Freitag, März 29, 2024

Kurz will bei Anklage nicht zurücktreten

Bundeskanzler Sebastian Kurz will im Amt bleiben, sollte Anklage gegen ihn erhoben werden. Das gab er am Sonntag gegenüber der deutschen Boulevardzeitung „Bild“ bekannt. Scharfe Kritik kommt von der Opposition: „Ein Kanzler kann nicht gleichzeitig auf der Regierungsbank und Anklagebank sitzen“. 

Wien, 26. Juli 2021 | Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) will auch bei einer Anklageerhebung gegen ihn nicht zurücktreten. “Ja, selbstverständlich”, antwortete Kurz in einem Interview mit “Bild live” auf die Frage, ob ein Angeklagter Bundeskanzler sein könne.

An solchen Anklagen “nie etwas dran”

Schließlich sei bei solchen Anklagen “nie etwas dran” gewesen und sie hätten sich “alle als falsch herausgestellt”, argumentierte Kurz. Scharfe Kritik kam von SPÖ und FPÖ.

Er wisse, was er getan und nicht getan habe. “Ich habe definitiv immer vorsätzlich die Wahrheit gesagt”, bekräftigte der ÖVP-Chef seine Verteidigungslinie. Auf die Frage, ob er mit 40 Jahren noch Kanzler sein werde, sagte der bald 35-Jährige: “Ich fühle mich derzeit sehr wohl in der Politik. Ich glaube, dass ich einen Beitrag leisten kann.”

Scharfe Kritik

Kritik an den Aussagen von Kurz kam am Montag von SPÖ und FPÖ. “Ein Kanzler kann nicht gleichzeitig auf der Regierungsbank und Anklagebank sitzen”, sagte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch in einer Aussendung. “Kanzler Kurz blödelt das Verfahren und die Ermittlungen wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss herunter, als wären die Vorwürfe ein Bagatelldelikt. Das sind sie nicht.” Auch erinnerte Deutsch daran, dass auf Falschaussage im U-Ausschuss eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft droht.

“Chuzpe”

“Bezeichnend” sei es außerdem, dass “der Kanzler zu den Vorwürfen noch nicht einmal einvernommen werden konnte, weil sein Anwaltsteam die Zuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mit allen juristischen Finten bekämpft und so das Verfahren in die Länge zieht”, so der SPÖ-Geschäftsführer. Die Aussagen des Kanzlers, wonach bei solchen Anklagen “nie etwas dran” gewesen sei, bezeichnet Deutsch als “Chuzpe” – eine Anklage gegen einen Kanzler wäre jedenfalls ein absolutes Novum. Die Episode rund um die mögliche Anklage des Kanzlers belege aber genauso wie der türkis-grüne Koalitionskrach, dass „die Regierung nur noch mit sich selbst beschäftigt ist“.

“Unverfrorenheit von ÖVP-Kanzler Kurz”

FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst sprach von einer “Unverfrorenheit von ÖVP-Kanzler Kurz”, die “langsam unerträglich” werde. “Bei sich selbst legt er offensichtlich völlig andere – großzügigere – Maßstäbe an als bei allen anderen. Mit einem Beschuldigten (Ex-Vizekanzler Strache) hatte er noch jede Zusammenarbeit aus Prinzip rigoros ausgeschlossen.” Bei einer Anklageerhebung hätte Kurz – “nach seinen eigenen Maßstäben” – zurückzutreten, betonte sie.

Dass sich Kanzler Kurz offenbar nur Gedanken über die drohende eigene Anklage macht, dabei einmal mehr die unabhängige Justiz zu diskreditieren versucht und sich selbst freispricht, zeigt, dass er vor allem mit sich selbst beschäftigt ist”, übte auch der stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak Kritik. “Kurz soll sich lieber überlegen, wie wir rasch die Impfrate erhöhen, die Leute in Beschäftigung bringen, die Wirtschaft wieder ankurbeln, die Schule im Herbst im Normalbetrieb öffnen können etc. etc.”

(bf/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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31 Kommentare

  1. ‘Kurz will bei Anklage nicht zurücktreten’

    Ich sehe einen Kurz der bevor es noch soweit ist, schon zurücktritt (und schlägt)!

  2. Kurzkurzkurz.
    Von allen seiten nur kurz.
    Da soll einem nicht übel werdrn, wes geisteskind uns ösis beschäftigen kann.
    Ein kaiser ohne kleider.

    • „Krank“ wird er nur, wenn man ihn nicht beweihräuchert sondern wenn er sich anhören muss, was man wirklich von seinen Ansichten hält.

      • Ich glaube eher, er ist ein kleiner feigling, der abtaucht, wenn er eine nicht steuerbare frau treffen sollte.

  3. “Kurz!” Möchte man rufen. “Geh’ doch mal irgendwo in der echten Welt arbeiten mit Deiner Attitüde. Jeder Chef setzt Dich am nächsten Tag lachend vor die Tür und klemmt sich ans Telefon, dass Du nirgends in Deiner Branche je wieder einen Job kriegst.”
    Diesen Windelpuper fasst man jetzt schon etliche Jahre zu weich an. Das hat ihn so groß und vermessen werden lassen. Die beste Therapie für ihn wäre die absolute Bedeutungslosigkeit sofern krankhafter Narzissmus wie seiner noch therapierbar ist. Und wie nennt sich das andere wenn man zwanghaft lügen muss?

  4. Schließlich sei bei solchen Anklagen “nie etwas dran” gewesen und sie hätten sich “alle als falsch herausgestellt”, argumentierte Kurz. staatsräson ist kein thema?

  5. Also wenn gegen mich ein Verfahren läuft, darf ich nicht in meinem Beruf arbeiten. Warum darf das dann der Kurz? Braucht der kein tadelloses Leumundszeugnis? Oder wie ist das? Ah, der hat nur das zweithöchste Amt im Staat inne…so, so….Ironie off.

  6. Scheinbar glaubt er wirklich, über dem Gesetz zu stehen. Oder will es zumindest seinen Jüngern weis machen.

  7. Ein BK unter Anklage hat in jedem Fall zurückzutreten bzw. sich dienstfrei stellen und die Agenden an seinen Vizekanzler überstellen zu lassen.
    Sollte Kurz das nicht tun, muss VdB ein Machtwort sprechen, er hat hier keine Wahl. International nimmt niemanden einen Kanzler ernst, der vielleicht bald im Gefängnis sitzen wird.

  8. Aus der Ferne mach ichs gerne. Aber sind im Häfn Handys nicht verboten?

  9. Jetzt sag´ ich auch einmal vorsätzlich die Wahrheit:

    Ich mag diese Type nicht. Ich halte sie für zu jung, zu unerfahren, zu ungebildet, zu eingebildet, zu frech, zu unverfroren und zu ungeeignet für diese Aufgabe.

    Und ich sage noch einmal vorsätzlich die Wahrheit: er soll gehen aus dem Amt, schleunigst bitte, und bleiben, wo er herkommt.

  10. Ja das ist reine Erziehungs- und Charakter Sache. Seine Mutter sollte sich schämen so einen Menschen auf die Menschheit losgelassen zu haben. Aber es gilt die Unschuldsvermutung.

    • Die Unschuldsvermutung gilt nur für Gerichte. Unsereins darf vermuten, was man möchte. Und in diesem speziellen Fall hätten Sie sich den Hinweis komplett ersparen können, da Sie gar keine Vermutung äußerten. 😉

  11. Der wird auch nach einer Verurteilung nicht zurücktreten, denn er pfeift prinzipiell auf das Gesetz, s. all die Sprüche des VfGHs. Er lässt sich per Briefwahl neu wählen. Und wenn das nicht klappt, gibts halt keine Wahlen mehr.

    • Ois geht.
      Dann is der Häfn, in dem er dann eiglocht is, “Fortress One”!

        • Mir is eingfallen, Bilokation soll eine Fähigkeit sein, die Heiligen, also somit auch dem Heiland zugeschrieben werden kann.

  12. Kurz dreht und wendet es halt, wie er es braucht. Polterte er bei Strache noch mit „Mit einem Regierungsmitglied, gegen das polizeilich ermittelt wird, kann ich nicht länger zusammenarbeiten.“, soll eine wesentlich schwerwiegendere Anklage gegen ihn selbst natürlich keinen Rücktrittsgrund darstellen, denn diesmal betrifft es ja ihn selbst und keinen Politiker einer anderen Partei. Kurz hat seine Situation bei der zweiten Ladung im Untersuchungsausschuss mit seinem Eingeständnis nur noch verschlimmert und die Verurteilungswahrscheinlichkeit massiv erhöht. Selbstverständlich gilt auch für Kurz weiterhin die Unschuldsvermutung.

  13. Tja mit so einer ‘besonnenen’ und phlegmatischen Bevölkerung, der man jederzeit am Schädel scheißen kann, braucht man auch dann ned abdanken, selbst wenn man vorm Kadi steht …

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