Freitag, Februar 7, 2025

Texas will Abtreibungen ab Herzschlag verbieten

Das “Herzschlag”-Gesetz, das am Mittwoch in Kraft treten soll, verbietet Abtreibungen nach etwa sechs Wochen. Bürger können klagen, um es durchzusetzen.

 

Texas, 31. August 2021 | Am 1. September soll das sogenannte „Heartbeat Bill“ (Herzschlag-Gesetz) rechtskräftig werden. Der republikanische Gouverneur Greg Abbott unterzeichnete den Gesetzentwurf bereits im Mai. Demnach ist es illegal, abzutreiben, sobald der erste Herzschlag eines Fötus zu erkennen ist. Das geschieht mitunter schon in der sechsten Schwangerschaftswoche – wenn manche Frauen noch nicht einmal wissen, dass sie schwanger sind.

Nun hat das US-Bundesberufungsgericht nach Angaben lokaler Medien eine Anhörung zum Gesetz abgesagt. Mehr als 20 Abtreibungskliniken hatten gegen das Gesetz geklagt und darauf gehofft, es in letzter Minute verhindern zu können. Sie nennen die Regelung des Anti-Abtreibungsgesetzes eine “Kopfjäger-Agenda” – und fürchten, dass Frauen in Texas künftig die Chance genommen wird, über ihre Schwangerschaft zu bestimmen.

Bürger sollen Gesetz durchführen – und bekommen Belohnung

Wie der “Spiegel” berichtet, soll das Gesetz nicht von den Behörden, sondern von Bürgern durchgesetzt werden. Diese dürfen Abtreibungshelfer verklagen. Wenn diese Kläger Erfolg haben, sollen sie für jede “illegale” Abtreibung eine Belohnung von mindestens 10.000 Dollar erhalten sowie Anwaltskosten erstattet bekommen. Laut Gesetz müssen die Klagenden nicht in Texas leben – Bürger aus allen US-Bundesstaaten können so faktisch Abtreibungskliniken schließen.

Wie der “Spiegel” weiter berichtet, sei jedoch nicht ganz klar, wer verklagt werden muss. Bereits im April hatten mehr als 370 texanische Anwälte in einem offenen Brief rechtliche Bedenken geäußert. In dem Brief weisen sie vor allem auf den weit gefassten Klagegrund hin, der es selbst einem Vergewaltiger erlaubt, die Familie und weitere Helfer seines Opfers zu verklagen – und dafür auch noch 10.000 Dollar kassieren zu können.

In Österreich strafbar ab dem dritten Monat

In Österreich ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich strafbar. Dem ausführenden Arzt droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, der Mutter bis zu einem Jahr. Ausnahmen bestehen jedoch, wenn die Abtreibung in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten durchgeführt wird, oder Mutter oder Kind durch die Schwangerschaft in Gefahr kommen.

In Polen hingegen sind Abtreibungen fast komplett verboten. Das dortige Abtreibungsgesetz gilt als eines der striktesten in Europa. Abtreibungen sind in Polen nur noch legal, wenn die Gesundheit der Schwangeren in Gefahr ist oder die Schwangerschaft das Ergebnis einer Straftat ist. Das umstrittene Gerichtsurteil war im Oktober 2020 gefällt worden und hatte für die größten Proteste in Polens jüngerer Geschichte gesorgt. Daraufhin organisierte die ÖVP-nahe, fundamentalistisch-katholische „Plattform Christdemokratie“ eine Jubel-Kundgebung zu den menschenrechtsverletzenden Vorgängen in Polen. ZackZack berichtete ausführlich.

(jz)

Titelbild: APA Picturedesk

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