Freitag, März 29, 2024

»Verdeckte Werbung« für Casinos in Kurier und Krone – Rüge von Presserat

Rüge von Presserat

In „Kurier“ und „Krone“ warben Casinos und Lotterien mit ihrer „gesellschaftlichen Verantwortung“. Problem: die Beiträge wurden nicht als bezahlte Werbung ausgewiesen. Laut Presserat wurden die Leser in die Irre geführt.

 

Wien, 03. September 2021 | Der Presserat rügt zwei Fälle verdeckter Werbung in Tageszeitungen. Die Beiträge “Der Mensch im Fokus” (26. März im “Kurier”) sowie “Mensch im Fokus” (24. März in der “Kronen Zeitung”) verstoßen nach Ansicht des Selbstkontrollorgans gegen zwei Punkte des Ehrenkodex für die österreichische Presse: Unterscheidbarkeit und Einflussnahmen. Sie hätten als “Bezahlte Anzeige” oder “Werbung” ausgewiesen werden müssen, um nicht in die Irre zu führen.

Leser wandte sich an Presserat

In den Beiträgen steht geschrieben, dass die Casinos Austria und Österreichische Lotterien Gruppe seit Jahrzehnten gesellschaftliche Verantwortung übernehmen würden. Als Beispiele die finanzielle Unterstützung für das “Neunerhaus” in Wien, das Menschen in Notsituationen ein Dach bietet, oder die Partnerschaft zur Kampagne “Österreich impft” des Roten Kreuzes angeführt. Beigefügt ist den Texten dasselbe Foto, wobei die Österreichischen Lotterien als Rechteinhaberin angeführt werden.

Ein Leser wandte sich an den Presserat und kritisierte, dass die Beiträge als Werbung zu kennzeichnen gewesen wären. Die Tageszeitung “Der Standard” tat dies, dort wurde ein nahezu identer Text abgedruckt. Leserinnen und Lesern müsse es möglich sein, zwischen Werbung und redaktionellen Beiträgen zu unterscheiden, so der Presserat in einer Aussendung. Nichts zur Sache tut, ob für einen Beitrag mit Werbecharakter Geld entrichtet wird.

Leser „in die Irre geführt“

Laut Senat 3 werde das zivilgesellschaftliche Engagement der Unternehmensgruppe ähnlich wie in einer Werbebroschüre präsentiert. Die nahezu identen Textbeiträge seien ein weiteres Indiz dafür, dass es zu einer Einflussnahme von außen gekommen sei. “Die aus medienethischer Sicht erforderliche Unterscheidbarkeit zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten im Sinne der Punkte 3 und 4 des Ehrenkodex wurde missachtet. Die Leserinnen und Leser wurden in die Irre geführt”, so die Entscheidung des Selbstkontrollorgans.

Die Medieninhaberin der Tageszeitung “Kurier” hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats anerkannt, die Medieninhaberin der “Kronen Zeitung” hingegen bisher nicht. Beide nahmen nicht am Verfahren teil. Sie werden aufgefordert, den Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse freiwillig zu veröffentlichen.

(red/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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4 Kommentare

  1. Um Himmelswillen, lasst ma doch in Basti seine Zeitungen in Ruh, wo kommen wir den dahin wenn der Presserat seine geliebten Lobhudl-Schmierblattl rügt. Nur ein spielsüchtiger Österreicher ist ein glücklicher Österreicher. Arm macht frei!

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