Härtere Strafen
Ab diesem Mittwoch gelten härtere Strafen für gefährliches Rasen. Mit 1. September tritt die Gesetzesnovelle zum “Raserpaket” in Kraft.
Wien, 30. August 2021 | Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung und im Führerscheingesetz beziehen sich vor allem auf die massive Überschreitung der Tempolimits im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen. Bei Vergehen drohen höhere Geldstrafen bis zu 5.000 Euro und Änderungen bei der Führerscheinentzugsdauer.
Wer die vorgeschriebenen Geschwindigkeitslimits im Ortsgebiet oder Freiland massiv überschreitet, muss künftig mit einer deutlich längeren Führerscheinabnahme rechnen. “Drohte bisher bei erstmaliger Übertretung um 41 bis 60 km/h im Ortsgebiet ein Führerscheinentzug von zwei Wochen, so ist es jetzt ein Monat. Wiederholt sich das Vergehen, drohen drei Monate. Mit jeder weiteren Überschreitung sind es, je nach Schwere, drei bis sechs Monate”, erläuterte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Bei schwerem Übertreten Strafen verdoppelt
Wurde eine Übertretung begangen, läuft der Vermerk im Führerscheinregister erst nach vier Jahren ab. Danach gilt eine gleichartige Übertretung wieder als “erstmalig”. Zusätzlich wurden die Strafen bei schweren Übertretungen teilweise mehr als verdoppelt, etwa das Höchstmaß von 2.180 auf 5.000 Euro. Auch die Mindestbeträge für zu schnelles Fahren wurden verdoppelt. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 Stundenkilometer überschreitet, zahlt ab Mittwoch mindestens 150 Euro statt bisher 70. Wer innerorts um mehr als 40 oder außerorts mehr als 50 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, muss künftig mindestens 300 statt 150 Euro bezahlen.
Es gehe “auch darum, wirksam gegen illegale Straßenrennen vorgehen zu können. Diese wurden in vielen Gemeinden zur immer größeren Belastung und Gefahrenquelle”, betonte Hoffer. “Für eine abschreckende Wirkung der Strafen bei extremer Raserei ist es wichtig, dass diese Maßnahmen ausreichend kommuniziert werden, das war mit ein Grund für diese Novelle. Generell begrüßen wir, dass nun mehr gegen rücksichtslose Rowdys unternommen werden kann. Entscheidend sind aber die Dichte und Qualität der Überwachung durch die Exekutive, denn nur die Strafdrohungen allein schrecken echte Raser nicht ab”, warnte der Jurist.
63 Prozent aller Verkehrsunfälle, bei denen im Vorjahr Menschen verletzt wurden, ereigneten sich im Ortsgebiet. Darauf machte der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) in einer Aussendung aufmerksam. Insgesamt gab es dabei 22.812 Verletzte und 89 Todesopfer in Ortsgebieten, geht aus Zahlen der Statistik Austria hervor. 40 Prozent der Todesopfer waren Fußgängerinnen und Fußgänger, sechs von zehn waren älter als 70 Jahre. Der VCÖ fordert, dass in Ortsgebieten Tempo 30 die Regel und höheres Tempo die Ausnahme werden soll. Eine solche Regelung gelte in Paris seit dem (heutigen) Montag, in Spanien seit Mai und in Brüssel seit Jahresanfang.
(bf/apa)
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