Freitag, März 29, 2024

ÖVP-Mahrer muss falsche Behauptung über ZackZack und Opposition widerrufen

ÖVP-Sicherheitssprecher Mahrer behauptete, gestützt auf einen Bericht der “Presse”, ZackZack-Herausgeber Peter Pilz hätte vom BVT geheime Informationen gekauft. Das muss Mahrer auf gerichtliche Anordnung widerrufen.

 

Wien, 07. September 2021 | 26. März 2021, 11:15 Uhr, der Sicherheitssprecher der ÖVP, Karl Mahrer ruft eilig zu einer Pressekonferenz. Der Titel: Titel “SPÖ/FPÖ/Neos/Pilz: Mittendrin statt nur dabei – der Oppositionsskandal im alten BVT”. Mahrer berichtet dabei vom ersten „Watergate-Skandal“ der Zweiten Republik. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka hatte bestritten den flüchtigen Jan Marsalek zu kennen. ZackZack veröffentlichte daraufhin ein Foto, das Sobotka und Marsalek beim gemeinsamen Abendessen in Moskau zeigt. In der “Presse” erschien daraufhin ein Artikel, in dem ein Informant von Redakteurin Anna Thalhammer behauptet, BVT-Beamte hätten Informationen verkauft. Redakteurin Anna Thalhammer legt nahe, dass auch ZackZack auf diesem Weg an Informationen gekommen wäre. Auf diesen Artikel bezog sich Mahrer – und muss nun widerrufen.

Gericht: Mahrer muss Pressekonferenz in Pressekonferenz widerrufen

Einer der erwähnten Abgeordneten zog gegen Mahrer vor Gericht. Der FPÖ-Abgeordnete Hans-Jörg Jenewein, der von Mahrer namentlich genannt wurde, bekam nun am Wiener Handelsgericht recht. Das ZackZack vorliegende Urteil ist nicht rechtskräftig. Mahrer muss seine „unwahre Behauptung“ unterlassen. Er muss seine Aussage in einer eigenen Pressekonferenz und einer Aussendung widerrufen, entschied das Handelsgericht. Zudem muss Mahrer die Verfahrenskosten von 3894,80 Euro ersetzen.

Neben dem FPÖ-Abgeordneten warf Mahrer auch dem NEOS-Mandatar Helmut Brandstätter und ZackZack-Herausgeber Peter Pilz vor, dass sie Informationen gekauft hätten. Wörtlich meinte Mahrer in seiner Pressekonferenz damals: „Peter Pilz, Hans-Jörg Jenewein und Helmut Brandstätter, soweit liegen die Tatsachen, berichtet durch die Medien, auf dem Tisch, haben sich mutmaßlich gegen Bezahlung streng geheime Informationen aus dem alten BVT beschafft.“ Mahrer unterstellte damals weiter: „Die Herren Pilz, Jenewein und Brandstätter sowie der SPÖ-nahe Beamte haben offensichtlich kein Problem damit, illegale Deals durchzuziehen und kriminelle Netzwerke zum Selbstzweck zu vertuschen.“

Falsche Behauptung aus “Presse”-Bericht

Mahrer bezog sich damals auf einen Artikel der Tageszeitung „Presse“. Mahrer meinte auf Nachfrage damals: “Selbstverständlich kann ich mein Wissen nur aus Medienberichten entnehmen.” Im Urteil des Handelsgerichtes steht allerdings klar, dass es bei Mahrer Pressekonferenz an einer „neutralen Weitergabe“ des Artikels mangelte. Für die Vorwürfe Mahrers gebe es keine konkreten Anhaltspunkte.

„Vielmehr vermengt der Beklagte unzulässiger Weise die mediale Berichterstattung über die Kontakte von zwei BVT-Mitarbeitern zur Opposition, namentlich zum Kläger, ohne konkrete Anhaltspunkte mit der medialen Berichterstattung dahingehend, es hätte sich nahezu die gesamte Opposition, der von den BVT-Mitarbeitern gegen Geld verkauften Informationen bedient. Einen Hinweis, dass der Kläger „nahezu der gesamten Opposition“ zuzurechnen ist, enthalten die Medienberichte nicht.“

Mahrer trat Wahrheitsbeweis erst gar nicht an

Kurios: Mahrer verzichtete sogar auf den Antritt des Wahrheitsbeweises seines strafrechtlich relevanten Vorwurfes gegen Jenewein. ZackZack-Herausgeber Pilz sah damals bereits „Gezielte „türkise Desinformation.“ Für Brandstätter waren die Vorwürfe der ÖVP „an Absurdität nicht zu überbieten“ und zeigten die Nervosität einer Partei, „die in allen jüngsten Skandalen mittendrin“ stecke. Pilz kündigt eine eigene Klage gegen Mahrer an.

(bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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16 Kommentare

  1. Ach ja, vielen Dank liebes Zack Zack team, dass ihr uns diesmal mit eine Foto des Multifunktionärs verschont, Danke Danke.

  2. Finde ich gut, dass Pilz den Mahrer noch mal extra verklagt. Es kann doch nicht sein, dass diese ÖVPler ständig Andere ungestraft mit Dreck bewerfen.

  3. Ist die Justiz in Österreich außer mit der VP auch noch mit etwas anderem beschäftigt?

  4. Eine üble Type. Ein Bekannter von mir, damals noch Polizist, ist mit Mahrer zusammengekracht und hat schließlich wegen einer Intrige den Dienst quitiert. Ich wette, Mahrer hat einige ordentliche Leichen im Keller, wenn man nachbohrt.

  5. Juhu, die Weltmeister des Anpatzens sind einmal mehr auf den Bauch gefallen.
    Und die türkisen Medien werden wieder nichts darüber verlautbaren.

  6. Was wird wohl Anna Thalhammer in der Presse über dieses Urteil schreiben …

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