Dienstag, April 23, 2024

Achtung Uploadfilter! Neue EU-Richtlinie in Kraft

Neue EU-Richtlinie in Kraft

Das Internet könnte sich bald ziemlich verändern. Denn seit 1. August sind die vielfach kritisierten Uploadfilter in der europäischen Union in Kraft. Aus dem Schutz des Copyrights könnte sich eine Bürokratieschlacht entwickeln.

 

Wien/Brüssel, 03. August 2021 | Seit 1. August ist der umstrittene Uploadfilter in der EU, ZackZack berichtete, Realität. Große Internetplattformen können ab jetzt zur Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer gezogen werden.

Künstliche Intelligenz überwacht Uploads

Die Überprüfung, ob es sich bei einem bestimmten Upload um eine Überschreitung des Copyrights handelt, liegt nicht im Ermessen menschlicher Einschätzungen. Denn bei den ab sofort wirksamen Uploadfiltern handelt es sich um künstliche Intelligenz, die laut Kritikern nicht in der Lage ist, den Inhalt einzelner Uploads richtig einschätzen zu können. Im Zweifelsfall kann der Roboter Inhalte folglich sperren oder entfernen, die eigentlich legal sind.

Einschätzung von Generalanwalt

Henrik Saugmandsgaard Øe ist Generalanwalt am Gerichtshof der europäischen Union. Seiner Ansicht nach hält der Gesetzgeber „falsch positive” Ergebnisse, die in der Sperrung zulässiger Inhalte bestehen, für schwerwiegender als “falsch negative”, die darin bestehen, dass manche unzulässige Inhalte übersehen werden.“

Falls andere Gerichte der Einschätzung des Generalanwalts folgen, könnten die Uploadfilter noch einmal komplett zurückgenommen werden, wie der „Golem“ berichtet. Mit der letztgültigen Entscheidung ist in einigen Monaten zu rechnen.

Bürokratisches Wirrwarr

Bei YouTube werden Nutzer seit Neuestem darauf hingewiesen, wenn sie Inhalte hochladen wollen, die die Plattform als urheberrechtsgeschützt erkennt. Der Nutzer kann den Inhalt dann trotzdem hochladen, indem er die Entscheidung des Filters anfechtet, geht aber ein rechtliches Risiko ein. Der Inhaber der Rechte hat dann sieben Tage Zeit, um gegen die Anfechtung Einspruch zu erheben. Gegen den Einspruch des Urhebers kann wiederum der Nutzer Einspruch erheben. Dem Internet steht ein Bürokratiekrieg bevor.

(dp)

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Titelbild: APA Picturedesk

DanielPilz
DanielPilz
Taucht gern tiefer in komplexe Themengebiete ein. Lebt trotz Philosophiestudiums nicht im Elfenbeinturm und verpasst fast kein Fußballspiel.
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11 Kommentare

  1. „Die Urheberrechtsrichtlinie verspottet die Autorenrechte von Journalisten, indem sie Übernahmeverträge und Mobbing fördert, um Journalisten zu zwingen, ihre Rechte abzutreten, und den Verlegern eine Freifahrt ermöglicht, um mehr Gewinne zu erzielen, während die Journalisten Null erhalten“.

    Diese Analyse gilt für alle Bereiche.

    https://www.hagerhard.at/blog/2019/03/fckart13/

  2. Bravo, damit hat die Polit-Bagage die Monopolstellung von Google gefestigt, denn ein mittleres IT-Unternehmen kann sich keinen Uploadfilter leisten, der lt. meinem letzten Wissen ab einer gewissen Grenze greifen soll (oder gilt das nicht mehr?). Mein letzter Wissensstand war, dass Google über 100 Mio USD für seinen Uploadfilter investiert hat.

  3. … einfach gleich das Internet abschalten, dann passiert nix mehr…

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