Samstag, April 20, 2024

Gericht zu Rechtsextremen-Plakat: »Hängt die Grünen!« darf hängen bleiben

Gericht zu Rechtsextremen-Plakat:

Es ist ein Gerichtsurteil, das in Deutschland für kollektives Kopfschütteln sorgt. Das Plakat der rechtsextremen Kleinpartei „Der III. Weg“ mit der Aufschrift „Hängt die Grünen!“ ist erlaubt. Unter einer Bedingung.

 

Wien/Zwickau, 16. September 2021 | Im ostdeutschen Bundesland Sachsen wurden in den vergangenen Wochen Wahl-Plakate aufgehängt, die für einen fraktionsübergreifenden Sturm der Entrüstung sorgten. Die rechte Kleinpartei „Der III. Weg“, die 2013 aus einer Gruppe von völkischen Nationalisten, darunter ehemalige NPD-Mitglieder, Neonazis und Angehörige der 2014 vom bayerischen Verfassungsschutz verbotenen rechtsextremistischen Organisation “Freies Netz Süd”, gegründet wurde, plakatiert „Hängt die Grünen!“ In der Plakatecke darunter: „Wählt Deutsch!“

Gericht: Dürfen hängen

Neben Sachsen wurden die Plakate auch in München gesichtet, die Staatsanwaltschaft sah sie dort als “Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten”, die Polizei hat sie entfernt. Die Stadt Zwickau in Sachsen wollte daraufhin die Plakate ebenfalls abnehmen. Die Begründung der Stadt ist, dass „der Slogan ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde“ ist. Ein Gericht behandelte daraufhin die Plakate und kam zu einem überraschenden Urteil.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz entschied nämlich, dass die Plakate hängen bleiben dürfen und berief sich darauf, dass das Abhängen eine Einschränkung der Menschenrecht wäre. Hängenbleiben dürfen die Plakate allerdings nur unter einer Bedingung, die Plakate der rechten Kleinpartei dürfen nicht näher als 100 Meter an einem Grünplakat hängen. Durch die räumliche Trennung der Plakate sei, so die Begründung des Gerichtes, die Wahrnehmung “losgelöst” von der Partei, der vermeintlich gedroht werde, um  deren „kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen“. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Deutsche Politiker zeigen sich von dem Urteil jedoch entsetzt.

Grüne kontern

Die Grünen Zwickau reagierten auf die Entscheidung des Urteils mit einem eigenen Plakat. Sie plakatieren nun: „Dieses Plakat hält die umliegenden 100 Meter nazifrei. Gern geschehen.“

(bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
LESEN SIE AUCH

Liebe Forumsteilnehmer,

Bitte bleiben Sie anderen Teilnehmern gegenüber höflich und posten Sie nur Relevantes zum Thema.

Ihre Kommentare können sonst entfernt werden.

24 Kommentare

  1. Da ist aber schon auch eine Story dahinter: Mit “Die Grünen” sind die Plakate jener Partei gemeint, deren Farbe grün ist. Unter dem insinuierten Spruch ist zu lesen: “Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben bekannt.” Nur um den gesamten Kontext darzustellen.

  2. In der brd dürften die grünen noch humor haben.
    Bei uns haben sie sich gleich an die humorbefreite bastelgruppe angepasst.

  3. Sachsens Justiz urteilt immer noch gerne im Sinne des Volksgerichtshofs. Sie ist bekannt dafür, allerlei linke und linksverdächtige Personen auf ewig zu malträtieren und rechte Straftäter mit einem fröhlichen Winken gar nicht erst zu behelligen. Wir verdanken das dem Justiz- und Exekutivvakuum nach der Wende, als man schnell schnell Volkspolizisten, DDR-Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand schickte und keiner mehr den Glatzköpfen auf die Finder haute. Dann kam Opi Biedenkopf, der im Westen schon abgemeldet war und hat seinen Sachsen erklärt, dass sie ganz liebe bienchenfleißige, gemiedlich Gaffee trinkende Kleinbürger sind, aber gar nicht und niemals rechts. Und wo niemand rechts ist, weil Opi Biedenkopf das so gesagt hatte, gab es auch keine rechten Straftaten. Und das bis heute so geblieben.

      • Gibt es mittlerweile gute Texte darüber: rechtsfreie Räume kurz nach der Wende. Ich kann mich auch noch ein bißchen erinnern. Vandalismus (Autos und Motorräder knacken, rumfahren, demolieren), abgewickelte Büro- und Fabrikgebäude plündern, Fahrraddiebstahl als Kavaliersdelikt, bei schiefem Blick eins auf die Fresse, rechte Glatzenhorden und linke Skins. Es war eine wilde Zeit. Wir knutschten rum wie besoffen, feierten exzessive Parties und achteteten darauf, beim Nachhauseweg im Neubaugebiet nicht irgendwelchen gelangweilten Skinheads in die Hände zu fallen, deren liebstes Hobby “Fidschis klatschen” war (das bedeutet, vietnamesischer Gastarbeiter, die sich nach der Wende als Gemüsehändler und Zigarettenschmuggler betätigten, zu verprügeln.)

  4. Um es mit den Worten von Herrn Faßmann zu sagen “Das wird man doch noch diskutieren dürfen” …

  5. War der Richter naturdumpf oder ein Rechtsaußen?
    Was inzwischen alles möglich ist!

  6. Hätte hier einen genialen Werbespruch für die Grünen: “Hängt die Nazis so lange es noch Bäume gibt”! Das wäre doch eine angemessene Antwort.

  7. Green lives matter. Niemand darf gehängt werden. Ein Aufruf dazu sollte verboten werden.

    • Aber wenn die Grünen das Flaggerl für Gackerl nehmen wollen ist das ok? Denke beides ist so daneben wie nur was aber ich gehe weder wählen noch mache ich bei dem ganzen Irrsinn wirklich mit, darum LMAA mit Blau Grün Pink Rot Schwarz Türkis …

  8. Dieses Urteil zeigt, wie weltfremd Richter ihr absurdes Urteil begründen können.
    Es gibt auch unter der Richterschaft völlig wirre Typen.

  9. kein Politiker braucht sich entsetzt zeigen ob diesem Urteil!
    Man weiß zumindest bei Gericht noch, das es MENSCHENRECHTE gibt! Obwohl .. also … eigentlich haben wir ja keine Menschenrechte mehr. Diese werden ja von den Politikern mit Füßen getreten .. darum verstehe ich das Entsetzen jetzt nicht ???

Kommentarfunktion ist geschlossen.

Jetzt: Polizeiäffäre "Pilnacek"

Denn: ZackZack bist auch DU!