Samstag, April 20, 2024

Erste Anklage zum Wien-Anschlag

Nach dem Terroranschlag in der Wiener Innenstadt von Anfang November 2020 mit fünf Toten, darunter der 20-jährige Terrorist, gibt es laut “Standard” nun eine erste Anklage gegen einen Beschuldigten.

Wien, 19. August 2021 | Die Staatsanwaltschaft Wien will demnach gegen einen 25-jährigen Tschetschenen prozessieren, der sich seit der Tatnacht in Untersuchungshaft befindet. Ihm wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen (§ 278b Strafgesetzbuch).

In der Anklageschrift berichtet die Staatsanwaltschaft laut dem Bericht von Treffen mehrerer IS-Anhänger, die “zumindest” ab dem Sommer 2019 stattgefunden hätten. Bei diesen Treffen hätten die Teilnehmer “ihre radikalislamistische IS-Gesinnung und Überzeugung” geteilt und bekräftigt. Außerdem seien dabei andere Anwesende beeinflusst und radikalisiert worden. Auch der (in der Tatnacht von der Polizei erschossene) Attentäter des 2. November soll an diesen Treffen mindestens zweimal teilgenommen haben.

“Staats-und demokratiefeindliche Gesinnung widerspiegelt”

Ein weiterer Beschuldigter soll ab Juli 2020 für diese Zusammenkünfte sogar eine Wohnung in der St. Pöltner Birkengasse gemietet haben, dieser Mann gilt laut “Standard” als “Schlüsselfigur” zumindest in der niederösterreichischen IS-Szene. Bei einer Hausdurchsuchung nach der Terrornacht sei in der Wohnung “eine umfangreiche Bibliothek” gefunden worden, deren Inhalte eine “staats- und demokratiefeindliche Gesinnung widerspiegelt”.

Der Angeklagte sei mit dem Wohnungsmieter eng verbunden gewesen, er besaß außerdem einen der insgesamt drei Wohnungsschlüssel und habe sein Auto “dauerhaft” vor der Immobilie geparkt. Der spätere Attentäter hat demnach eine Woche vor seinem Anschlag an einem der dort abgehaltenen Treffen teilgenommen. Der nun angeklagte Mann gab an, bis zu zehnmal in dieser Wohnung gewesen zu sein – aber nur zum Beten und Essen.

Der Anwalt des Angeklagten, Nikolaus Rast, wird laut “Standard” keinen Einspruch gegen die Anklage erheben. Laut ihm bestehen derzeit Unklarheiten, welches Gericht für den Fall zuständig ist, weil unklar sei, wo der erste Tatort war – und damit, ob das Gericht in Wien oder in St. Pölten zuständig ist. Das Oberlandesgericht Wien, das diese Entscheidung nun treffen muss, bestätigt laut “Standard”, dass aktuell eine Zuständigkeitsfrage und auch eine Haftbeschwerde aufliegen.

(apa/bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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7 Kommentare

  1. Nach der verheißungsvollen Überschrift, bin ich jetzt doch enttäuscht. Ich dachte schon, man würde endlich diesen Versager von Innenminister vor Gericht stellen.

  2. Es gibt eine NÖ IS-Szene??? Wie darf man sich das vorstellen?

  3. Wieso wird nicht gegen den Innenminister und den BVT Chef ermittelt? Die gehören als Mittäter angeklagt, weil sie ihren Job nich wahrgenommen haben.

    • Wird nicht passieren weil die Dabei-Partei-Justizministerin schon auf türkise Schiene gebracht ist. Ob Ihr nicht Kurz in seiner nächsten Koalitionsregierung (diesmal ohne die Dabei-Partei) ein Fixticket in Aussicht gestellt hat?
      Auch der Anwalt der Republik Peschorn gehört zur erweiterten Familie, ist er doch für den Erhalt des staatlichen Familiensilbers (Schadenersatzansprüche) zuständig.
      Ein Eingeständnis des politischen Versagens würde enorme Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
      Somit bleiben wir lieber bei der wahren österreichischen Hymne-….”glücklich ist, wer vergißt”…
      Und unser erster Marxist in der Hofburg-schweigen im Walde…

  4. So traurig, und die Mitschuldigen laufen immer noch frei herum und werden wohl nie bestraft werden. Das ist das Schlimmste daran

  5. eigentlich sollte Karl N als erster auf der Anklagebank sitze, natürlich gilt die unschuldsvermutung

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