Samstag, April 20, 2024

ÖVP-Anwalt: Tagespresse profitiert von Hangers Politik

ÖVP-Anwalt:

ÖVP-Anwalt Werner Suppan antwortete nun auf das Einbringen einer einstweiligen Verfügung der Tagespresse gegen Andreas Hanger. Suppan ist sich sicher, dass Hanger kein Satiriker ist. Die Tagespresse würde sogar von Hangers Treiben profitieren.

Wien, 20. August 2021 | Die Tagespresse ist aus dem Häuschen: „Fassungslos und mit Tränen der Freude in den Augen halten wir seit Stunden die Antwort von Andreas Hanger auf unsere Klage beim Handelsgericht in den Händen. Der Inhalt ist nichts weniger als eine Bombe. Grund: Hanger stimmt uns voll und ganz zu.“

ÖVP-Anwalt begründet, warum Hanger kein Satiriker ist

Der ÖVP-Anwalt Werner Suppan übermittelte der Satirezeitung die Antwort auf die eingebrachte einstweilige Verfügung gegen Andreas Hanger. Der Vorwurf: Der ÖVP-Politiker (?) Andreas Hanger sei in Wahrheit ein Satiriker und würde der Tagespresse einen Einnahmenverlust bescheren. Die Tagespresse möchte Hanger per einstweiliger Verfügung verbieten, als Politiker aufzutreten. Stattdessen soll er bei seinen Auftritten einen 3×4 cm Sticker mit dem Wort „Satiriker“ tragen. Als „Beweis“ für Hangers satirische Tätigkeit, hängte die Tagespresse in der Klage mehrere Presseaussendungen (OTS) des Beklagten an. Suppan erwidert: “Die bloße Aufzählung von APA-OTS-Meldungen und die pauschale Bezeichnung als Publikationen im satirischen Sinne genügt zwar allenfalls dem Erfordernis des gewünschten Unterhaltungswerts, allerdings nicht den Anforderungen an eine schlüssige Klage.” Zudem seien die Zitate in den Pressemeldungen großteils vom ÖVP-Parlamentsklub und nicht von Hanger selbst. Weiters begründet Suppan, dass Hanger ein Politiker sein müsse, weil er seit 2013 im Nationalrat sitzt. Die einstweilige Verfügung würde zudem Hanger in seiner Tätigkeit als Abgeordneten einschränken. Das wäre mit “Zensur” gleichzusetzen.

Suppan: Tagespresse profitiert von Hangers Treiben

Einen Grund für „unlauteren Wettbewerb“ durch Hanger, wie von der Tagespresse vorgeworfen, sieht Suppan nicht. Ganz im Gegenteil. Das Satireportal würde durch die politische Tätigkeit Andreas Hangers profitieren.

„Zur Gänze fehlt ein Vorbringen zu den vermeintlichen Nachteilen für die klagende Partei, so dass auch hier nur eine formale Bestreitung, allerdings keine inhaltliche Erwiderung möglich ist. Im Übrigen scheint das Gegenteil der Fall zu sein, da die beklagte Partei Substrat für Veröffentlichungen der klagenden Partei liefert (Anm. Suppan führt zwei Artikel mit Andreas Hanger an), diese – nach der Logik der klagenden Partei – daher keineswegs behindert, sondern im Gegenteil für deren Bekanntheit und Medienpräsenz geradezu förderlich ist.“

Tagespresse sieht in Hanger nun Verbündeten

Die Klage der Tagespresse ist durch die erhaltenen Regierungsinserate finanziert. Das Satireportal möchte die erhaltenen 712,58 Euro an den Staat so zurückgeben, weil sie dieser Form der „Korrumpierung der Medien“ entgegentreten will. Suppan antworte darauf, dass es der Tagespresse „unbenommen“ sei, wenn sie das Geld zurück an in die Staatskasse spülen will. Damit sieht die Tagespresse in Andreas Hanger nun einen verbündeten gegen die Inseratenkorruption:

Genau wie wir ist er der Meinung, dass die 712,58 EUR, die wir durch Regierungsinserate erhalten haben, an den Steuerzahler zurückgezahlt werden müssen. Detailliert und akribisch argumentiert er auf neun Seiten, wieso er kein Satiriker ist. Eine klare Aufforderung an das Gericht, den Fall schnellstmöglich zu schließen, um das Steuergeld umgehend in die Staatskassen zurückzuleiten.

Wir freuen uns, in Herrn Hanger einen mutigen Mitstreiter im Kampf gegen die Korrumpierung von Medien gewonnen zu haben. Beeindruckt von seinem widerständigen Geist, seiner igel- wenn nicht gar bärenhaften Courage, sich offen gegen die eigene Partei zu stellen, verneigen wir uns ehrfürchtig.“

Nach der Replik auf den Antrag auf einstweilige Verfügung hat Hanger jetzt noch zwei Wochen Zeit, um auf die Klage mit dem Gesamtstreitwert von 35.000 Euro zu reagieren. Das Handelsgericht entscheidet daraufhin, ob es zu einer Verhandlung kommen wird. Die Tagespresse sieht sich jedenfalls für den Prozess bereits gut vorbereitet. Sie sendete ein “Sudeldossier” an Andreas Hanger und Stephanie Krisper.

(bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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20 Kommentare

  1. Zuerst einmal möchte ich festhalten, dass folgender Kommentar nur als mein Resümee der oben angeführten Zeilen zu verstehen sei. Ich hoffe, eine möglicherweise falsche oder irrgeleitete Schlussfolgerung auf Grund des Artikels kann nicht von den Schwarzen vor Gericht gegen mich verwendet werden. Die Klageflut und -Wut des im türkisen Tarngewand agierenden „Familienbetriebs” samt Anhang ist ja mittlerweile sattsam bekannt.
    Daher sei sicherheitshalber vorausgeschickt: Es handelt es sich nur und ausschließlich um eine im künstler-satirischem Kontext verfasste Fragen und Meinungsbildung meinerseits- mit vorausgesetzter Erlaubnis der „Kurz’schen Familie”. Ich hoffe, somit ausreichend gegen Klage abgesichert zu sein.
    Zur Frage: Die „türkise Familie” gibt den Text vor und Hanger verkörpert nur den Kasperl in Idealbesetzung? Also im Klartext: Hanger ist der sprichwörtlich dressierte, aggressive Hund Mag., welcher ohne freie Entscheidungsgewalt auf Kommando bellt und zubeißt?

  2. Wie wärs endlich Menschen mit Bildung zu wählen und nicht so Vollhonks?
    Eine PWR macht unaufgeregte Politik.
    Nur das will keiner in Ö.
    Die Affen der Regierung mit immenser Kohle richten es…

    • Und die Afferln zahlen auch noch kräftig ein…
      Muss keiner verstehen

    • Eine PRW will ganz unaufgeregt alle einsperren. Ok, kein Unterschied zu den jetztigen Faschisten.

    • „Eine PWR macht unaufgeregte Politik”?
      Na servas, dass muss gestern ein ordentlicher Esel gewesen sein. Nüchtern kann man so einen Schmarrn wohl kaum schreiben

  3. Verfassungsrichter und Anwalt der ÖVP, wie geht sich denn das aus? Unabhängig? Hmm

  4. Weiters begründet Suppan, dass Hanger ein Politiker sein müsse, weil er seit 2013 im Nationalrat sitzt.

    Kurz nennt sich auch BK, seine unfähigen Schnösel wie Blümchen oder den rechten Kicklnachfolger nennt er auch Spezialisten…
    Nur weil Edstadler einen Mascherlposten hat ist sie auch keine Richterin….auch wenn sie dafür bezahlt wird obwohl sie es nicht ausübt…

    Sie beweisen nur wie auch Schmid das sie sich es richten, ein Regime aufbauen wollen u d mit Amtsmissbrauch und Korruption den Staat unter dich aufteilen…
    Für mich eine hochkriminelle Vereinigung und keine Partei….

    Wie kann dann Hanger Politiker sein nur weil er wie einer bezahlt wird….

    Sie wieder legen genau das ständig und öffentlich….
    Das sind keine Politiker, das sind für mich kriminelle die sich den Staat unter den Nagel reißen….und das sirleht jeder.

  5. Wieder einer von denbunnötigen herumfuchtlern und pappmaufreisser.
    Wie lange werden wir das noch ertragen, diese schaufrnsterpuppen.

  6. Also gibt man Hangers “verhaltenskreativen” Ausfälle nun offiziell zu?

  7. Wenn man sich das Video vom Kurz Auftritt im U Ausschuss anschaut, dann war der Hanger viel eher ein Stummfilmschauspieler und weniger ein Satiriker. Gesprochen gaben da nur andere Türkisen.

  8. Ist ein Satiriker eigentlich das Gleiche wie ein Kasperl oder ein Hofnarr?

    • Stop!
      Das geht zu weit.
      Attackieren, bzw. ziehen sie bitte Kasperle da nicht rein. Den kenne ich seit knapp 40 Jahren. Der ist zwar ein bisserl Einfältig und Gutgläubig und naiv……verdammt, jetzt muß ich darüber doch nachdenken.
      Mein Kommentar hat natürlich nichts mit den Protagonisten im Bericht zu tun bitte. Nur zur Klarstellung. Jede Ähnlichkeit wäre rein Zufällig und ungewollt.
      Krawuzikrabuzi

  9. Köstlich. Die Antwort des Anwaltes bestätigt ja gerade, dass Der Beklagte ein Satiriker ist.

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