Corona-Chaos
In den Schulen gelten neue Quarantäne-Beschlüsse, während Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein noch kurz vor Inkrafttreten seine Verordnung änderte. Türkis-grünes Corona-Chaos nächster Akt.
Wien, 15. September 2021 | Seit Mitternacht gilt in Österreich eine neue Corona-Verordnung. Die erste Novelle der „2. COVID-19 Maßnahmenverordnung“ kam noch vor Inkrafttreten der Verschärfungen.
Absatz eingefügt
90 Minuten vor dem heutigen Mittwoch fügte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein dem „Ort der beruflichen Tätigkeit“ noch einen Absatz hinzu: Auch Arbeitnehmer im Handel sind von der Maske befreit, sofern ein 3G-Nachweis „bereitgehalten“ werden kann.
Ob dieser Zusatz einfach vergessen wurde oder aus anderen Gründen eingefügt wurde, ist nicht bekannt. In Wien gilt ohnehin eine verschärfte Maskenpflicht als in den anderen Bundesländern. Viel gebracht hat das bislang wohl nicht: Wien führt die Inzidenzen in Österreich an, dicht gefolgt von Oberösterreich. In der Bundeshauptstadt wird allerdings auch am meisten getestet.
Faßmann-Erlass ändert Corona-Bestimmung
Einiges änderte sich in Österreichs Schulen quasi über Nacht: Weil bereits fast 400 Klassen unter Quarantäne standen, zog Bildungsminister Heinz Fassmann (ÖVP) die Reißleine. Er änderte per Erlass die Quarantänebestimmungen. Bei einem positiven Fall muss nicht mehr die gesamte Klasse in die Isolation, sondern nur die direkten Sitznachbarn.
„Freitesten“ war erst nach 10 Tagen möglich, nun geht es nach fünf Tagen. Geimpfte Kinder betrifft das ohnehin nicht mehr: Sie gelten als K2-Personen und ersparen sich die Isolation. Gegenüber der APA lobte sich Faßmann wegen der Änderung selbst: „Das bedeutet einen vermehrten Präsenzunterricht und eine deutliche Erleichterung für die Familien.”
Zur ersten Novelle der Verordnung äußerte sich Gesundheitsminister Mückstein nicht. Sie wurde stillschweigend eingefügt.
(ot)
Titelbild: APA Picturedesk