Samstag, Dezember 7, 2024

Keine 3G-Regel bei AMS – Kurse sind »Zusammenkünfte«

Kurse sind »Zusammenkünfte«

Wer einen AMS-Kurs besuchen muss, kann sich nicht darauf verlassen, dass alle geimpft, getestet oder genesen sind. Das AMS verlangt keinen 3G-Nachweis.

Wien, 22. Juli 2021 | Laut aktueller Corona-Verordnung aus dem Gesundheitsministerium gelten für “Zusammenkünfte” mit weniger als hundert Teilnehmern keine besonderen Vorsichtsregeln – mit Ausnahme der Nachtgastronomie. Juristen kritisieren das als unverständlich. Das AMS geht davon aus, dass auch seine Kurse Zusammenkünfte sind. Teilnehmer müssen daher nicht geimpft, getestet oder genesen sein. Das AMS verlangt lediglich von Kursleitern entweder 3G-Nachweis oder Maske. Das gelte für alle Erwachsenenbildungseinrichtungen, teilt das AMS auf ZackZack-Anfrage mit.

Anderswo strengere Regeln

Viele davon sehen das anders. So gilt an Universitäten und den Wiener Volkshochschulen nach wie vor die 3G-Regel. Auch das AMS könnte für seine Kurse Regeln erlassen, die über das Schutzniveau der neuen Coronaverordnung hinausgehen. Bereits in der Vergangenheit waren Corona-Maßnahmen bei AMS-Kursen laxer gehandhabt worden. Sowohl im zweiten als auch im dritten Lockdown mussten Kursteilnehmer bei den Schulungen erscheinen. Aktuell sind rund 70.000 Menschen in Schulungen betroffen.

(tw)

Titelbild: APA Picturedesk

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