Mittwoch, Januar 15, 2025

Strache nicht rechtskräftig verurteilt – 15 Monate bedingt

15 Monate bedingt

Mit Spannung wurde am Freitag das Urteil gegen Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache erwartet. Um 12:45 war es schließlich soweit: Strache wurde verurteilt.

Wien, 27. August 2021 | Der über das Ibiza-Video gestürzte Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache ist am Freitag am Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, fasste wegen Bestechung zwölf Monate aus, ebenfalls auf Bewährung. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen. Es ist das erste Urteil, das aufgrund der Aufdeckung des Ibiza-Untersuchungsausschusses getroffen wurde.

Straches Nichtwissen “äußerst unglaubwürdig”

Richterin Moravec-Loidolt erklärte in ihrer Urteilsbegründung, dass der wichtigste Anklagepunkt der WKStA zutraf. Grubmüller versuchte jahrelang erfolglos an die Mittel des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) zu gelangen. Eine 2.000 Euro Spende aus dem Jahr 2016 an die FPÖ sei der Anstoßstein gewesen, dass Strache etwas zu Grubmüllers Gunsten unternahm. Dass Strache von der Spende nicht wusste, hielt Moravec-Loidolt für “äußerst unglaubwürdig”.

Nach der ersten Spende habe Strache als damaliger FPÖ-Obmann eine “faktische Einflussnahme” auf FPÖ-Abgeordnete bzw. -Funktionäre vorgenommen, um mittels eines Initiativantrags der Freiheitlichen eine Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) zu bewirken, welche der Privatklinik Währing eine Aufnahme in den PRIKRAF möglich machen sollte. Eine zweite Spende aus dem August 2017 in Höhe von 10.000 Euro folgte von Grubmüller an die FPÖ.

Anderes Motiv “nicht erkennbar”

“Ein faktischer Zusammenhang ist eindeutig erwiesen als Gegenleistung für die Spende eines wohlhabenden Freundes”, stellte Richterin Claudia Moravec-Loidolt in ihrer ausführlichen Urteilsbegründung fest. Strache habe das Anliegen des befreundeten Grubmüller “in wohlwollender und ausschließlich parteilicher Förderung” unterstützt. Grubmüller habe wiederum die insgesamt 12.000 Euro nur deshalb gespendet, um sich der Unterstützung der FPÖ im Zusammenhang mit der PRIKRAF-Gesetzesänderung zu vergewissern, zeigte sich die Richterin überzeugt. Ein anderes Motiv sei nicht erkennbar.

“Straches Bemühungen, Engagement war Gegenleistung für die Spende vom Oktober 2016”, hielt Moravec-Loidolt fest. Nachdem die FPÖ den Initiativantrag eingebracht hatte, sei die Überweisung der weiteren 10.000 Euro gefolgt. Der Initiativantrag habe ausschließlich der Privatklinik Währing und nicht “dem Interesse aller Privatkliniken in Österreich gedient”.

Freigesprochen wurde Strache hingegen rund um eine Reise nach Korfu. Strache trat diese nie an. Strache habe seinen Kostenanteil selbst gezahlt. Es habe zudem aufgrund der Freundschaft zwischen Grubmüller und Strache wechselseitige Einladungen gegeben. Die Richterin sprach die beiden in diesem Punkt frei.

Update 13:37 Uhr: Der Artikel wurde aktualisiert.

(bf/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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