Die erste Klage der Ärztekammer gegen das PCR-Gurgellabor „Lifebrain“ wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen.
Wien, 29. Juli | Das Verwaltungsgericht Wien hat die erste der Klagen, mit denen die Ärztekammer Wien gegen die Tätigkeit der Lifebrain Group als Covid-19 Labor vorgeht, als “unbegründet” abgewiesen. Eine Revision gegen das schriftlich ausgefertigte Urteil des Verwaltungsgerichts ist nicht zulässig, hieß es einer Aussendung des Unternehmens.
Lifebrain Erfolg
Im Mai 2021 hatte die Ärztekammer Wien Beschwerde gegen den von der MA 40 erlassenen Bescheid vom 22. April 2021 eingebracht. Mit diesem Bescheid erhielt das Lifebrain Labor die offizielle Bewilligung seitens der Stadt Wien als Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für Labordiagnostik zur Durchführung von Tests und Analysen zum Nachweis von SARS-CoV-2-Erregern und Antikörpern).
Das Lifebrain Labor ist Analysepartner der Stadt Wien beim “Alles gurgelt!” Projekt und hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten über 4,6 Mio. PCR-Gurgeltests analysiert. Im Juli wurde das Labor von dem französischen Unternehmen Cerba HealthCare übernommen. Auch gegen die Übernahme übte die Ärztekammer umgehend Kritik: „Wien bleibt damit weiter vom Ausland abhängig“, meinte der Kammer-Chef.
(apa)
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