Donnerstag, April 25, 2024

Zadic: Blümel nicht interessant, Kurz schon

Das ist ein Unterüberschrift

Der Kurz-Paragraf wurde auch im Fall Blümel geprüft. Da folgte das Justizministerium noch der Rechtsansicht der WKStA. Doch nun sagt Zadic: Nur Kurz ist von öffentlichem Interesse.

Wien, 29. Juli 2021 | Am Montag wurde bekannt, dass Justizministerin Alma Zadic der Wirtschafts- und Korruptiosnstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Wesiung erteilen ließ: Die WKStA muss einen Antrag auf gerichtliche Beweisaufnahme bei ihren Ermittlungen wegen Faslchaussage gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz stellen. Damit kam Zadic dem Wunsch des Kanzlers nach, ihn nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern durch einen Richter befragen zu lassen. Laut Strafprozessordnung muss ein Antrag auf gerichtliche Beweisaufnahme gestellt werden, wenn die verdächtige Person und die mutmaßlich Straftat von öffentlichem Interesse sind.

Die WKStA hatte diesen Antrag von Kurz’ Anwalt, VfGH-Richter Werner Suppan abgelehnt. Warum? Das ist unbekannt, denn die WKStA darf sich wegen eines Erlasses aus dem Ministerium dazu nicht äußern. Auf ZackZack-Anfrage gibt die WKStA daher nur bekannt: Wir haben einen Informationsbericht über Suppans Antrag auf gerichtliche Beweisaufnahme an die Wiener Oberstaatsanwaltschaft geschickt und darin unsere Rechtsmeinung umfassend dargelegt.” Anders, als öffentlich gemutmaßt wurde, hat die WKStA den Antrag also nicht bloß mit Verweis auf die übliche Rechtspraxis abgelehnt, sondern hatte juristische Gründe vorgebracht. Welche das waren, darf die WKStA selbst nicht sagen – das Justizministerium will es auf ZackZack-Anfrage nicht.

Zadic bei Blümel noch auf Seite der WKStA

Seit Dezember ermittelt die WKStA auch gegen Finanzminister Blümel. ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker richtete am 16. Februar 2020 eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Alm Zadic. Steinacker wollte wissen, warum der Paragraf 101 (2), der nun für Kurz angewendet wird, nicht bei Blümel zur Awendung kam. Zadic argumentierte das damals mit der Rechtsansicht der WKStA. Konkret antwortete Zadic: “Die fallführende Staatsanwaltschaft vertrat die Ansicht, dass fallkonkret ein Antrag auf gerichtliche Beweisaufnahme (…) zu unterbeiben hatte.” Die Staatsanwaltschaft sei “nicht in jedem Fall von besonderem öffentlichen Interesse angehalten, einen Antrag auf gerichtliche Beweisaufnahme zu stellen.” Die Beantragung einer gerichtlichen Besweisaufnahme sei “keineswegs in allen ‘clamorosen’ Fällen zwingend. Zu Blümel sagte Zadic noch, ein Beschuldigter, auf den die Kriterien des Gesetzes zutreffen, habe “kein subjektives Recht auf gerichtliche Beweisaufnahme.”

Seit Februar hat Zadic diese Ansicht offenbar geändert. Denn dass sie eine gerichtliche Beweisaufnahme in den Ermittlungen gegen Kurz anwies, argumentierte die Ministerin mit der geltenden Gesetzeslage. Die hat sich aber seit den Blümel-Ermittlungen nicht geändert.

Sonderbehandlung für Kurz

ZackZack fragte nach und erhielt wiederum eine andere Erklärung aus dem Justizministerium: Das BMJ bestätigt, dass auch im Fall Kurz die WKStA ihre Rechtsansicht übermittelte – wohl dieselbe wie bei Blümel. Doch im Fall Kurz folgte die Ministerin der WKStA nicht. Diesmal seien für das BMJ “andere Argumente relevant als im Verfahren gegen Gernot Blümel.” Weil die mutmaßliche Straftat – Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss – parlamentarische Kontrollerechte gefährde, sei sie von öffentlichem Interesse. Dieselbe Straftat wird allerdings auch Kurz’ Kabinettschef Bernahrd Bonelli und der ehemaligen Stellvertretenden ÖVP-Chefin Bettina Glatz-Kremsner vorgeworfen. Bei ihnen ordnete Zadic keine gerichtliche Beweisaufnahme an.

Das Ministerium lässt überdies wissen, dass es sich bei der Kurz-Entscheidung um eine einmalige Angelegenheit handeln könnte. Aus ihr könnten “keine Schlüsse für andere Verfahren gezogen werden.” Will heißen: Alma Zadic rechtfertigt die Sonderbehandlung für Kurz damit, dass zwar das Verfahren gegen Kurz, nicht aber die gegen Blümel, Löger & Co. von öffentlichem Interesse seien.

(tw)

Titelbild: APA Picturedesk

LESEN SIE AUCH

Liebe Forumsteilnehmer,

Bitte bleiben Sie anderen Teilnehmern gegenüber höflich und posten Sie nur Relevantes zum Thema.

Ihre Kommentare können sonst entfernt werden.

39 Kommentare

  1. Man sollte beim Vergleich der Verfahren von Kurz und Blümel mE folgende Aspekte nicht ausblenden.

    – Bei der Causa Kurz geht es um den Verdacht einer Straftat, die unmittelbar bei einer Befragung durch das höchste POLITISCHE Staatsorgan – dem Nationalrat – mutmaßlich begangen worden sein soll. Bei Blümel geht es um eine Causa, die zwar natürlich eine politische Dimension hat. Aber dieser unmittelbare Staatsgewaltenbezug bei der vermuteten Begehung ist nicht gegeben.

    – Insbesondere Kurz selbst hat im letzten Jahr wiederholt und kontinuierlich versucht, die Arbeit der WKStA zu delegitimieren. Wohl (auch) als Vorbereitung dafür, im Fall einer allfälligen Anklage daraus eine propagandistische Dolchstosslegende zimmern zu können.

    – Dadurch, dass das Justizministerium die Kurz-Befragung nicht durch die WKStA selbst durchführen lässt, nimmt sie Kurz bei einer anfälligen Anklageerhebung Möglichkeiten, diese Story weiter zu erzählen.

    – An Blümel hängt die Koalition nicht.

  2. Zur Klarstellung!! Die WKStA wird bei der Befragung vom Kurz anwesend sein und Fragen stellen unter der Führung eines Richters!!!

  3. Für wen wäre dieser typ von interesse?
    Für austro und andere -garchen.
    Für den pöbel und die tiere nur insofern, als er den sozialstaat ruinieren will.

  4. Ich kann die Aufregung absolut nicht verstehen. Was haben denn die Grünen seit ihrer Angelobung anderes vorgeführt als das was jetzt Zadic mit ihrer Weisung vollbracht hat?
    Warum checkt niemand und vor allem die Grünen selber nicht dass sie lediglich und ausnahmslos den Mehrheitsbeschaffer stellen.
    Als der erste Misstrauensantrag gegen Blümel abgeschmettert wurde, verlautbarte Blimlinger auf oe24 “dafür haben wir andere Dinge bekommen”…(wie zB)…”die WEISUNGSFREIHEIT der STAATSANWALTSCHAFT(!)”…
    Was ist von dem “Deal” denn geblieben in Anbetracht der aktuellen Ereignisse?
    Höchstens vllt dass Zadic nach dem Platzen der Koalition JM bleibt und im Gegenzug das türkise Klientel nach belieben bedient?
    Dazu kommen noch Kogler und Maurer die, nur mehr wie seelenlose Marionetten agierend, schon längst in der türkisen Welt angekommen sind und sich deren Gepfogenheiten mit einer Hingabe widmen und erfreuen, die man so noch nie gesehen hat.

    • Zadic ist gür kurz nur momentan von interesse.
      Für die grünen gilt: wenn die kassa stimmt, ist der rest nicht von interesse. Blimlinger enttäuscht mich zusehends.

  5. dem messias muss man huldigen, steht er doch weit über uns normalen menschen ! also : auf die knie !

  6. Ich bin kein Jurist aber auch kein vollkommener Idiot für den uns die kriminellen Politiker halten das ich sehe das Zadic selbst die Verteidigerin und Förderin der zwei Klassen Justiz ist…
    Was sie sagt unterstreicht das und beweist es….
    Bis ins Mark gekauft und korrupt…
    Korruption ist nicht nur wenn man Geld nimmt sondern auch wenn man einen persönlichen Vorteil bezieht was sie mit ihrem Job, Zukunft und Futtertröge für die Grünen erreicht…

  7. Wie ein kleines Kind himmelt sie den korrupten und kriminellen Sektenchef an den sie mit alle Mittel verteidigt…
    Sie ist Teil der Familie…

  8. Bonelli und Blümel haben doch überall ihre Finger drinnen und sind Teil des Korruptionssumpf, den Zadic mit Hände und Füße verteidigt und beschützt…
    Die Grünen sind die letzten….so schäbig haben sich nicht mal die blauen Verhalten…

    • Sagen wir so: die sind um nichts besser.
      Moralisieren können die sich in zukunft ersparen.

  9. Dieselbe Straftat wird allerdings auch Kurz’ Kabinettschef Bernahrd Bonelli und der ehemaligen Stellvertretenden ÖVP-Chefin Bettina Glatz-Kremsner vorgeworfen. Bei ihnen ordnete Zadic keine gerichtliche Beweisaufnahme an.

    Blümel Löger und co seien nicht im öffentlichen Interesse…

    Jeden Tag mehr zeigt sie wie korrupt die ist und Kriminelle schützt…

    Die verhöhnt wie die türkisen die Rechtsstaat…

  10. Ich bin kein Jurist. Und als Nichtjurist bin ich erstaunt, wie viele Rechtsmeinungen da in den letzten Tagen um den § 101 (2) StPO auftauchten. Tot oder lebendig, es ist der nächste (wievielte insgesamt?) Fall der Regierung, mit dem juristisches Neuland betreten wird. Ein Schelm mag jetzt denken, dass das ganz unbeabsichtigt innerhalb eines halben Jahres einer Legislaturperiode “passiert”.

    Und vielen Dank für die Hintergrundinformation zum politischen Teil dieser Strafrechtssache. Da sind ja mittlerweile fast alle Journalisten verblendet und meinen, sie müssten die Rechtsdiskussion führen. Nein, es geht um die politische Dimension solcher Entscheidungen. Die rechtlichen Entscheidungen treffen eh die dafür zuständigen Staatsanwälte und Juristen im Ministerium.

    Dass es entgegen der Auffassung der WKStA eine Weisung gibt, das ist eben die furchtbare politische Einmischung.

  11. Schade – ich hatte bisher einen überwiegend positiven Eindruck von Zadic, aber diese Argumentation ist einfach hahnebüchen und verstärkt für jeden logisch denkenden Beobachter noch den Eindruck, dass es hier um einen speziellen Freundschaftsdienst nur für Kurz geht.

  12. Das ungeheuerlich ist doch nicht das totes Recht für den BK angewandt wird, sondern das gegen einen amtierenden BK ermittelt wird.
    Wegen Falschaussage.
    Kurz muss weg!

    • Und die Falschaussage kam, wenn sie gerichtlich amtlich besiegelt sein wird, dadurch zustande, dass Korruption verschleiert werden sollte. Die Flucht ins Allgemeine und Nebulose diente ja einem Zweck. Und bei aller Unschuldsvermutung, einen anderen Zweck als Verschleierung kann ich mir nicht vorstellen.

  13. Offenbar hatte Zadic mehr Angst davor, im Falle einer Verurteilung des Kurzen als Helferin dazustehen, als sie Angst davor hat, es im Falle eines Freispruchs des Knaben zu tun.
    “Als mitschuldig gelten an Bastis “Einkerkerung”? Brr…”
    “Als mitschuldig gelten an seinem Persilschein? Wurscht…”
    Die “Dame” hat sich gezeigt…

  14. Schwierige Situation, wie Verfassungsjurist Maier sagte. “Hätte sie das nicht gemacht, dann hätte Kurz mit dem Gesetzestext gewedelt und gesagt, die Justiz verfolge ihn.”

  15. Kurz ist es letzten Endes auch nicht recht, von einem Richter befragt zu werden.
    Kurz will, wenns nach ihm ginge, überhaupt vor niemandem Rechenschaft ablegen, für des was er tut.
    Selbst der Herrgott kann sich über die Häuser haun oder dersteßn, wenns nach dem Abgebrochenen ginge!

  16. Standfestigkeit? Loyalität? Weitblick? Kommunikationsstärke?

    Trau´ – schau´ – wem.

  17. Das Problem ist nicht Kurz, sondern die Partei.
    Herr Figl ist dabei eine positive Ausnahme, die anscheinend die Regel bestätigt.

  18. Ganz verliebt schaut’s ihn an die Schlange.

    Was die für Geld und Ruhm wohl alles tun würde?

    • Knien und auf die Aufnahme in die “Familie” hoffen, denn erst dann hat sie alles erreicht was für einen politischen Wanderpokal wichtig ist.

  19. na das wird den Danilo aber ned freuen wenn er als “nicht interessant” eingestuft wird, da wird der haussegen zwischen ihm und dem “bussi,bussi Kanzler” bald schief hängen

    • „Vergleichen Sie sich nicht mit anderen. Wenn Sie dies tun, beleidigen Sie sich.“ — Adolf Hitler
      Die Stimmung in der Koalition ist: „GUT. GUT. SEHR GUT.“

  20. Sind nicht überhaupt alle ”solche” Verfahren von öffentlichem Interesse? Die Frau Zadic gibt zu erkennen, dass sie sich selber nicht auskennt oder sie einfach schon wie türkis zu faul ist um sich plausible Aussreden einfallen zu lassen.

  21. Also das Verfahren gegen Blümel ist sogar sehr sehr von meinen Interesse, aber öffentlich heißt wohl türkis öffentlich und nicht Pöbel öffentlich.

  22. Wirklich?
    Na wenn sie das sagt, müssen die Tiere und der Pöbel das schon zur Kenntnis nehmen.
    Oder nicht?

  23. ‘Der Kurz-Paragraf wurde auch im Fall Blümel geprüft. Da folgte das Justizministerium noch der Rechtsansicht der WKStA. Doch nun sagt Zadic: Nur Kurz ist von öffentlichem Interesse.’

    Gut möglich, dass einigen der Kanzla (Zadic neuerdings ganz bestimmt) mehr gibt als der Blümel.
    Aber ich find es is scho interessanter wohin der Netsch geht und zwar viieeel interessanter – zB, an die Familien in Form der Beihilfen jedenfalls nicht und das schon seit Monaten …
    Vielleicht sollte man die Hosentaschen des feinen Pinkel mal perlustrieren!

Kommentarfunktion ist geschlossen.

Jetzt: Benkos Luxusvilla in Italien

Denn: ZackZack bist auch DU!