Freitag, April 19, 2024

Wahlkampfkosten zu hoch: Sarkozy bekommt Hausarrest und Fußfessel

Wahlkampfkosten zu hoch:

Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy bekommt ein Jahr unbedingte Haft aufgebrummt. Grund: Viel zu hohe Wahlkampfkosten. Der Konservative darf die Strafe in Form von elektronisch überwachtem Hausarrest absitzen.

Paris, 30. September 2021 | Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy ist wegen illegaler Wahlkampffinanzierung zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Das Gericht in Paris entschied am Donnerstag, dass der 66-Jährige Konservative die Strafe in Form eines elektronisch überwachten Hausarrests mit einer Fußfessel verbüßen darf. Laut dem Gericht hatte Sarkozy 2012 die gedeckelten Wahlkampfkosten bei seiner letztlich gescheiterten Wiederwahlkampagne überschritten. Der Konservative regierte von 2007 bis 2012 im Élysée-Palast.

Kostenüberschreitung erinnert an Kurz

In Frankreich sind die Ausgaben für einen Wahlkampf – wie in Österreich eigentlich auch – gedeckelt. Dadurch will man mehr Chancengleichheit zwischen den Kandidaten schaffen. 2012 lag die erlaubte Obergrenze in Frankreich bei 22,5 Millionen Euro. Tatsächlich sollen von Sarkozys Team mindestens 42,8 Millionen ausgegeben worden sein. Eine Parallele zum ÖVP-Wahlkampf 2017: anders als die erlaubten 7 Millionen Euro gaben Kurz & Co. knapp 13 Millionen aus – und mussten lediglich eine moderate Geldstrafe zahlen.

Um die Mehrausgaben zu vertuschen, sollen Ausgaben durch ein System fiktiver Rechnungen von seiner Partei UMP – inzwischen in Republikaner umbenannt – getarnt worden sein. Erfunden haben soll Sarkozy das System zwar nicht, er habe wichtige Hinweise von Buchhaltern aber ignoriert. Sarkozy hatte die Vorwürfe vor Gericht zurückgewiesen und erklärt, man habe in dem Wahlkampf nicht finanziell über die Stränge geschlagen. Zum Urteilsspruch erschien er nicht persönlich vor Gericht.

Nicht die erste Verurteilung

Neben dem einstigen Hoffnungsträger der französischen bürgerlichen Rechten standen in dem Verfahren 13 Menschen wegen des Verdachts auf Betrug und Beihilfe vor Gericht. Das Gericht sprach sie alle schuldig und verhängte teils mehrjährige Haftstrafen, die in Teilen auf Bewährung ausgesetzt wurden und im Übrigen im Hausarrest stattfinden sollen.

Für Sarkozy ist es nicht die erste Verurteilung. Im März wurde er in einer anderen Affäre wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu drei Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung. Kein Präsident der 1958 gegründeten Fünften Republik Frankreichs wurde bisher so hart bestraft. Sarkozy hat angekündigt, Berufung einzulegen. Die französische Justiz ermittelt gegen ihn außerdem wegen angeblicher Zahlungen Libyens im Wahlkampf 2007.

(red/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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12 Kommentare

  1. Daran sollte sich die ö. Justiz ein Beispiel nehmen! Aber hierzulande gehen die Uhren anders. Weil: „wir sind nicht so“.

  2. Basti, wie geht’s? Also hoffentlich zeigt die Mama den erhobenen Zeigefinger 🤣🤣

  3. das ÖVP nahe Medium exxpress vergleicht statt mit Kurz mit Strache..

  4. Und wann kriegen die türkisen wahlgeldüberschreiter ihre wohlverdienten fußfesseln?

  5. Wenn bei uns ein Vorbestrafter Mundraub macht, sprich ein Bier und eine Wurstsemmel stiehlt, ist er für 18 Monate hinter Gittern, ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung.

    Wenn die Politiker ihr Volk betrügen kriegen´s bei uns eine kleine Geldstrafe und in Frankreich als Wiederholungstäter die Fußfessel.

  6. was für ein mazel für kurz, dass er nicht in frankreich ist

    der „Falter“ hat geschrieben, dass die ÖVP geplant hat, die kosten im wahlkampf 2019 bewusst zu überschreiten. die övp hat geklagt – und verloren.

    dieser wahlbetrug ist also die ausgangslage für das, was wir jetzt haben und das ganze ohne echte sanktionen.

    es ist sogar noch schlimmer: die kosten für diese überschreitungen bekommt die övp über die erhöhte parteienförderung wieder herein.

    wir alle bezahlen also diese verarsche mit unserem steuergeld und wir können nix dagegen tun.

    https://www.hagerhard.at/blog/2021/08/der-ganz-normale-wahnsinn-2/

  7. Bei uns ist das gleiche Vergehen ein Kavaliersdelikt – wenn man bei der richtigen Seilschaft dabei ist, nicht wahr Herr Kurz?

  8. Bei uns wird das gleiche Delikt mit einer Strafe im Gegenwert einer Wurstsemmel geahndet.
    Als besondere Chuzpe darf sie dann auch noch der Pöbel bezahlen-und der DabeiParteiPräsident ? Tja der schweigt und spielt die Schmierenkomödie mit.
    Gute Nacht Österreich!

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