Fixkostenzuschuss:
Viele Steuerberater verdienen sich im Rahmen der Auszahlung der Corona-Hilfen eine goldene Nase. Auf Kosten der Steuerzahler.
Wien, 12. August 2021 | Die Covid-19 Finanzierungsagentur (COFAG) wickelt seit März 2020 die Auszahlung der Corona-Unternehmenshilfen ab. Sie wurde durch das Finanzministerium in eine private GmbH ausgelagert und mit jeweils einem ÖVP- und einem Grün-nahen Geschäftsführer besetzt. Seit Anfang der Krise steht sie in der Kritik der Oppositionsparteien.
Erst Mitte Juli wandten sich SPÖ, FPÖ und NEOS via Drittelbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH), um eine Auflösung der COFAG zu erwirken. Die Ausgaben seien intransparent, die Regierung gebe im internationalen Vergleich zu viel Geld aus. Auch einer parlamentarischen Kontrolle sei sie durch ihr Firmenkonstrukt entzogen. Bisher sind über die COFAG mehr als 12 Milliarden Euro Steuergeld geflossen, ausgestattet ist sie mit insgesamt 15 Milliarden Euro.
Bürokratie-Monster
COFAG – das bedeutet für viele Kleinunternehmer in erster Linie eines: Bürokratie. So hätten sich bereits hunderte, mit der Komplexität der Anträge überforderte Unternehmen, bei der Opposition gemeldet. Entschädigungen seien zu niedrig ausgefallen, viele hätten gar keine bekommen, wie NEOS-Finanzsprecherin Karin Doppelbauer zuletzt im ZackZack-Interview betonte.
Aktuell zeigen sich aber auch immer mehr Betroffene verwundert, was die Zahlungsabwicklung beim zweiten Teil der Fixkostenzuschüsse (FKZ) betrifft. Laut Aussagen eines Gastwirts, der derzeit auf seine zweite Auszahlung wartet und an ZackZack herangetreten ist, würde der Staat hier mit Steuergeld nur so um sich werfen. Profiteure seien die vielen privaten Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder.
„Geschenktes Geld für alle Steuerberater in Österreich“
Wie kommt das? Der Fixkostenzuschuss I war im Frühjahr 2020 zu beantragen. Der Unternehmer hat 50 Prozent im Voraus kassiert. Jetzt, bis 31. August, kann man die zweiten 50 Prozent abrufen, allerdings erst nach Prüfung und Unterschrift eines Steuerberaters oder Wirtschaftstreuhänders. Bezahlt werden sie vom Staat, bis zu 500 Euro gibt es beim FKZ I, beim FKZ 800.000 sind es sogar 1.000 Euro.
Für den Wiener Wirt, der sich an ZackZack gewandt hat, ist der Gang zum Steuerberater ein unnötiger Aufwand, wie er im Gespräch erklärt:
„Bei mir geht es um 1.700 Euro, habe ich aber die Unterschrift des Steuerberaters bis 31.8. nicht, dann muss ich die ersten 1.700 Euro vom ersten Jahr zurückzahlen. Ich habe noch nie einen Steuerberater gebraucht, habe zwei Finanzprüfungen gehabt ohne Nachzahlung.“
Die meisten Ein-Personen-Unternehmen würden gar keinen Steuerberater brauchen, so Walzer weiter. Zudem hätte er sich schwergetan, überhaupt einen Steuerberater zu finden, der Zeit für ihn hat:
„Ich habe 5 Steuerberater angerufen, damit mir einer sagt, dass er Zeit dafür hat, weil sie alle voll mit den COFAG-Prüfungen sind. Das ist ein geschenktes Geld für alle Steuerberater in ganz Österreich.“
500 Euro gibt es im FKZ I für den Steuerberater, die meisten würden diesen Betrag auch verlangen: „Er kann natürlich auch weniger verlangen, aber blöd wäre er. Das zahle ja nicht ich, das zahlt der Steuerzahler“, so der Wirt.
Heißt in seinem Fall: Damit er seine 1.700 Euro bekommt, zahlt der Staat 2.300 Euro. Hochgerechnet auf die vielen tausend Betriebe, die normalerweise ohne Steuerberatung auskommen, würde das eine ordentliche Summe an Steuergeld ergeben.
Steuerberatung trotz Finanzamt-Prüfung
Noch dubioser wird es bei der Abwicklung des FKZ 800.000. Auch diesen hat Walzer beantragt. Anschließend hätte die COFAG in Auftrag gegeben, den Fall des Wirtes vom Finanzamt prüfen zu lassen. Bei der Kontrolle hätte alles gepasst, ein Prüfungsvertrag wäre unterschrieben worden. Walzer bekam die ersten 80 Prozent überwiesen.
Doch auch in diesem Fall ist die Sache für den Unternehmer noch nicht erledigt. Um die anderen 20 Prozent zu bekommen, muss er – im Falle des FKZ 800.000 – bis Ende des Jahres wieder zum Steuerberater, diesmal gibt es für diesen statt 500 aber 1.000 Euro.
„Es ist kurios, die 80 Prozent hat das Finanzamt ja schon überprüft. Damit ich die restlichen 20 Prozent bekomme, muss ein Steuerberater nur seine Unterschrift setzen und ich krieg die 20 Prozent, weil prüfen braucht er nichts mehr, da das Finanzamt schon geprüft hat.“
COFAG-Stellungnahme
Von der COFAG hieß es am Donnerstag auf ZackZack-Anfrage, dass sie „nach den Vorgaben in den Richtlinien handeln und alle Anträge von Unternehmen sorgfältig im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler prüfen“ müsse. Diese Richtlinien würden vorsehen, dass bestimmte Angaben „von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden müssen“.
Mit diesen Bestätigungen würde der Aufwand für die Prüfungstätigkeiten der COFAG geringgehalten werden, das „wäre im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“, so die COFAG.
Angesprochen auf Walzers Fall, bei dem das Finanzamt bereits im Vorfeld geprüft hat und der Gang zum Steuerberater daher nicht mehr viel Sinn machen würde, heißt es in der Stellungnahme:
„Beim Fixkostenzuschuss gibt es häufig komplexere Fragen zu beantworten und in einigen Fällen bedarf es dafür auch Ergänzungsgutachten, die Finanzbeamte für die COFAG erstellen, bevor die Genehmigung erteilt werden kann.“
Die im Ergänzungsgutachten überprüften Angaben wären andere als jene, die der Parteienvertreter (Steuerberater oder Wirtschaftstreuhänder) mit seiner Unterschrift bestätigt. Es könne zudem vorkommen, dass Unternehmen vor der Genehmigung der ersten Teilbeträge von der Finanzverwaltung geprüft werden und dann für die Auszahlung der zweiten oder dritten Teilbeträge des Fixkostenzuschusses eine Parteienvertreter-Bestätigung vorlegen müssen.
NEOS-Doppelbauer: „Frechheit“
NEOS-Finanzsprecherin Karin Doppelbauer sind Fälle dieser Art bekannt, sie spricht von etwa 10.000 (Hausnummer) Betrieben, denen man den unnötigen Gang zum Steuerberater damit aufzwingt, eine Steuerverschwendung sei es oben drauf:
„Das ist ein Witz, das gehört endlich aufgelöst“,
so Doppelbauer gegenüber ZackZack.
Stellungnahme Steuerberater-Kammer
Aus der Kammer der Steuerberater heißt es, dass…
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