Der am Mittwoch bekannt gewordene Stufenplan sorgt bei Handel und Polizei für Verwirrung. Keiner fühlt sich für die Maskenkontrolle zuständig.
Wien, 09. September 2021 | Für Ungeimpfte gibt es ab 15. September FFP-2-Maskenpflicht im Handel. Für Geimpfte reicht ein Mund-Nasen-Schutz. Die Bundesregierung verkündete das in ihrem Drei-Stufen-Plan am Mittwoch. Wer allerdings die Impfzertifikate im Handel kontrollieren soll, darüber herrscht noch Unklarheit.
Regierung: Polizei soll kontrollieren
Die Regierung kündigte am Mittwoch an, dass die Polizei stichprobenartig die Einhaltung der FFP2-Pflicht kontrollieren soll. Die Polizeigewerkschafter sehen das allerdings nicht als ihre Aufgabe. Sowohl Hermann Greylinger, Mitglied der roten Polizeigewerkschaft (FSG), als auch Reinhard Zimmermann, Vorsitzender der Schwarzen Polizeigewerkschaft (FCG), können dem wenig abgewinnen.
Polizei: Handel soll kontrollieren
Greylinger in der ZIB 2 dazu: “Ich glaube nicht, dass es die Aufgabe eines Polizisten ist, in Geschäfte zu gehen, vielleicht ins Reservekammerl auch noch, ins Lager zu schauen, wer Maske trägt oder nicht. Das wollen wir nicht, das können wir nicht mehr. Unsere Aufgaben sind woanders und derer haben wir genug.” Zimmermann sah dies auf Puls24 ähnlich, Zutrittskontrollen im Handel seien nicht Aufgaben der Polizei, es handle sich um Hausrecht der Unternehmer.
Handel: Polizei soll kontrollieren
Der Handel sieht sich allerdings auch nicht zuständig für die Kontrolle. Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes sagte am Donnerstag im Ö1-Morgenjournal, dass es für den Handel unmöglich sei, die FFP2-Maskenpflicht in oder vor den Geschäften zu kontrollieren. “Wir im Handel können das nicht kontrollieren, wollen das nicht kontrollieren. Es ist unmöglich.” Auch der Handelsobmann der Wirtschaftskammer Rainer Trefelik ist dieser Meinung: “Eine Eintrittskontrolle bei den Geschäften ist unmöglich und nicht durchsetzbar. Der Handel ist nicht die Polizei.”
Innenministerium fordert Gesundheitsministerium auf
Das Innenminsiterium sagte dennoch am Donnerstag, die Polizei werde die Einhaltung derMaßnahme auf Ersuchen der Gesundheitsbehörden stichprobenartig kontrollieren. “Das Gesundheitsministerium ist nun am Zug, die entsprechenden Details in einer Verordnung festzuschreiben. Auf deren Basis können dann die Landespolizeidirektionen entsprechende Einsätze zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden anweisen”, so das Ministerium in einer schriftlichen Stellungnahme. Darüber hinaus werde die Polizei auch die bereits bisher laufenden Kontrollen zur Einhaltung der 2/3-G Regel in der Gastronomie weiter verstärken. Die oberste Gesundheitsbeamtin im Gesundheitsministerium, Katharina Reich ergänzte, es gehe nicht darum, dass man “lückenlos im Handel bei allen möglichen Eintritten Kontrollsherriffs” aufstelle, sondern um Stichprobenkontrollen.
(bf/apa)
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