Neue Verordnung ohne Stufen
Die neue Corona-Verordnung ist endlich da. Ein Stufenplan findet sich darin aber nicht: die Kurz-Ankündigung war Fake.
Wien, 14. September 2021 | Tagelang wurden die Medien mit einem angeblichen „Corona-Stufenplan“ beschäftigt. Erst jetzt, kurz vor Inkrafttreten, ist die Verordnung öffentlich. Und es stellt sich heraus: Den angeblichen Stufenplan gibt es gar nicht.
Nichts als Ankündigung
Zuerst versendete das Kanzleramt im Vorfeld des Kurz-„Sommergesprächs“ im ORF einen „Fahrplan“ an die großen Tageszeitungen des Landes. Die brachten die Geschichte – noch vor dem Sommergespräch. Zwei Tage später wurde der „Stufenplan“ dann gemeinsam mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein in einer Pressekonferenz präsentiert. Erneut waren die Medien voll mit dem neuen – schwer durchschaubaren – Corona-Plan.
Am späten Nachmittag schickt der Pressesprecher des Bundeskanzlers ein Mail an die meisten Zeitungsredaktionen, mit Sperrfrist 19h00.
Seit 19h00 ist der „Corona-Plan“ des Kanzlers Aufmacher praktisch aller Online-Ausgaben. pic.twitter.com/2948Dx2893— Armin Wolf (@ArminWolf) September 6, 2021
Die erste Kurz-Ankündigung zum „Stufenplan“, “exklusiv” aus dem Kanzleramt. Dieser kommt jetzt aber nicht.
Dass sich ein Stufenplan in einer Verordnung schwer verwirklichen lassen wird, war schon nach der Pressekonferenz Expertenmeinung. Dafür bräuchte es wohl eine Änderung des Covid-Maßnahmengesetzes. Nun ist die Verordnung von Wolfgang Mückstein endlich öffentlich, knapp 24 Stunden bevor sie gilt. Ein Stufenplan ist darin nicht zu finden. Die Ankündigung war also ein Regierungs-Fake.
Komplizierte Maskenpflicht
Was tatsächlich in der Verordnung steht, ist die unterschiedliche Maskenpflicht für Geimpfte und Ungeimpfte: Während für Geimpfte im Handel weiter der normale Mund-Nasen-Schutz ausreicht, müssen Ungeimpfte FFP2 tragen. In Öffis und Supermärkten gilt nun wieder für alle die FFP2-Maske.
Rechtsexperte Florian Horn meint zur Mückstein-Verordnung, dass die Qualität „nicht sonderlich gut“ gewesen sei, „wie schon fast zu erwarten war“. Auf Twitter amüsiert er sich über die Formulierung zum Maskenunterschied. Der Kunde müsse seinen nicht vorhandenen Impfnachweis nun immerzu „bereithalten“. Zwar sei klar, wie das gemeint sei, die Formulierung sei allerdings äußerst schlampig.
3G auch für Privatfeste
Über die Umsetzung kam es schon letzte Woche zur Kontroverse: Weder Handel noch Polizei fühlten sich für die Kontrolle zuständig.
Was in der Verordnung ebenfalls enthalten ist und im „Stufenplan“ zunächst nicht angekündigt war? Bei privaten Veranstaltungen über 25 Personen darf der Veranstalter nur noch Personen mit 3G-Nachweis einlassen. Die Personen hätten den 3G-Nachweis ebenfalls jederzeit „bereitzuhalten“. Es könnte doch die Polizei kommen.
(ot)
Titelbild: APA Picturedesk