Freitag, März 29, 2024

Strache nicht rechtskräftig verurteilt – 15 Monate bedingt

15 Monate bedingt

Mit Spannung wurde am Freitag das Urteil gegen Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache erwartet. Um 12:45 war es schließlich soweit: Strache wurde verurteilt.

Wien, 27. August 2021 | Der über das Ibiza-Video gestürzte Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache ist am Freitag am Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, fasste wegen Bestechung zwölf Monate aus, ebenfalls auf Bewährung. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen. Es ist das erste Urteil, das aufgrund der Aufdeckung des Ibiza-Untersuchungsausschusses getroffen wurde.

Straches Nichtwissen “äußerst unglaubwürdig”

Richterin Moravec-Loidolt erklärte in ihrer Urteilsbegründung, dass der wichtigste Anklagepunkt der WKStA zutraf. Grubmüller versuchte jahrelang erfolglos an die Mittel des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) zu gelangen. Eine 2.000 Euro Spende aus dem Jahr 2016 an die FPÖ sei der Anstoßstein gewesen, dass Strache etwas zu Grubmüllers Gunsten unternahm. Dass Strache von der Spende nicht wusste, hielt Moravec-Loidolt für “äußerst unglaubwürdig”.

Nach der ersten Spende habe Strache als damaliger FPÖ-Obmann eine “faktische Einflussnahme” auf FPÖ-Abgeordnete bzw. -Funktionäre vorgenommen, um mittels eines Initiativantrags der Freiheitlichen eine Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) zu bewirken, welche der Privatklinik Währing eine Aufnahme in den PRIKRAF möglich machen sollte. Eine zweite Spende aus dem August 2017 in Höhe von 10.000 Euro folgte von Grubmüller an die FPÖ.

Anderes Motiv “nicht erkennbar”

“Ein faktischer Zusammenhang ist eindeutig erwiesen als Gegenleistung für die Spende eines wohlhabenden Freundes”, stellte Richterin Claudia Moravec-Loidolt in ihrer ausführlichen Urteilsbegründung fest. Strache habe das Anliegen des befreundeten Grubmüller “in wohlwollender und ausschließlich parteilicher Förderung” unterstützt. Grubmüller habe wiederum die insgesamt 12.000 Euro nur deshalb gespendet, um sich der Unterstützung der FPÖ im Zusammenhang mit der PRIKRAF-Gesetzesänderung zu vergewissern, zeigte sich die Richterin überzeugt. Ein anderes Motiv sei nicht erkennbar.

“Straches Bemühungen, Engagement war Gegenleistung für die Spende vom Oktober 2016”, hielt Moravec-Loidolt fest. Nachdem die FPÖ den Initiativantrag eingebracht hatte, sei die Überweisung der weiteren 10.000 Euro gefolgt. Der Initiativantrag habe ausschließlich der Privatklinik Währing und nicht “dem Interesse aller Privatkliniken in Österreich gedient”.

Freigesprochen wurde Strache hingegen rund um eine Reise nach Korfu. Strache trat diese nie an. Strache habe seinen Kostenanteil selbst gezahlt. Es habe zudem aufgrund der Freundschaft zwischen Grubmüller und Strache wechselseitige Einladungen gegeben. Die Richterin sprach die beiden in diesem Punkt frei.

Update 13:37 Uhr: Der Artikel wurde aktualisiert.

(bf/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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76 Kommentare

  1. Da die FPÖ stets die Justiz als zu milde bewertet, so kann sie jetzt ein ehemaliger FPÖler sein eigenes Bild darüber machen, wie die Justiz funktionieren kann.Wäre HC ein Grüner oder Roter Politiker, dann hätte es wahrscheinlich auch keine Anklge gegeben (siehe z.B. die Parteifinanzierungen bei den Grünen -Chorherr,Vassilaku und VdB).

  2. Es ist ein Skandal.
    Damit meine ich nicht die Verurteilung von Strache, sondern das aktive Wegschauen der Justiz bei Akteuren von so manch anderer Partei.

    Seien wir uns ehrlich: Wer bei der ÖVP mit 2000,- Euro in der Hand wedelt bekommt keinen Termin beim Parteichef sondern wird zum Portier in der Lichtenfelsgasse verwiesen.
    Warum Frau Horten jedes Monat um den 20. herum €49.000,- an die ÖVP gespendet hat darf nicht gefragt werden. Warum Herr Pierer mehr an die ÖVP gespendet hat als eine Verkäuferin in ihrem Leben verdient auch nicht.

    Merke: Selektive Korruptionsbekämpfung ist schlimmer als gar keine Korruptionsbekämpfung.

    • Ja, so sehe ich das auch. Das haben gut auf den Punkt gebracht.

  3. Überzogen, parteisches Urteil, weil es sich um einen Blauen handelt. Hingegen haben die Türkisgrünen ja Narrenfreiheit, wenns um Gefälligkeiten geht. Man denke an Chorherr oder die bussibunte Saunapartie vom Ho. Und die SPÖ ist sowieso die klassische Freinderwirtschaftsbaddei.

    Also, entweder denen wird allen mal gesagt, dass das so nicht geht, etwa die Medienbestechungen durch Inserate usw., oder man verurteilt Strache nur dann, wenn man auch Beweise hat und nicht bloß “das Gefühl” oder so etwas.

  4. Gab es da nicht eine andere Firma, die den Türkisen Geld spendete um in die PRIKRAF zu kommen?

    Aber halt, da betrifft es ja die Türkise Partie und das Verfahren wird schon längst daschlogn sein.

    Jetzt wird es nur noch spannend, ob Chorherr und die Spender auch vor Gericht kommen. Ich zweifle sehr daran, denn schließlich handelt es sich bei Chorherr um einen Ex Grünen und ein weiterer “Spender” soll ja eine Naheverhältnis zu Kurz haben.

    • In der Causa Eurofighter hat es 20 Jahre gedauert bis sich die StA dazu durchringen konnte Anklage gegen die bis heute unbekannten Personen Lüssel, Lasser und Wartenstein zu erheben.

      Als gelernter Österreicher weiß man aber eh: Das wird ein Fall fürs jüngste Gericht.

  5. Die 15 Monat stön dem owa ah ka Haxl, na ehrlich, wos is des, wos soi des.
    Hättns eam glei von Anfang an gstreichlt, anstatt eam des bissl Schmoiz zu gebn!
    A richtungsweisendes Urteil, vor allem was die ganzen noch verbleibenden Arschlöcher betrifft, die uns gerade aktuell vergewaltigen – braucht si kana a großartige Hoffnung machen, dass die jemals wegen irgendwas großartig zur Verantwortung gezogen werden.

    • Dann kann er leider in OÖ im Herbst nicht mit dem THC antreten. Blöd, wieder ein par Stimmen mehr die für die FPÖ übrig bleiben. Und wie soll denn der Mann jetzt seinen Lebensunterhalt verdienen? Hoffentlich hat der was gespart…

    • Glaub i erst wenn von dem nie wieder die Red is – is wie mit die Untoten …

  6. wir haben heut zwei urteile erlebt.
    das im blümel-prozess und das beim herrn strache.
    beide gehen in die berufung.
    und ich glaub fest daran, dass eine bestätigt wird und eines aufgehoben wird.

    was glaubt ihr, welches halten wird und welches nicht?

    • Da Bumsti wird si solang wie a Wurm am Angelhaken winden, bis von dem Schmoiz nix mehr üba is und der andere kann froh sein wenn er am Schluss die 14.000 Schilling bloß brennan braucht.

  7. Frage an die Experten (von denen es in jedem Forum dieser Welt unzählige gibt):
    Verunmöglicht eine Verurteilung zu mehr als 12 Monaten automatisch das passive Wahlrecht?

    • Deren größte Sorge sind vorgezogene Neuwahlen.
      Dann ist es nämlich Geschichte – ihr leistungsfreies Einkommen von 14x € 9.228,- brutto.
      (Für Abgeordnete zum Nationalrat gibt es weder eine Anwesenheits- noch eine “Arbeits”pflicht.)

  8. Wie können 15 Monate ausschließlich bedingt vergeben werden? Teilbedingt sehe ich ein. 15 Monate sind eine lange Zeit. Da ist er eh gut bedient, wenn da nicht zumindest 3 Monate unbedingt dabei sind.

  9. Wenn dieses Urteil auch in der nächsten Instanz hält, ist wohl eine politische Karriere zu Ende.

      • Die beim THC (daraus wird ja jetzt vielleicht eine mit THC…….)

        • Wenn er einsitzen muss( was ich leider nicht glaube) wird er schwer an seine Substanzen kommen. Auch mit Fussfessel wird er bei Verdacht überprüft und getestet.

          • Hab gehört im Häfn wird aus allen möglichen Dingen Alkohol fabriziert. Alles Andere ist eh zu teuer, wenn man im Häfn sitzt und kein Einkommen hat….jedenfalls wird er in OÖ im Herbst nicht kandidieren mit dem THC

          • Er nimmt substanzen?
            Das glaub ich nicht. Er ist ein korrekter kerl und hält sich an das gesetz.

  10. 15 Monate ein Witz. Strafmaß auf 10 Jahre generell anheben. Bei schwarzen Mafia geht’s um Millionen und nicht einer vorm Richter. Soviel dazu, daß in Österreich Richter ned Schwarz und parteilich sind.

  11. Eigentlich ein historisches Urteil, kann mich nicht erinnern, dass in Österreich schon einmal ein Politiker wegen Bestechlichkeit verurteilt wurde. Bravo. Wäre nun interessant zu wissen, ob und wieviel Kurz davon wusste. Für Kurz gilt in diesem Fall natürlich die Unschuldsvermutung…

    • Ein Schicksal der Blauen😃 sobald die in Regierungs Nähe kommen, wartet anschließend der Richter.
      Die Liste der blauen Verurteilungen wächst stetig, und das ist gut so

      • Wie sagte schon P.P. so treffend was die Blauen betrifft: “Oppositionsbank-Regierungsbank-Anklagebank”…….und dann scheint zumindest meiner Wahrnehmung nach das Ganze wieder von vorne loszugehen.

        • Die sache ist die: man hofft, dass man nicht erwischt wird.
          Und wenn man erwischt wird, darauf, dass einer das ganze daschlogt.

    • Der kurz weiß nur davon, wenn er es in den mefien liest. Sonst erfährt der nie etwas.

  12. Eine gute Vorlage 15 Monate bedingt. Was ist eigentlich derzeit noch gegen ihn anhängig? Da wird es vielleicht noch unbedingt 😉

    Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung!

    • Warum Unschuldsvermutung? Er ist doch schon schuldig gesprochen.

    • Bei der nächsten ” Kleinigkeit” sitzt Bumsti ein.
      Ob seine Philippa traurig ist?
      Oder fehlen Ihr nur Ihre Einkäufe auf Partei Kosten?

      • Die Philippa hat sich ja angeblich schon aus dem Staub gemacht als sie draufgekommen ist, was ihr angetrauter H.C. für einer ist…..”bist du deppad is de schoaf……” (die Oligarchin).

  13. Ich scheine doch “ein richtiger” Österreicher zu sein.
    Mich überrascht dieses Urteil (15 Monate bedingt) nämlich.
    War selber in der SPÖ-Sektion 8 Alsergrung tätig (Grüße an Novomatic 😉 und glaube
    bei meinen Genossen jede Woche schlimmeres miterlebt zu haben.

  14. Was wollen viele andere und ich lesen: Kurz verurteilt, 5 Jahre (mindestens) unbedingt! Wenn man schon wegen läppischer beanuts- Gott sei dank – verurteilt wird!

    • Das ist kein Peanut. Strache wollte dafür sorgen, dass die Privatklinik in den Genuss von Geldern kommt die von Leuten stammen, die ihr Lebtag diese Privatklinik nie von innen sehen werden. Und das obwohl der Besitzer dieser Klinik sogar einen Privatjet hat. Dafür gabs dann reichlich Spendengeld für die FPÖ. Das ist Gesetzeskauf oder auch Bestechlichkeit eines Politikers.

      • 12.000 Euro versus Millionen verschleudert… das meinte ich mit peanuts!

        • Die Privatklinik Währing wird uns eh viele Millionen Euro Steuergeld kosten über die Jahre obwohl wir nichts davon haben sondern nur die “Gstopften”.

          • Vielleicht, wenn wir brav sind und biegsam bekommen wir einen Prachtbusen modelliert und zu einem günstigen Preis;-)

          • Musste gewich an den schönen busen von unserem bub denken.
            Man kann auch öhrchen anlegen. Obwohl, das wurde meiner meinung nach bereits erledigt.

  15. Da müßte es jetzt aber einige Parteispender treffen für Museen, Umwidmungen, BG aufsperren, Insolvenznachricht verzögern und sonstige Entgegenkommen.
    Da gelten gleich wieder zahlreich die Unschuldsvermutungen in der türkisen Familie.

    • Man darf das alles nicht so eng sehen.
      Ihnen fehlt die türkise brille.

  16. Als der viel von ihm zitierte “kleine Mann” freut mich das Urteil. Jetzt noch ein paar Strafen dazu und hops, der Bumsti sitzt im Häfen.
    Ja ja Bumsti und alle die glauben gleicher zu sein, unsere Gerichtsbarkeit mcht nicht halt vor euch Halunken.

  17. Straches Nichtwissen “äußerst unglaubwürdig”

    … na, bin mal gespannt, was das Gericht zum Gesalbten und seiner Horde sagt.

        • A pro pos bub. Ist schon jemandem aufgefallen, dass die löffel nicht mehr so flattern?
          Werden die krankenstände für löffelanlegungen verwendet, oder legt er die löffel wegen des gegenwindes an?
          Der fahrtwind vom geilomobil wirda ja nicht sein.

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