Die 2G Regel im öffentliche Dienst in Slowenien wurde wenige Stunden vor Inkrafttreten gestoppt. So entschied der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag.
Wien/Ljubljana, 02. Oktober 2021 | Mitte September führte Slowenien für Beschäftige im öffentlichen Dienst eine de facto Impfpflicht ein. Ab 1. Oktober hätten die 31.000 Personen entweder genesen oder geimpft sein müssen. Am Donnerstag wurde die Regelung vom Verfassungsgericht wenige Stunden vor Inkrafttreten gestoppt.
Gesetz ausgesetzt
Wer nicht genesen ist, nicht impfen geht und nicht im Homeoffice arbeiten kann, hätte per neuem Gesetz gekündigt werden können. Sloweniens Regierung wollte damit die Impfquote erhöhen, die unter 50 Prozent liegt. Auch Proteste gibt es im Land. ZackZack berichtete. Man wehrt sich gegen den obligatorischen „Grünen Pass“.
Der oberste slowenische Gerichtshof stellte fest, dass „trotz des Ernstes der Lage aufgrund der Epidemie, die Einführung einer potenziell verfassungswidrigen Maßnahme mehr unerwünschte Folgen haben würde als ihre Verschiebung”, berichtet die Nachrichtenagentur „AFP“. Bis das Gericht über das Gesetz entschieden hat, wird die Pflicht damit ausgesetzt.
Der Minister für den öffentlichen Dienst, Bostjan Koritnik, nannte das Urteil „bedauerlich“. Er werde das Urteil aber respektieren.
Seit der Angekündigung der Impfpflicht konnte die Quote in Slowenien noch einmal um etwa fünf Prozent erhöht werden. Nun steht man bei knapp 55 Prozent zumindest einmal Geimpfte.
Am Tag vor der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes stoppte Slowenien die Impfung mit Johnson & Johnson, nachdem eine 20-jährige Frau im Zusammenhang mit der Impfung gestorben war.
(ot)
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