Freitag, März 29, 2024

Fixkostenzuschuss: Ein Paradies für Steuerberater

Fixkostenzuschuss:

Viele Steuerberater verdienen sich im Rahmen der Auszahlung der Corona-Hilfen eine goldene Nase. Auf Kosten der Steuerzahler.

 

Wien, 12. August 2021 | Die Covid-19 Finanzierungsagentur (COFAG) wickelt seit März 2020 die Auszahlung der Corona-Unternehmenshilfen ab. Sie wurde durch das Finanzministerium in eine private GmbH ausgelagert und mit jeweils einem ÖVP- und einem Grün-nahen Geschäftsführer besetzt. Seit Anfang der Krise steht sie in der Kritik der Oppositionsparteien.

Erst Mitte Juli wandten sich SPÖ, FPÖ und NEOS via Drittelbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH), um eine Auflösung der COFAG zu erwirken. Die Ausgaben seien intransparent, die Regierung gebe im internationalen Vergleich zu viel Geld aus. Auch einer parlamentarischen Kontrolle sei sie durch ihr Firmenkonstrukt entzogen. Bisher sind über die COFAG mehr als 12 Milliarden Euro Steuergeld geflossen, ausgestattet ist sie mit insgesamt 15 Milliarden Euro.

Bürokratie-Monster

COFAG – das bedeutet für viele Kleinunternehmer in erster Linie eines: Bürokratie. So hätten sich bereits hunderte, mit der Komplexität der Anträge überforderte Unternehmen, bei der Opposition gemeldet. Entschädigungen seien zu niedrig ausgefallen, viele hätten gar keine bekommen, wie NEOS-Finanzsprecherin Karin Doppelbauer zuletzt im ZackZack-Interview betonte.

Aktuell zeigen sich aber auch immer mehr Betroffene verwundert, was die Zahlungsabwicklung beim zweiten Teil der Fixkostenzuschüsse (FKZ) betrifft. Laut Aussagen eines Gastwirts, der derzeit auf seine zweite Auszahlung wartet und an ZackZack herangetreten ist, würde der Staat hier mit Steuergeld nur so um sich werfen. Profiteure seien die vielen privaten Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder.

„Geschenktes Geld für alle Steuerberater in Österreich“  

Wie kommt das? Der Fixkostenzuschuss I war im Frühjahr 2020 zu beantragen. Der Unternehmer hat 50 Prozent im Voraus kassiert. Jetzt, bis 31. August, kann man die zweiten 50 Prozent abrufen, allerdings erst nach Prüfung und Unterschrift eines Steuerberaters oder Wirtschaftstreuhänders. Bezahlt werden sie vom Staat, bis zu 500 Euro gibt es beim FKZ I, beim FKZ 800.000 sind es sogar 1.000 Euro.

Für den Wiener Wirt, der sich an ZackZack gewandt hat, ist der Gang zum Steuerberater ein unnötiger Aufwand, wie er im Gespräch erklärt:

„Bei mir geht es um 1.700 Euro, habe ich aber die Unterschrift des Steuerberaters bis 31.8. nicht, dann muss ich die ersten 1.700 Euro vom ersten Jahr zurückzahlen. Ich habe noch nie einen Steuerberater gebraucht, habe zwei Finanzprüfungen gehabt ohne Nachzahlung.“

Die meisten Ein-Personen-Unternehmen würden gar keinen Steuerberater brauchen, so Walzer weiter. Zudem hätte er sich schwergetan, überhaupt einen Steuerberater zu finden, der Zeit für ihn hat:

„Ich habe 5 Steuerberater angerufen, damit mir einer sagt, dass er Zeit dafür hat, weil sie alle voll mit den COFAG-Prüfungen sind. Das ist ein geschenktes Geld für alle Steuerberater in ganz Österreich.“

500 Euro gibt es im FKZ I für den Steuerberater, die meisten würden diesen Betrag auch verlangen: „Er kann natürlich auch weniger verlangen, aber blöd wäre er. Das zahle ja nicht ich, das zahlt der Steuerzahler“, so der Wirt.

Heißt in seinem Fall: Damit er seine 1.700 Euro bekommt, zahlt der Staat 2.300 Euro. Hochgerechnet auf die vielen tausend Betriebe, die normalerweise ohne Steuerberatung auskommen, würde das eine ordentliche Summe an Steuergeld ergeben.

Steuerberatung trotz Finanzamt-Prüfung

Noch dubioser wird es bei der Abwicklung des FKZ 800.000. Auch diesen hat Walzer beantragt. Anschließend hätte die COFAG in Auftrag gegeben, den Fall des Wirtes vom Finanzamt prüfen zu lassen. Bei der Kontrolle hätte alles gepasst, ein Prüfungsvertrag wäre unterschrieben worden. Walzer bekam die ersten 80 Prozent überwiesen.

Doch auch in diesem Fall ist die Sache für den Unternehmer noch nicht erledigt. Um die anderen 20 Prozent zu bekommen, muss er – im Falle des FKZ 800.000 – bis Ende des Jahres wieder zum Steuerberater, diesmal gibt es für diesen statt 500 aber 1.000 Euro.

„Es ist kurios, die 80 Prozent hat das Finanzamt ja schon überprüft. Damit ich die restlichen 20 Prozent bekomme, muss ein Steuerberater nur seine Unterschrift setzen und ich krieg die 20 Prozent, weil prüfen braucht er nichts mehr, da das Finanzamt schon geprüft hat.“

COFAG-Stellungnahme

Von der COFAG hieß es am Donnerstag auf ZackZack-Anfrage, dass sie „nach den Vorgaben in den Richtlinien handeln und alle Anträge von Unternehmen sorgfältig im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler prüfen“ müsse. Diese Richtlinien würden vorsehen, dass bestimmte Angaben „von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden müssen“.

Mit diesen Bestätigungen würde der Aufwand für die Prüfungstätigkeiten der COFAG geringgehalten werden, das „wäre im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“, so die COFAG.

Angesprochen auf Walzers Fall, bei dem das Finanzamt bereits im Vorfeld geprüft hat und der Gang zum Steuerberater daher nicht mehr viel Sinn machen würde, heißt es in der Stellungnahme:

„Beim Fixkostenzuschuss gibt es häufig komplexere Fragen zu beantworten und in einigen Fällen bedarf es dafür auch Ergänzungsgutachten, die Finanzbeamte für die COFAG erstellen, bevor die Genehmigung erteilt werden kann.“

Die im Ergänzungsgutachten überprüften Angaben wären andere als jene, die der Parteienvertreter (Steuerberater oder Wirtschaftstreuhänder) mit seiner Unterschrift bestätigt. Es könne zudem vorkommen, dass Unternehmen vor der Genehmigung der ersten Teilbeträge von der Finanzverwaltung geprüft werden und dann für die Auszahlung der zweiten oder dritten Teilbeträge des Fixkostenzuschusses eine Parteienvertreter-Bestätigung vorlegen müssen.

NEOS-Doppelbauer: „Frechheit“

 NEOS-Finanzsprecherin Karin Doppelbauer sind Fälle dieser Art bekannt, sie spricht von etwa 10.000 (Hausnummer) Betrieben, denen man den unnötigen Gang zum Steuerberater damit aufzwingt, eine Steuerverschwendung sei es oben drauf:

„Das ist ein Witz, das gehört endlich aufgelöst“,

so Doppelbauer gegenüber ZackZack.

Stellungnahme Steuerberater-Kammer

Aus der Kammer der Steuerberater heißt es, dass…

Titelbild: APA Picturedesk

Markus Steurer
Markus Steurer
Hat eine Leidenschaft für Reportagen. Mit der Kamera ist er meistens dort, wo die spannendsten Geschichten geschrieben werden – draußen bei den Menschen.
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12 Kommentare

  1. Aufgrund Ihres Artikels habe ich einige repräsentative Daten aus der Praxis für Sie erhoben:
    Ich würde uns als eine typische mittelgroße Steuerberatungskanzlei mit etwa 10 Mitarbeitern beschreiben. Auch nach Rücksprache mit anderen befreundeten Kollegen sind die Daten sehr gut vergleichbar. Von 1. August 2020 bis 1. August 2021 wurden ca. 300 Stunden für den Fixkostenzuschuss aufgewendet. Dabei enthalten sind Studium der umfangreichen Richtlinien FAQs, Seminare etc. Diese Stunden des Studiums (ca. 100h) sind nicht direkt einem Klienten zurechenbar und können nur als overhead verrechnet werden.
    Nun wurden im Durchschnitt für diese 300h ca. € 80 in Rechnung gestellt. Ergibt einen Nettoumsatz von € 24.000,- 150 Stunden habe ich als selbstständiger Steuerberater selbst investiert, 150h von meinen Mitarbeitern (großer Teil mit Überstunden, andere Arbeit kann nicht beliebig verschoben werden, einen neuen Mitarbeiter einzustellen würde einen ähnlich großen Aufwand bedeuten.)

    • Zieht man hier nur die Personalkosten in Höhe von ca. € 8.000 ab bleiben € 16.000 übrig. Davon sind als selbstständiger Steuerberater noch ca. 50% Steuern und Sozialversicherung abzuziehen. Bleibt also eine goldene Nase von € 8.000,- für ein Jahr. Für diesen Betrag hatte ich im letzten Jahr nur 3 Tage Urlaub, die ich als Selbstständiger nicht nachholen kann und wochenlang alles andere als eine 40h Woche die es als Selbstständiger sowieso nicht gibt.
      Nun könnt ihr mir gerne vorwerfen, dass ich schlecht wirtschafte. Hätte ich mehr in Rechnung gestellt wären jedoch teilweise Klienten beleidigt gewesen und hätte ich den förderbaren Maximalbetrag laut den Richtlinien in Rechnung gestellt und ein Klient hätte das Honorar angefochten hätte er vor Gericht wohl recht bekommen. Pro Klient wurden etwa 200 – 500 € in Rechnung gestellt, die er zum Großteil gefördert rückerhalten hat.
      Werfen wir einen Blick auf die Seite des durchschnittlichen Wirtes. Unsere betreuten Wirte kommen für 2020 auf folgende Zahlen Auch hier kann ich aus dem Kollegenbereich ähnliches berichten:
      0% der Wirte haben 2020 weniger Gewinn als 2019
      75% der Wirte haben 2020 bis zu 50% mehr Gewinn als 2019
      20% der Wirte haben 2020 bis zu 100% mehr Gewinn als 2019
      5% der Wirte haben 2020 mehr als 100% Gewinn als 2019
      hauptsächlich durch Förderungen (Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss etc.) erwirtschaftet.
      Im Durschnitt wurden € 60.000 an Förderungen ausbezahlt (ohne Kurzarbeitsbeihilfe da diese ohnehin direkt an die Arbeitnehmer geht).
      Im Durschnitt liegt der Gewinn bei ca. € 50.000 und somit um € 20.000 höher als im Vorjahr (Hier ist die Sozialversicherung bereits bezahlt)
      Im Durchschnitt wurden hierfür € 3.000 an Steuern bezahlt (Aufgrund der neuen Gastgewerbepauschalierung, können Sie gerne recherchieren was das ist).
      Im Durschnitt wurden zusätzlich € 10.000 vom Härtefallfonds ausbezahlt der auch komplett steuerfrei ist.
      Und Ihr befragter Wirt beschuldigt Steuerberater sich zu bereichern und sie Berichten unreflektiert darüber? Diese Förderungen wurden auf Kosten der Steuerzahler finanziert. Steuerberater sind aufgrund ihrer langjährigen Ausbildung und des dadurch überdurchschnittlichen Gehalts übrigens sehr gute Steuerzahler. Wer denkt wir können hier bei den eigenen Steuern zaubern weiß nichts von Steuerberatung.
      Gerne können Sie darüber berichten, mit Daten aus der Praxis. Wissen Sie eigentlich was sie mit solch einer Berichterstattung machen? Die Leute glauben Ihnen diesen Unsinn weil Sie denken, dass sie gut recherchieren. Das ist aber nicht der Fall.
      Schöne Grüße an Peter Pilz den ich gewählt habe und der über Ihre unseriöse Berichterstattung sehr erfreut wäre.
      ein Steuerberater

      • Nebenbei bemerkt möchte ich hiermit keinesfalls den Wirten vorwerfen ungerecht Steuergeld bezogen zu haben. Für diese ungerechte Verteilung der Förderungen ist allein unsere Regierung verantwortlich.

  2. Ist sowieso fragwürdig, dass in Österreich mittlerweile schon jeder einen Steuerberater braucht. Da gehört einmal ordentlich vereinfacht, das ist ja mittlerweile ein Witz. Und die Steuerberatungskosten kann man dann wieder von der Steuer abschreiben….Schildbürger

  3. Liebe Community,

    René Benko versucht, ZackZack mit einer Millionenklage mundtot zu machen. Wir aber wollen vor allem eines: die Pressefreiheit gegen Sebastian Kurz und seine Oligarchen verteidigen. Das geht nur mit euch!

    Ihr könnt hier eine Clubmitgliedschaft abschließen oder eine Spende an uns tätigen: https://club.zackzack.at/unterstuetzen/

    Wir sagen DANKE für eure großartige Unterstützung! Gemeinsam können wir gewinnen.

  4. Zitat aus Artikel: Sie war durch das Finanzministerium in eine private GmbH ausgelagert und mit jeweils einem ÖVP- und einem Grün-nahen Geschäftsführer besetzt worden.

    Toll, dass die FPÖ nicht mehr in der Regierung ist. Sonst hätte ja statt einem Grün-nahen Geschäftsführer ein FPÖ-Mann/Frau vielleicht diesen Posten bekommen.

    Zur Erinnerung an den Wahlkampf 2019 hier der Wahlkampftext der Grünen angeblich motiviert durch den Ibiza-Skandal: „Wen würde der Anstand wählen?“

    Ich gebe zu, die Grünen haben knochentrockenen sarkastischen Humor. Respekt!

  5. Natürlich, der “Fixkostenzuschuss” war ja von Beginn an so angelegt, dass Betroffene nichts davon haben.

  6. Körberlgeld ist sehr höflich ausgedrückt…
    Nur mal so … rechnet man ca. 700,- Honoroar für den Steuerberater (1. Mal 500,- dann noch mal 1000,- ?) und nimmt man an, dass von den 535600 KMUs ca. 300 000 einen Fixkostenzuschuss erhalten haben, dann wären das ca. 210 Mio . Dividert man das durch die Anzahl der Steuerberater von ca. 7000 (6000 waren es 2018) = 30.000,- p.a. für die Steuerberater.
    Arbeitnehmer verdienten 2018 im Schnitt 33.200,- Euro im Jahr . . .

    • Ich hoffe Sie führen kein Unternehmen wenn Sie so rechnen. Denken Sie die Steuerberater haben alle Anträge selbst gestellt und keine Mitarbeiter? Das wäre nur mittels enormen Mehraufwand gegangen. Andere Arbeiten lassen sich nicht einfach verschieben. Aufgrund des Mehraufwandes mussten neue Mitarbeiter eingestellt, eingeschult oder die alten Mitarbeiter um Überstunden gebeten werden. Auch sind viele der 7.000 Steuerberater selbst nur angestellt. Auch Ihre Honorarvorstellungen sind praxisfern. Es handelt sich hier nur um die förderbaren Höchstsätze. Auch Bilanzbuchhalter können diese Förderung beantragen.

  7. Der Regierungspartymacher hat gleich für seine 2 Unternehmungen über ne Mille bekommen. So muß Wirtschaft.

    • Man will ja seinen Drogendealer des Vertrauens nicht unbedingt verärgern es gibt im Fachhandel noch immer Rattengift zu kaufen.

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