Donnerstag, April 25, 2024

Peter Pilz: Offener Brief an die WKStA

Peter Pilz:

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt von der WKStA, Gehen Sie sich brausen! Falls Sie oder Ihre Kollegen von der Staatsanwaltschaft Wien glauben, mich einmal vorladen zu können, haben Sie sich geschnitten. Ich bin nämlich prominent. Und kann mir aussuchen, wer mich vernimmt.

 

Wien, 29. Juli 2021 | Für den Kurz-Paragrafen hat vor 12 Jahren die ÖVP-Abgeordnete Maria Fekter gesorgt. In einer Nacht- und Nebelaktion hat sie den Justizausschuss mit einem Antrag überrascht. Daraus ist der § 101 (2) der Strafprozessordnung geworden. Und der sagt, dass mir ein Richter statt Ihnen, Herr Staatsanwalt, zusteht, wenn ich ein Promi bin. Das heißt dort so: Die „Staatsanwaltschaft hat „gerichtliche Beweisaufnahmen zu beantragen“, „wenn an solchen wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat und der Person des Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse besteht“.

Bis jetzt ist das von Faymann bis Blümel nicht getan worden. Aber Sebastian Kurz ist draufgekommen, dass er das ausnützen kann. Sein Anwalt hat seine Justizministerin „überzeugt“, dass sie der WKStA eine Weisung gibt, das zu beantragen, so wie es im Gesetz steht. Gestern hat die WKStA diesen Antrag an das Landesgericht für Strafsachen in Wien gestellt. Das Gericht hat ihm stattgegeben und Richter Stephan F. mit der Kurz-Einvernahme beauftragt.

Aber vielleicht freut sich Kurz zu früh. Auch das Gericht weiß: Nur die Staatsanwälte der WKStA, die die mehr als 1.500 Aktenteile im CASAG-Verfahren auswendig kennen, können dem Kanzler Fragen stellen, bei denen er sich genau überlegen muss, ob er die Wahrheit sagt und damit eine Gefängnisstrafe riskiert oder ob er lügt und damit genau dasselbe befürchten muss. Wenn der junge Richter jetzt die Staatsanwälte der WKStA zur Kanzler-Vernehmung beizieht, kann sich Kurz brausen gehen. Sein Pech ist, dass kein Minister dem Richter etwas anschaffen kann.

Eines hat Kurz mit Hilfe der Ministerin jedenfalls geschafft: Jeder von uns Promis kann jetzt der WKStA etwas pfeifen. Verlassen Sie sich drauf, das wird ein türkises Pfeifkonzert. Für uns gibt es wieder das alte System der U-Richter. Die WKStA kann die anderen laden, die nicht prominent sind. Den Pöbel, wie das die Leute um Kurz nennen.

Die Justizministerin hat damit aus dem § 101 eine zwei Klassen-Justiz gemacht. Genau das wollte die ÖVP. Also, kümmern Sie sich ab jetzt um den Pöbel. Wir Promis bestimmen selbst, wer uns befragt. Falls Sie mich oder meine Promi-Freunde trotzdem befragen wollen, schicken Sie die Ladung bitte ans Salzamt – oder gleich an die Justizministerin.

Wenn Sie sich damit nicht mehr um die große Korruption kümmern können, gebe ich Ihnen einen guten Rat: Kümmern Sie sich um die Kleinen!

Mit besten Grüßen, Peter Pilz

Titelbild: APA Picturedesk

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