Mittwoch, April 24, 2024

Strache-Prozess – Teilfreisprüche im Zweifel rechtskräftig

Strache-Prozess

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt keine Rechtsmittel gegen die Teilfreisprüche im Prozess gegen Heinz-Christian Strache ein. Gegen die Schuldsprüche gehen sowohl WKStA als auch Strache vor.

Wien, 01. September 2021 | Der ehemalige FPÖ-Obmann ist wegen Bestechung nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Strache soll gegen Parteispenden eines Privatklinik-Betreibers eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht haben. Die Freisprüche im Zweifel sind nun rechtskräftig, berichtete der “Standard” am Mittwoch.

Strache und WKStA gehen gegen Schuldspruch vor

Von zwei Anklagepunkten wurden Strache und Klinikbetreiber Walter Grubmüller im Zweifel freigesprochen: Zum einen handelte es sich dabei um eine Einladung Grubmüllers an Strache nach Korfu, die im April 2018 für August desselben Jahres an Strache ergangen sein soll. Strache hatte eine solche Reise nie angetreten. Außerdem hatte die WKStA Grubmüller bezichtigt, Strache Ende April 2019 eine weitere Spende für den FPÖ-Wahlkampf vor der Europawahl 2019 offeriert zu haben. In diesen beiden Anklagepunkten reiche die Beweislage für Schuldsprüche nicht aus, befand die Richterin.

Gegen die Schuldsprüche selbst gehen alle Seiten vor. Die WKStA beanstandet die Strafhöhe.

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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6 Kommentare

  1. Ja, bei diesem Verfahren. Aber die 2000,- “Mietzuschuss” oder Zahlungen mit der Firmencard auf Candy Crush, oder einsammeln von Belegen, oder einsammeln von Sporttaschen….

    Da schauen wir dann auf die nicht persönliche Bereicherung.

      • Ja, z.B. Rieder Messe- Festzelt der FPÖ mit div. Ehrengästen. Sänger ist er glaub ich keiner. Gelernter Zahntechniker, soviel ich mich erinnere.
        Singen tun’s eh alle wenn sie besoffen sind (im Zelt).

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