Mittwoch, April 24, 2024

Edtstadler attackiert U-Ausschuss und verlangt Selbstkritik von Abgeordneten

Karoline Edtstadler sieht die „Polarisierung und Politisierung“ der Justiz „mit Sorge“. Die Opposition ist empört, fordert die Rücknahme der Aussage von der „Mascherlposten“-Ministerin.

Wien, 23. Juli 2021 | Ministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) teilt im „APA“-Sommerinterview gegen den U-Ausschuss aus und bremst beim Informationsfreiheitsgesetz. Sie empfiehlt eine Änderung der U-Ausschuss-Verfahrensordnung.

U-Ausschuss ein “inquisitionelles Verfahren”

Der U-Ausschuss sei wie ein “inquisitionelles Verfahren” geführt worden. Das tue weder der parlamentarischen Kontrolle noch der Justiz gut. Die NEOS nannte sie „befremdlich“, weil diese Akten an die Öffentlichkeit spielen würde. So etwas sei “außerhalb der Würde eines Rechtsstaats”. Damit werde die Geheimhaltung ad absurdum geführt. Höhere Bußen erscheinen Edtstadler in solchen Fällen angemessen: “Wenn es keine Sanktionen gibt, dann ist es meistens so, dass man nicht geneigt ist sich dem zu unterwerfen.”

Der U-Ausschuss deckte allerdings auch auf, dass die ÖVP selbst Akten nach außen spielte, um die WKStA zu attackieren. Höhere Strafen könnten also auch die ÖVP treffen. Trotzdem sehe Edtstadler die Polarisierung und Politisierung rund um die Justiz mit großer Sorge. Der U-Ausschuss sei mit großer Emotion bespielt worden. Die Abgeordneten sollten sich selbstkritisch einer Eigendiskussion stellen.

NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter nannte das in einer Aussendung eine Dreistigkeit:

“Wenn jemand die Justiz politisiert und im Würgegriff hat, unabhängige Ermittlungen mit permanenten Störfeuern behindert und mit ständigen substanzlosen Angriffen zu diskreditieren versucht, dann ist das die ÖVP und das türkise Establishment rund um Kanzler Sebastian Kurz.”

FPÖ-Hafenecker will Rücknahme der Aussage

Der freiheitliche Fraktionschef im U-Ausschuss Christian Hafenecker nannte das in einer Aussendung “völlig daneben”. Die Aussagen über die Politisierung der Justiz solle die Ministerin zurücknehmen. Er erinnert sie daran, dass sei selbst auf einen „Mascherlposten“ in der WKStA sitze. Außerdem würde Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) vermutlich nicht einmal zurücktreten, wenn er verurteilt werde. Daher brauche es parallel parlamentarische Aufklärung zur politischen Aufklärung.

Beim Informationsfreiheitsgesetz bremst die Ministerin. Die Begutachtung zum Ende des Amtsgeheimnisses war schon vor etlichen Wochen abgelaufen. Dass bis jetzt kein Gesetzesentwurf den Ministerrat passiert hat, begründete die Kanzleramtsministerin damit, dass man sich Zeit nehmen wolle, die Einwände zu berücksichtigen. Gemeinden, Länder aber auch Ministerien hatten vor einer Bürokratiewelle gewarnt. Entsprechende Bedenken nehme sie “sehr ernst”, versicherte Edtstadler. Ihr gehe es darum, die Verwaltung “funktionsfähig” zu halten und trotzdem “Vorteile in Richtung mehr Transparenz sicherzustellen”.

Bundesstaatsanwalt

Ob es hier noch Einschränkungen geben könnte oder die Beantwortungsfrist ausgedehnt werden könnte, ließ die Ressortchefin offen. Gleiches gilt für die Einwände des Verfassungsgerichtshofs gegen jene Bestimmung, die Verfassungsrichtern die Veröffentlichung einer abweichenden Meinung ermöglichen würde. Hier seien die Argumente in der Begutachtung von beiden Seiten im Wesentlichen dieselben gewesen wie schon im Vorfeld: “Letztlich wird es eine politische Abwägung sein, ob man es macht.”

Auch “keine kleine Reform” ist für die Verfassungsministerin jene zum neuen Bundesstaatsanwalt als neue Weisungsspitze. Denn für Edtstadler braucht es damit verbunden ein ganzes Paket, das etwa die Beschuldigtenrechte stärkt und eine höhere Vergütung bringt, wenn man freigesprochen wird oder das Verfahren eingestellt wird. Zur Art des Bestellung des Bundesstaatsanwalts hat sie zwar schon eine Meinung, die will sie aber nicht öffentlich kundtun.

(ot/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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