Donnerstag, April 25, 2024

Weil falsch geflogen: Startverbot für Milliardär Branson

Weil falsch geflogen:

Die Kursabweichungen beim Flug des US-Milliardär Richard Branson haben Folgen: Die Luftfahrbehörte erteilte dem Weltraum-Flugzeug ein Startverbot.

Washington, 03. September 2021 | Die US-Luftfahrtbehörde FAA hat weitere Starts des Raumflugzeugs “SpaceShipTwo” der Firma Virgin Galactic vorläufig verboten. Es dürfe nicht fliegen, bevor die FAA nicht einen “abschließenden Pannen-Untersuchungsbericht” zum Zwischenfall während des Fluges am 11. Juli genehmigt oder festgestellt habe, dass es keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit gebe, erklärte die Behörde.

Das “Virgin Galactic SpaceShip”-Raumflugzeug, während es weit über dem “Spaceport America” auf dem Weg in den Kosmos fliegt. / Foto: APA

Die Entscheidung ist ein schwerer Rückschlag für den Milliardär Richard Branson, der mit seiner Firma Virgin Galactic private Flüge ins All anbieten will und bei dem Flug am 11. Juli selbst an Bord war. Die FAA bestätigte, dass das “SpaceShipTwo” bei diesem Testflug vom geplanten Kurs abgekommen war. “Die Untersuchung der FAA dauert an”, hieß es dazu lediglich.

Piloten brachen Mission nicht ab

Laut einem Bericht des Magazins “New Yorker” gingen während des Flugs zunächst eine orangefarbene und dann eine rote Warnleuchte an. Demnach war der Aufstiegswinkel des Raumfahrzeugs nicht steil genug. Die Piloten brachen die Mission aber nicht ab, sondern versuchten, eine Korrektur vorzunehmen. Letztlich landete der Flieger sicher auf dem Virgin-Galactic-Flughafen Spaceport America in der Wüste des US-Bundesstaates New Mexico.

Branson hatte sich mit dem Flug einen Lebenstraum erfüllt – und war zugleich seinem Rivalen Jeff Bezos zuvorgekommen, der neun Tage später an Bord einer Rakete seines privaten Raumfahrtunternehmens Blue Origin ins All flog. Virgin Galactic plante für dieses Jahr noch zwei weitere Flüge, bevor Anfang 2022 das Geschäft mit zahlenden Passagieren beginnen sollte. Aktien von Virgin Galactic verloren nach Bekanntwerden der FAA-Entscheidung zeitweise sieben Prozent an Wert.

(red/Agenturen)

Titelbild: APA Picturedesk

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