritik
Die Kläger, vertreten von Rechtsanwalt Michael Brunner und seinem Anwalt, hielten strikt dagegen. Wenn ein „Coronaleugner“ jemand sei, der bloß die Gefahr verharmlose, dann wäre jegliche Kritik an der Corona-Politik der Regierung illegitim. Auch der Richter sah im Inserat „keinen einzigen Hinweis darauf zu finden, dass die Existenz geleugnet werde“. Michael Brunner, einer der „Rechtsanwälte für Grundrechte“, stellte fest, dass seine Gruppe zu diesem Zeitpunkt bereits eine enorme Breitenwirkung gehabt habe. „In der Bevölkerung gab es ein enormes Bedürfnis nach Aufklärung“. Man sei mit den Anfragen nicht mehr nachgekommen, weshalb man dann übergegangen sei, zum Beispiel den besagten offenen Brief zu schalten. Es sei zudem nicht um die Frage nach der Gefährlichkeit des Virus, sondern ausschließlich um die Verhältnismäßigkeit der Corona-Politik gegangen.
Am Inhalt des Inserats halten die Kläger fest: Masken seien „nicht sinnvoll“, ebenso sei ein PCR-Test an „asymptomatischen Personen nicht sinnvoll“. Die Position wurde umfangreich argumentiert. Auch an der Kritik der mRNA-Impfung hält er fest. Wolf wollte sich inhaltlich zum Thema Masken, PCR und Impfungen nicht äußern: „Das soll der herrschenden medizinischen Lehre überlassen werden“.
Brunner sagte aus, dass zwei Mitglieder der Gruppe, etwa ein Wissenschaftler der Meduni Wien, nach der Schaltung des besagten Briefs mit „erheblichen beruflichen Schwierigkeiten und Anfeindungen“ zu kämpfen hatten. Von der Bevölkerung habe man sehr viel Zuspruch für den offenen Brief bekommen, „den Medien, und damit meine ich die Leitmedien, hat der Brief aber sehr missfallen.“
„Meinungsfreiheit gegen Meinungsfreiheit“
Außergerichtlich hatte Wolf nicht widerrufen wollen, die öffentliche Behauptung habe man so aber nicht stehen lassen können, weil Wolf rund 450.000 Follower auf Twitter habe. Die Bewertung sei „diskreditierend“ und sei der „Versuch“, den Gegner aus der Debatte auszuschließen. „Selbstverständlich leugnen wir nicht die Existenz der Krankheit oder des Virus, dann würde man ja die Realität leugnen“, so Brunner. Das Medieninteresse an der Verhandlung war bemerkenswert. Corona und die Bewertung der Regierungsmaßnahmen, das regt auf. Aber auch wenn nur die Bewertung eines Wortes verhandelt wurde, leicht konnte einem das Gefühl erschleichen, es ginge in der Verhandlung um weit mehr. Der Richter bewertete abschließend: „Es scheint mir, hier steht Meinungsfreiheit gegen Meinungsfreiheit“. Das Urteil ergeht schriftlich. (ot)
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