Dienstag, April 22, 2025

Nachtgastro wehrt sich gegen Impfregeln

Der Verband der österreichischen Nachtgastronomie bringt einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof ein. Man beschwert sich über die aktuelle Corona-Regelung.

Wien, 26. Juli 2021 | Anders als bei Zeltfesten gilt in der Nachtgastronomie ein 2G: Nur getestete und geimpfte Personen dürfen rein. Dagegen wehrt sich die Nachtgastro nun mit einem Individualantrag beim Verfassungsgericht.

Unterschied zu Zeltfesten ärgert Nachtgastro

Dass bei Zeltfesten lediglich die 3G-Regel gilt, während in der Nachtgastronomie nur getestete oder geimpfte Personen Eintritt haben, soll nun vor Gericht geklärt werden. Der Verband der österreichischen Nachtgastronomie bringt einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Diese Entscheidung hat der Verband am Samstag getroffen, so Verbandssprecher Stefan Ratzenberger zu den “OÖNachrichten”.

Innerhalb einer Woche habe die Branche in acht Bundesländern 90 bis 95 Prozent ihrer Umsätze eingebüßt. Nur in Wien, wo mit den Gurgeltests bereits ein flächendeckendes PCR-Testsystem verfügbar ist, sei die Lage etwas besser, 45 Prozent hätten die Nachtlokale aber auch in der Bundeshauptstadt verloren. Viele Clubs stehen vor einer akuten finanziellen Notlage.

(apa/ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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