Dienstag, April 23, 2024

Samariterbund stellt nur noch Geimpfte ein – Zivildiener ausgenommen

Zivildiener ausgenommen

Wer in Zukunft beim Samariterbund arbeiten möchte, muss gegen Corona geimpft sein. Auch eine Impfpflicht für Zivildiener wird gefordert, diese ist jedoch rechtlich nicht umsetzbar.

Wien, 04. Oktober 2021 |In einer Pressekonferenz am Montagvormittag erklärte der Geschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bunds (ASBÖ), Reinhard Hundsmüller, dass ab sofort bundesweit alle neu eintretenden Mitarbeiter gegen Covid-19 geimpft sein müssen. Ausgenommen sind Personen, die aufgrund von medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Keine Impfpflicht für Zivildiener

Auch Zivildiener sind von der Regelung ausgenommen. “Der Samariterbund setzt hier einen ersten wichtigen Schritt, um die Pandemie einzudämmen. Zu unserem Leidwesen sind die Zivildienstleistenden von der Impfpflicht ausgenommen. Dass wir Zivildienstleistende nicht zu einer Covid-19-Impfung verpflichten können, ist in der Tat ein großes Problem. In Österreich wäre eine gesetzliche Impfpflicht, insbesondere für alle Gesundheitsberufe, absolut notwendig. Wir wünschen uns hier mehr Bewusstsein dafür, dass in einem so vulnerablen Bereich wie dem Rettungs- und Gesundheitswesen eine Impfpflicht wichtig wäre”, so Hundsmüller.

Unterstützt wird diese Forderung von der Österreichischen Ärztekammer. “Der Schutz von Patientinnen und Patienten steht für Ärztinnen und Ärzte an erster Stelle, daher gibt es vielerorts im Gesundheitsbereich schon seit Längerem verpflichtende Impfungen für neu angestellte Personen – etwa für Infektionskrankheiten wie Diphterie, Masern, Mumps, Röteln oder Hepatitis B“, sagt Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer.

Eine Erweiterung dieser Liste um die COVID-19-Schutzimpfung sei die richtige Entscheidung. „Man muss verhindern, dass Ungeimpfte schwer kranke Menschen mit geschwächtem Immunsystem betreuen – denn diese können sich oft nicht selbst schützen, weil die Impfung bei ihnen zu wenig Wirkung zeigt oder diese Menschen gar nicht geimpft werden können. Szekeres spricht sich ebenfalls für eine Impfpflicht für Zivildiener in direktem Patientenkontakt aus.

Kritik an Impf-Kommunikation der Regierung

Bundeschefarzt Dr. Michael Gruska erklärte die Gründe für diese Forderung aus medizinischer Sicht: “Da auch Mitarbeiter*innen im Rettungs- und Krankentransportdienst engen Kontakt zu vulnerablen Patientinnen und Patienten haben, stellt diese Berufsgruppe in mehreren Hinsichten ein Risiko dar. Sie sind aufgrund ihrer Exposition nicht nur selbst besonders gefährdet, sondern kommen auch als Multiplikatoren in Frage. Und sie sind gerade in Zeiten der Pandemie von allergrößter Bedeutung für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens.”

Zudem kritisiert Gruska, dass es der Regierung bisher nicht ausreichen gelungen sei, jedem Einzelnen zu kommunizieren, welche Vorteile die Impfung biete. “Jeder, der sich impft, schützt sich vor schweren Krankheitsverläufen, die Impfung ist aber derzeit auch die einzige Möglichkeit, die Pandemie in den Griff zu bekommen.”

(apa/mst)

Titelbild: APA Picturedesk

Markus Steurer
Markus Steurer
Hat eine Leidenschaft für Reportagen. Mit der Kamera ist er meistens dort, wo die spannendsten Geschichten geschrieben werden – draußen bei den Menschen.
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115 Kommentare

  1. Ist ja klar das Zivildiener ausgenommen werden. Schließlich will man ja die Gratisarbeitskräfte nicht verlieren.
    Da schlägt unter den Deckmantel des Rechts wieder die Doppelmoral zu. Bei normalen Arbeitnehmern ist man da bei weitem nicht so zimperlich.

  2. Das Burgenland hat an die 300 000 Einwohner. Es hat gegenwärtig 300 Corona-Kranke, angeblich dank einer achtzigprozentigen Impfquote. Das Komische in diesem Zusammenhang: Als die Impfquote noch sehr niedrig war, gab es auch kaum mehr Kranke. Wo war die Welle? Wo ist die Welle?

  3. Die einzige Welle, die es gibt, besteht aus MRNA-Impfstoffen. Und sie muss in die Leiber. Koste es die Demokratie, was es wolle.

  4. Solange es keine staatliche Impfpflicht gibt – und sie wird es in Bezug auf die Corona-Impfstoffe solange nicht geben, solange diese bloß über Notzulassungen verfügen- solange hat kein Arbeitgeber das Recht, eine Impfung gegen das Corona-Virus zu verlangen. Hier wird der Rechtsstaat mit Füßen getreten. Es ist eine Schande.

  5. Ich wünsche allen Betrieben und Behörden viel Spaß und viel Erfolg bei der Suche nach neuen Mitarbeitern……. Überall wo bisher Impf-Pflichten eingeführt wurden, haben sich etliche Mitarbeiter entschlossen ihren Dienst zu quittieren. Dadurch wurden bereits Polizeistationen, KH-Stationen, Feuerwehren usw…. geschlossen, weil nicht mehr für alles genügend Personal vorhanden ist.

    Erst kürzlich versicherte eine Australische Polizei-Sprecherin, dass auch durch die 1200 Abgänge (von ca 7500) die öffentliche Sicherheit des Bezirkes gewährleistet werde.
    Wobei ich bei Australien derzeit eher denke, je weniger Kieberer desto sicherer sind die Bürger.

    Und man möge doch bitte Herrn Gruska davon in Kenntnis setzen:
    https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3897733

    Lancet Preprint zum von geimpftem Personal durchseuchten KH in Vietnam.

    • Sie bringen´s auf den Punkt. Ich wünsche auch meinem Dienstgeber viel Spaß bei der Mitarbeitersuche, wenn sie uns weiterhin mit ihren Stichproben so nerven.
      Ich werde es aber aussitzen, falls sie mich nicht zu einer Impfung zwingen.
      Dazu liebe ich meinen Job zu sehr.

    • @Prokrastinator
      Sie glauben doch nicht wirklich, dass jemand beim ASB kündigt, weil die nur noch Geimpfte einstellen? So kenne ich meine Österreicher gar nicht.

  6. Die ärgsten Corona-Bolschewisten kommen anscheinend von den sogenannten “Sozialisten”, wie dieser gute Mann, der laut Wiki SPÖ-Abgeordneter ist. Ich hoffe, dass jetzt endlich mal all die Dummwähler begreifen, wie “Sozialisten” wirklich sind.

    • Die Bolschewiken hätten neben dem Fünfjahrplan zum Aufbau einer Schwerindustrie, Gulagverwaltung, Säuberungswellen, Staudammbau, Elektrifizierung und Abwehr eine Naziinvasion für solch eine Kleinigkeit wie Covid-19 gar keine Zeit gehabt, abgesehen davon dass die Lebenserwartung in der UdSSR so niedrig war, dass es eh keine Zielgruppe für SARS-CoV-II gegeben hätte.

      • Auch Adipositas als Hauptrisikokrankheit war wohl eher selten im verhungernden Russland.

  7. https://rtvdigital.at/mediathek/beitrag/195919
    CORONA – SCHADENSFALL IMPFUNG?
    Sabrina S. erhielt nach einer überstandenen Coronaerkrankung die Impfungen gegen den Virus. Seither leidet die Tirolerin an schweren Symptomen. Wochenlang musste sie im Krankenhaus behandelt werden. Liegt hier möglicherweise ein Impfschaden vor? Dazu im Talk Allgemeinmediziner DDr. Christian Fiala und Rechtsanwältin Mag. Andrea Steindl.

  8. Da die MFG ja eh so etwas wie ein Landeswohltätigkeitsverein ist könntens ja sicher Zivildiener anfordern. Zumindest die ungeimpften.

    • Zur Impfpflicht gibt es eine Judikatur:
      “In seinem Erkenntnis vom 02.03.2021, G 362/2020, behandelte der VfGH die Frage, ob bzw. inwiefern § 17 Abs. 4 Epidemiegesetz („im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen“) eine Impfpflicht regle. Dazu stelle der VfGH fest, dass § 17 Abs. 4 Epidemiegesetz weder zur Anordnung einer Impfpflicht für einen nach allgemeinen Kriterien bestimmten Adressatenkreis durch Verordnung noch zu unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt. Eine Impfpflicht kann daher nur im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen mit einem im Instanzenzug bis zu den Höchstgerichten bekämpfbaren Bescheid angeordnet werden.” Mir ist also unklar, aufgrund welcher Rechtsnorm und welcher Gesetze der Samariterbund eine Impfpflicht für Neueinstellungen durchsetzen will.
      Außerdem sind Genesene / eine Infektion überstanden habende aus medizinischer Sicht auch generell von einer Impfpflicht auszunehmen, da sie eine umfassendere und länger andauernde Immunität gegen SARS-CoV-II haben. Auch davon steht leider nichts im Artikel. So schlampig werden heute tiefe Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte argumentiert, und das von hohen Ärzte- und Gesundheitsfunktionären.

      • Oh, danke schön. Diese Antwort war aber eh an die Allgemeinheit gerichtet nehme ich an? Wollt eigentlich nur ein bisschen provozieren um mich dann gleich wieder vom Acker zu machen 👀

        • Ein bisschen provozieren oder ärgern (Samui) – das finde ich eine beachtenswerte und besonders friedfertige (und gar nicht spaltende) Motivation für einen Kommentar.

          • Na geh, ist doch halb so wild oder? Beachtenswert ist’s natürlich nicht aber friedfertig schon. Zumindest gefühlt friedfertiger wie x Kommentare in diesem Forum, die mit rechtspopulistischen Aussagen oft auch nichts anderes bezwecken wollen als die von ihnen “heißgeliebten Gutmenschen” zu ärgern oder eben zu provozieren.

          • “Zumindest gefühlt friedfertiger wie x Kommentare in diesem Forum, die mit rechtspopulistischen Aussagen oft auch nichts anderes bezwecken wollen als die von ihnen “heißgeliebten Gutmenschen” zu ärgern oder eben zu provozieren.”
            Insgesamt läufts auf das Gleiche hinaus. ;))

          • Warum sollten Sie mich ärgern? Weil Sie versuchen, LeoBrux nachzuahmen? Ich habe Sie erwähnt, weil sie bei einem Kommentar bemerkt haben, Sie kommentierten hier nur, um Spass zu haben und andere zu ärgern. Eine großartige Motivation!

      • “Mir ist also unklar, aufgrund welcher Rechtsnorm und welcher Gesetze der Samariterbund eine Impfpflicht für Neueinstellungen durchsetzen will.”
        Versuchen Sie einfach zwischen einer staatlichen Anordnung und der Entscheidung einer nichtstaatlichen Körperschaft zu unterscheiden.

        Das ist ähnlich wie bei den Restaurants: der Staat schreibt nicht vor ob nur Geimpfte rein dürfen, aber der Geschäftsführer kann das entscheiden.
        Muss man nicht gut finden, ist aber so.

        “Mir ist also unklar, aufgrund welcher Rechtsnorm und welcher Gesetze der Samariterbund eine Impfpflicht für Neueinstellungen durchsetzen will.”
        Ganz einfach: es werden keine Ungeimpften eingestellt. Wenn Sie eine Rechtsgrundlage anführen wollen, die das verbietet, wäre das eine andere als die genannte.

        • @Piedro Haben Sie die Judikatur nicht gelesen? Es ist nicht zulässig, pauschal auf einen Personenkreis eine Impfpflicht auszudehnen; also hat auch kein privatwirtschaftlicher Arbeitgeber ein Recht das zu verlangen, da es sich um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, also mithin in ein Grundrecht handelt. Das darf ein AG nach geltender Rechtslage also nicht verlangen. Ein Restaurantbesitzer darf übrigens auch nicht Gutdünken ausschließen, z.Bsp. dunkelhäutige oder kleine oder dicke oder sonstwie definierte Menschen. Das wäre Diskriminierung.
          Außerdem verstößt der Samariterbund hier m.A. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da die Impfpflicht nicht für Altangestellte und auch nicht für Zivildiener gilt und gegen die Freiheit der Berufswahl. Eine Pflicht für was auch immer muss immer durch Gesetze und Rechtsnormen definiert sein. Dafür gibt es z.Bsp. das Arbeitsrecht. Ein AG kann eben nicht nach Gutdünken definieren, was für seine AN zu gelten hat. Ein Rechtsstaat sieht hier keine Willkür vor.

          • Sie haben den eigenen Post nicht verstanden. Sie können keiner Person die Impfung befehlen. Sie können aber auch niemanden befehlen, einen ungeimpften unter Arbeitsvertrag zu stellen.

            Das hat sogar mein Goldfisch kapiert.

          • Ich wette er/sie hat gar keinen Goldfisch. Nur noch Lügen auf dieser Welt. :/

          • Ich habe nicht behauptet, dass man jmd. etwas befehlen kann. Ich habe behauptet, dass eine Ablehnung die mit einer fehlenden Impfung begründet wird, ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und damit diskrimierend sein kann, es sei denn eine Rechtsnorm ermächtigt einen AG dazu, eine Impfung verlangen zu dürfen. Ich kann es nur wiederholen, Ö ist ein Rechtsstaat mit Grundrechten, da kann ein AG nicht verlangen was er will.

          • Mann, was für Bullshit.

            Diskriminierung ist nunmal nicht rechtskonform. Punkt.

            Aber wer wegen Corona nach Maßnahmen, Restriktionen und Impfzwang schreit, der hat das Prinzip Rechtsstaat sowieso noch nie verstanden.

          • Lesen reicht nicht immer, man muss auch verstehen was man liest.
            “Dazu stelle der VfGH fest, dass § 17 Abs. 4 Epidemiegesetz weder…”
            Das Epidemiegesetz schreibt ja auch keine Impfung vor. Also alles gut. Der Arbeitgeber richtet seine Einstellungskriterien nicht nach dem Epidemiegesetz aus. Also greift dieses Urteil hier nicht. Ihr Rückschluss: wenn der Gesetzgeber das nicht generell anordnen kann, darf ein Arbeitgeber das nicht verlangen ist juristischer Unsinn.

            “Das darf ein AG nach geltender Rechtslage also nicht verlangen.”
            Deshalb habe ich Sie gebeten mir die Rechtsgrundlage zu nennen. Das Epidemiegesetz ist es nicht, weil es da keine Impfpflicht. Es müsste also ein anderes Gesetz dem entgegen stehen. Nur raus damit, ich bin gespannt.

            Ihre Ausführungen sind schlicht unzutreffend. Ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit liegt schon deshalb nicht vor, weil keiner zur Impfung gezungen wird. Der Gleichheitsgrundsatz ist auch nicht verletzt, weil kein AG gezwungen ist, allen Arbeitgebern den gleichen Vertrag anzubieten. Das sieht man schon daran, dass ältere Verträge oft vorteilhafter für die Arbeitnehmer sind als neue, und dass, zumindest in D-Land, im öffentlichen Dienst unterschiedliche Tarifverträge gelten. Wenn sich nämlich eine Vereinbarung ändert, bleiben die bisherigen Verträge trotzdem bestehen. Betandschutz.

            Der Unterschied zwischen Zivildienstleistenden und Angestellten ist eigentlich leicht zu verstehen, außer, man verweigert diese simple Erkenntnis. Ein Zivi ist nicht beim Träger angestellt, er verrichtet da seinen Dienst. Etwa, als ob ein Soldat abgestellt wird, um nicht-militärische Aufgaben zu übernehmen. Er bleibt trotzdem Soldat.

            “Ein AG kann eben nicht nach Gutdünken definieren, was für seine AN zu gelten hat.”
            Zum dritten Mal: dann benennen Sie doch bitte die Rechtgrundlage im Arbeitsrecht, die es dem Verband verbietet zur Geimpfte einzustellen. So vehement, wie Sie Ihre Behauptung vortragen, dürfte die ihnen doch bekannt sein.

          • Ich habe nicht behauptet, dass es jemanden verboten ist, Geimpfte einzustellen. Kein AG kann aber nach eigenem Gutdünken bei Einstellung eine Impfung verlangen; dafür braucht er eine Rechtsgrundlage. Hat er die nicht und begründet eine Nichteinstellung mit fehlender Impfung, ist es eine Diskrimierung. Ö ist ein Rechtsstaat mit Grundrechten.

  9. Die kollektive Massenpsychose geht in die 5te Runde nachdem die “4.Welle” ganz offenbar zur Pleitewelle geworden ist.

      • Lesen Sie erst mal nach was eine Massenpsychose ist, und was das bedeutet.

        Und ja, auch wenn ich so jemanden anders bezeichne, aber Sie sind wohl dann auch ein Psycho.

        Nennen Sie mir doch bitte wenigstens EIN Land auf diesem Planeten, in dem 2020 mehr Menschen an Corona gestorben gestorben sind, als in Grippelwellen des letzten Jahrzehnts.

        Und Sie können sicher auch den ewigen Konjunktiv “an oder mit” aufschlüsseln, und mir sagen, wieviele der bisher Gezählten letztlich aus der Statistik fallen werden.

    • Ja und? Selbst wenn der Virus aus einem Labor stammen würde, die Pandemier ist wohl aufgetreten. Ob der Virus vom Jupiter, Amazon oder Wuhan stammt, ist für die Auswirkung eher völlig egal.

      Und wenn die Geschichte wirklich stimmt, was ich aber eher nicht glaube, dann ist der nächste Virus wohl von einem Terroristen oder einem 15 Jährigen Schulabbrecher zusammengerührt.

      Oder fühlen Sie sich bei diesem Gedanken viel sicherer?

      • Für mich ist das ziemlich unerheblich. Den Link habe ich in erster Linie gepostet, weil ich dachte, dass es ev. jemanden interessiert. Sie habe ich damit offenbar nicht erreicht. ;D

  10. Das man Zivildiener davon ausnimmt zeigt einfach mal wieder wie planlos, inkonsequent und heuchlerisch man hier wieder vorgeht. Würde es nämlich tatsächlich einzig und allein um den Schutz der Patienten und eigenen Mitarbeiter gehen müsste man halt konsequent sein, weil man aber um den Verlust der billigen Skla… ähm Zivildiener fürchtet nimmt man diese wieder davon aus. Nur noch zum speiben was man hier aufführt!

    • “…zeigt einfach mal wieder wie planlos, inkonsequent und heuchlerisch man hier wieder vorgeht.”
      Ihr Beitrag zeigt wie planlos und inkompetent Sie meinen Kritik üben zu können. Das Dienstrecht für Zivis ist natürlich ein anderes als das für Angestellte. Was ein Arbeitgeber im Gesundheitswesen tun kann hat nichts mit staatlichem Dienstrecht zu tun, und Zivis sind nun mal dem Staat unterstellt, nur sehr bedingt der Dienststelle, in der sie tätig sind. Tatsächlich hat der Verband nicht mal die Möglichkeit den Impfstatus abzufragen, weil wegen Coronadiktatur und faschistischer Entrechtung und fasel.

    • Da liegen sie falsch. Der Zivildiener macht diesen Job nicht vollständig freiwillig. D.h. es wäre eine Impflicht für wirklich jeden nötig, um dies zu rechtfertigen. Natürlich wäre es besser, wenn alle geimpft werden, bei denen es möglich ist, aber das ist in unseren Gesetzen und Verfassung so nicht vorgesehen.

      Anders ist es bei einem Job. Da kann es der DG verlangen, besonders wenn andere Menschen und wohl eben nicht gesunde, Körpernah hantiert werden.

      Richtigste Lösung wäre ein Aussetzen des Einsatzes von Zivildiener, oder fraglich: Zvildienstvoraussetzung nur gegen Impfung. Knebelsituation sind ja nicht verboten, ein direkter Zwang schon.

      • “Zvildienstvoraussetzung nur gegen Impfung.
        Ich glaube nicht, dass dies ginge, da es keinen zulässigen Grund für diese Datenerhebung durch den Dienstherren, Republik Österreich, gäbe.

  11. Willkommen bei der neuen Viersäftelehre. Die Begründungen der Ärzte und Funktionäre erinnern an mittelalterliche Schröpf- und Aderlassscharlatane.
    Keine der im Artikel erwähnten Impfungen gegen Covid-19, Diptherie, Mumps, Masern, Röteln und Hepatitis B vermitteln eine sterile Immunität. Sie schützten den Geimpften. Die bisherige Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich diente auch nie dem Schutz des Patienten, sondern dem Schutz des Personals. Dieses soll im Epidemiefall nicht selber erkranken und ausfallen, damit der medizinische Sektor handlungsfähig bleibt.
    Liest man sich die Begründungen durch, so vermitteln sie vor allem eins: unwissenschaftliches und nicht durch Fakten begründetes Geschwurbel. Ich wünsche mir jetzt Musterprozesse von betroffenen Mitarbeitern.

    • “Ich wünsche mir jetzt Musterprozesse von betroffenen Mitarbeitern.”
      Und wie soll das gehen? Die Regelung betrifft Neueinstellungen. Wer nicht eingestellt wird ist kein Mitarbeiter. So weit doch ganz verständlich, oder?

      • Falls eine Einstellung nicht aus fachlichen Gründen sondern mit der Begründung der fehlenden Impfung verweigert wird, kann jmd. einen Musterprozess anstreben.

        • Leider kosten solche Prozesse eben auch Geld.
          Wenigstens tut sich etwas bei den Impf-Schadensfällen. Wenn einmal ein Arzt, der nicht aufgeklärt hat, zu Schadensersatz verpflichtet werden sollte, dann werden sich andere Ärzte vielleicht nicht mehr für Propaganda hergeben.
          https://rtvdigital.at/mediathek/beitrag/195919
          CORONA – SCHADENSFALL IMPFUNG?

          • Och, Geld sollte doch kein Problem sein. Bei den Summen, die sich die Wortführer der Querdenkerszene wie Schiffmann schenken lassen, dürften die paar Taler auch noch reinzuholen sein, für den guten Zweck. Sinnvoller, als 800 €ier zu zahlen für eine Sammelklage gegen Drosten, vor einem US-Gericht, ist das allemal. Aber auch dann braucht es eine Rechtsgrundlage, also besser keinen Schwurbleranwalt nehmen, der nicht mal weiß welches Gericht zuständig ist, aber für seine nicht zu erbringende Leistung Vorkasse verlangt.

          • Bei den Impfstoffherstellern, deren Aktienwerte sich seit dem Impfungen astronomisch vervielfacht haben, gibt es sicher auch keine Geldprobleme, das ein oder andere Problem dank intensiven Lobbyismus und Investitionen an den richtigen Stellen aus dem Weg zu räumen. Noch dazu wenn die gerade milliardenfach verkauften Produkte ohne jeden Haftungsanspruch und immer bereit für eine weitere Preiserhöhung sind und Politiker und Gesundheitsbürokraten das staatliche Füllhorn weiterhin weit offen halten. Ich halte auch nichts von Querdenkermanipulatoren und gierigen “Better Call Saul” Anwälten, aber das richtig große Geld machen hier gerade andere.

          • Vom Hölzchen auf Stöcken aufs Steinchen aufs Tröpfchen. Klagt doch einfach, wenn ihr wollt, lasst euch nicht abhalten. Jeder blamiert sich nun mal so gut er kann. Sie haben gerade sehr eindrücklich gezeigt, wie wenig Substanz Ihre Ausführungen haben. Einer Klageempfehlung von Ihnen sollte man besser nicht folgen.

          • Es gibt kein “Euch” oder “Ihr”. Ich spreche hier nur für mich selbst. Ich gehöre keiner Gruppe an und vertrete hier keine fremde Agenda. Sie folgen wiederum dem nur allzu bekannten Schema von Leuten die ich den Maßnahmen- und Impfbefürwortern zurechnen möchte (sorry für die Schublade, mache ich normalerweise nicht) – der Lack der Höflichkeit ist schnell ab, erst wird es persönlich, dann untergriffig und zu guter Letzt landet man in der Querdenkerkiste. Wer zu faul zum Argumentieren ist, sollte sich auch dazu bekennen und es halt bleiben lassen.

          • Aber es ist ja nicht so schlimm von jemand anderem als Querdenker bezeichnet zu werden. Oder als Spinner. Oder gar als Nazi. Wenn mal die Angst vor möglicher Diffamierung/Verhöhnung fällt, vergehen auch die damit einhergehenden Schmerzen.

          • Ich wehre mich immer dagegen. Genauso wenig wie ich jmd. in eine Schublade stecke, möchte ich hineingesteckt werden. Aber viele werden haltlos, weil sie ja auch beobachten, wie das gar keine negativen Konsequenzen hat und sogar dazu ermuntert werden.

          • Aber was hat es für mich für Konsequenzen wenn mich jemand so bezeichnet? Es mag für das Ego des anderen wichtig sein mich entsprechend zu kategorisieren, aber letztlich kann ich selber entscheiden wie ich dem begegne.
            Und wenn Sie dem so begegnen wollen, dann ist das natürlich eine Möglichkeit. Aber eben nur eine. 😉

          • Es scheint Ihnen entgangen zu sein, dass Ihre Ansicht man sollte Klagen auf Zustimmung stieß. Deshalb der Plural. Sie sind nicht allein! 😉

          • Natürlich könnte man die Schiene Schadenersatz aufspielen.

            Aber muss dann nicht, um es auch gerecht zu gestalten, Schadenersatz von jenen geleistet werden, die durch Panik Fake- und Halbwahrheiten andere vom Impfen abhalten und diese dann deswegen schwerer Erkranken als mit?

            Die Tür schwingt dann ja auch in beide Richtungen. Und derzeit sieht es so aus, das die Impfung um sehr viel mehr nützt als dieses Schadet.

            Und jedes Medikament, sogar ein harmloses Aspirin ist eben nicht harmlos und ohne Risiken oder frei von Nebenwirkungen.

            In welcher surrealen Welt leben diese Leute eigentlich? Bei erwachsenen Menschen sollte man das eigentlich nicht erleben dürfen.

        • Tja, dann frage ich einmal mehr nach der Rechtsgrundlage, auf der diese Behauptung fußt. In D-Land gibt es das Anti-Diskriminierungsgesetz, in Austria meines Wissens nichts dergleichen. Wenn die der Stellenausschreibung die Anforderungen für alle gleich genannt werden, liegt auch kein Ausschluss vor. Meine Meinung, ich lasse mich da wirklich gern korrigieren. Warum sollte ein AG nicht geimpften Bewerben den Vorzug geben dürfen, wenn er der Ansicht ist, dass seine Mitarbeiter, Patienten oder Kunden so weniger gefährdet sind, und der Mitarbeiter selbst ebenfalls? Aber bitte, nur meine Meinung, Sie sind der mit den Tatsachenbehauptungen, also dürfen Sie die auch belegen.

          • Eine Impfung ist freiwillig. Eine fehlende Impfung als Ausschlussgrund einer Anstellung verletzt dieses Prinzip der Freiwilligkeit, denn es gilt die Freiheit der Berufswahl und die darf – abgesehen von den nötigen Qualifikationen und den für den Beruf benötigten Dinge – nicht eingeschränkt werden, denn das käme einer Diskrimierung Ungeimpfter gleich. Hierzu braucht es also eine Rechtsgrundlage, es reicht nicht die indiv. Ansicht des AGs aus. Sonst könnte jeder AG ja sonstwas verlangen. Es braucht dafür auch kein gesondertes Antidiskriminierungsgesetz.

          • Ah geh, langsam wird’s fad. Die freie Berufswahl ist nicht betroffen, weil man die Einstellungskriterien nicht erfüllt. Oder muss man einen Paketboten mit einem Bein einstellen? Sie widerholen sich sehr vehement. Erst bringen Sie eine unzutreffende Rechtsgrundlage ein, nun behaupten Sie es bräuchte gar keine, weil es sowieso verboten ist. Erst der Schmarrn mit der körperlichen Unversehrtheit, dann der Schmarrn mit der Gleichbehandlung. Ich schlage vor Sie lesen mal hier nach und ersparen sich weitere Peinlichkeiten, oder Sie fügen Ihrem Nick ein H hinzu: https://www.wko.at/service/k/arbeitsrecht-sozialrecht/Corona-Impfung-und-Arbeitsrecht.html

            Sie müssen diese Sichtweise nicht teilen, aber das ist der Stand der Denke. Wunschdenken und Grundsatzempörung ändert daran so wenig wie unzutreffende Tatsachenbehauptungen.

          • Ah geh, Sie wollen ein Rosinenpicker sein und haben doch nur Krümel im Mund. Ein einbeiniger Paketbote kann kaum den Beruf ausüben, dswg. wird es wohl keine Diskriminierung sein. Ein Ungeimpfter kann aber wohl den Beruf ausüben. Ihr Beispiel von der WKO-Seite können Sie sich auch schenken. Erstens gibt es dazu unterschiedliche Rechtsmeinungen und zweitens wird dort weiterhin vom vorhandenen Fremdschutz als Prämisse ausgegangen. Der ist aber nur gering vorhanden und lässt außerdem stark nach. Die Impfungen wurden auch nie im Hinblick auf Fremdschutz entwickelt. Also auf tönernen Füßen das ganze. In Israel gelten bald Zweifachgeimpfte wieder als ungeimpft und das Land hat trotz hoher Impfquote bereits einer der höchsten Infektionsquoten weltweit. Die WKO klammert außerdem die Genesen / die Infektion Überstanden Habenden hier völlig aus. Im Zweifel ist es also auszujudizieren, das wird mit Sicherheit auch bald geschehen. Ich will hier nicht rechthaben; aber Wunschdenken und Grundsatzempörung sehe ich eher auf der Seite derjenigen die wider die Fakten und die Beobachtungen aus anderen Ländern auf die alleinseligmachende Kraft der Impfung setzen. Ich setze auch auf meine eigenen Beobachtungen; ich habe zuviele Bekannte mit schweren Impfnebenwirkungen und finde es sehr bedenklich wie man Menschen die das nicht wollen mit existenzbedrohenden Argumenten auf die Pelle rückt: Keine Impfung, keinen Job. Und genau das ist durch unsere Rechtsordnung nicht gedeckt. Sie mögen das anders sehen, ist mir auch wurscht. Die Gerichte werden sich ohnehin bald dazu äußern müssen. In einigen Ländern gibt es bereits klare Urteile gegen eine solche Praxis der AGs.

          • “…gibt es dazu unterschiedliche Rechtsmeinungen…”
            Vermutlich können Sie diese Rechtsmeinungen (putziges Wort, ohne juristische Bedeutung) ebenso gut belegen wie die Rechtsgrundlage, die sowieso nicht gebraucht wird. Ich bin der Rosinenpicker, aber sie wechseln ständig die Pseudoargumentation:
            1. Musterprozesse von Mitarbeitern, die gar keine sind, weil nicht eingestellt.
            2. Eine Rechtsgrundlage, die nicht zutrifft.
            3. Freie Berufswahl – irrelevant, die ist nicht eingeschränkt
            4. körperliche Unversehrtheit – dito
            5. Ungleichbehandlung von Mitarbeitern mit alten und mit neuen Verträgen – kein Problem im Arbeitsrecht
            6. wer verdient an Impfungen – völlig themenfremd
            7. wko hat keine Ahnung, es gibt ganz andere “Rechtsmeinungen” – unbelegt, eine weitere nicht valide Behauptung
            8. mangels valider Argumente: Rosinenpickerei wegen wiederholter Nachfrage
            9. Kritik an der Wirkung von Impfungen – themenfremd im Bezug auf alle vorherigen Behauptungen, es geht um die Vorgaben des potentiellen Arbeitgebers
            10. die Notbremse: persönliche Diskreditierung: “Wer zu faul zum Argumentieren ist, sollte sich auch dazu bekennen und es halt bleiben lassen.”

            Ich meine ja nur: wer Behauptungen aufstellt sollte sie auch belegen können.

          • Sie wollen mich absichtlich falsch verstehen; ich nehme das als Kompliment.
            1) ich habe nie vom Musterprozessen von Mitarbeitern gesprochen, sondern von Leuten die mit der Begründung der fehlenden Impfung den Arbeitsplatz nicht erhalten haben.
            2) Die Grundrechte gelten uneingeschränkt und unteilbar in jedem Bereich, öffentlich und auch in der Arbeitswelt – es ist mir schleierhaft aus welchem Manchesterkapitalismus Sie kommen, dass Sie glauben, dass ein AG fordern darf was er will
            3) die freie Berufswahl wird eingeschränkt, wenn für die Berufsausübung irrelevante Dinge als Ablehnungs oder Kündigungsgrund dienen
            4) eine Impfung ist eine Verletzung des körperlichen Unversehrtheit und kann nur freiwillig erfolgen. Eine Freiwilligkeit ist nicht mehr gegeben, wenn ich berufliche Nachteile erleiden muss.
            5) Eine Ungleichbehandlung liegt vor, wenn die einen impfen müssen, die anderen aber nicht – es fiele ja hier auch eine medizinische Begründung weg: wieso dürfen die Alten “ansteckend” sein, die Neuen aber nicht?
            6) Gehört generell zum Thema Impfungen, berührt aber die rechtliche Frage nicht, habe ich auch nicht behauptet, ätsch.
            7) Die Juristerei besteht aus unterschiedlichen Rechtsmeinungen. Dswg. gibt es ja Gerichte, um je nach Situation Klarheit zu schaffen. Dswg. gibt es widersprüchliche Gutachten. Dswg. hat der VerfGH mehrere Verordnungen gekippt. Recht ist immer Auslegung, Streit und Widerspruch. Deswegen gibt es Rechtsnormen, die ein Leitfaden für Auslegung sind.
            8) … Ihre Argumente überzeugen mich nicht. Ich bin eher erschreckt, wie sehr Sie AN als Freiwild von AGs ansehen.
            9) Ist hier relevant, da der Sam.-Bund medizinisch argumentiert. Da muss die Argumentation medizinisch schon passen. Man kann keine Impfpflich verlangen, wenn der intendierte Nutzen gar nicht vorhanden ist.
            10) Ich bin locker und kann mit Widerspruch gut umgehen. Von mir werden Sie keine Diffamierungen (“Ihr”, “Keine Ahnung”, “Pseudoargument”) usw. finden. Ein AG kann nicht machen was er will. Ö ist ein Rechtsstaat. Wie gesagt, es ist wurscht was wir hier schreiben – es wird ohnehin ausjudiziert.
            Sie müssen nicht antworten, ich bin jetzt in der Abendruhe und gönne mir keine Aufregungen mehr.

          • A geh, das wird ja immer platter.

            1. “Ich wünsche mir jetzt Musterprozesse von betroffenen Mitarbeitern.”
            Das haben Sie geschrieben. Das auch: “ich habe nie vom Musterprozessen von Mitarbeitern gesprochen…”
            2. “…dass Sie glauben, dass ein AG fordern darf was er will.”
            Das glaube ich nicht, das habe ich auch nicht behauptet, und wenn, dann hätte ich es belegen können. Was ich behauptet habe belegte ich mit den Angaben der Wirtschaftskammer, die sie als ahnungslos disqualifiziert haben. Trotzdem meine ich, die können mit Ihrer unbelegten Expertise durchaus mithalten.
            3. Die Berufswahl wird nicht eingeschränkt, wenn ein spezieller AG jemanden nicht einstellt. Und eine Impfpflicht im Gesundheitsbereich ist nicht rechtswidrig, das wissen Sie selbst. Zumindest haben Sie generös darauf verzichtet den Beweis dafür zu bieten.
            4. Trotzdem wird keiner gezwungen sich impfen zu lassen. Es verliert auch keiner seinen Arbeitsplatz bei diesem Träger. Es wird keiner gezwungen sich da zu bewerben, und es hat keiner ein Recht darauf, da angestellt zu werden.
            5. “…wieso dürfen die Alten “ansteckend” sein, die Neuen aber nicht?” Wurde Ihnen auch schon erklärt: bestehende Verträge haben Bestandschutz, neue Verträge unterliegen einer geänderten Voraussetzung.
            6. stimmt, sorry, da ist mir das Thema verrutscht.
            7. richtig, kommt immer darauf an wie valide eine “Rechtsmeinung” ist. In der Regel wird diese aus Urteilen oder der juristischen Literatur abgeleitet, nicht aus plumper Pseudointerpretation. Die Verordnungen wurden gekippt, weil sie handwerklich gestümpert waren. Nicht, weil gegen Verfassungsprinzipien verstoßen wurde. Das wird zwar gern behauptet, stimmt aber nicht. War bei uns genau so: zu blöd die Grundlagen des Handwerks einzuhalten.
            “…wie sehr Sie AN als Freiwild von AGs ansehen.”
            8. Ah geh, jetzt machen Sie sich lächerlich. Aber bitte, das dürfen Sie gern.
            9. “…Man kann keine Impfpflich verlangen, wenn der intendierte Nutzen gar nicht vorhanden ist.”
            Jaja, leierleierleier… von verschiedenen Rechtsauffassungen faseln, aber die medizinische Auslegung einer Minderheit zum Dogma erheben. Wirklich witzig.
            10. “…mir werden Sie keine Diffamierungen…”
            Soso. Vielleicht lesen Sie noch mal nach, das ist in etwa wie 1. Aber macht nix. Es ist keine Diffamierung festzustellen, dass ein Argument keines ist, erst recht, wenn diese Einschätzung begründet wird. Aber Sie haben Recht: Ö ist ein Rechtsstaat. Derzeit etwas wackelig, aber durchaus. Deshalb habe ich mehrfach nach Rechtsgrundlagen gefragt. Offenbar kennen Sie keine. Sie kommen mit Allgemeinplätzen aus der Verfassung die wegen unterschiedlicher Rechtsmeinungen zutreffen können. So funktioniert der Rechtsstaat aber nicht.
            “…es wird ohnehin ausjudiziert.”
            Oder auch nicht, weil längst alles klar ist. Vielleicht glauben sie der Arbeiterkammer: “Für die Gesundheitsberufe spricht die Bioethikkommission von einer dringenden Impfempfehlung, um gewisse Tätigkeiten verrichten zu können. Damit kommt die Impfung einer Art ‚Berufsausübungserfordernis‘ gleich.“ … “Das wäre dann beispielsweise für Beschäftigte im Gesundheitsbereich relevant. Verweigern Bewerber die Auskunft, so haben die potentiellen Arbeitgeber das Recht, die Bewerbung nicht zu berücksichtigen.” … “Ähnlich gilt es für private Unternehmen. Hier gilt bei Vertragsabschlüssen grundsätzlich die Privatautonomie. Das heißt, private Unternehmen können selbst entscheiden, mit wem sie Verträge eingehen und mit wem nicht.”
            https://bgld.arbeiterkammer.at/covid-impfung

            Gute Nacht.

          • Ich korrigiere mich bei den Musterprozessen. Hatte Mitarbeiter geschrieben und damit solche gemeint, die vielleicht gekündigt werden, weil sie sich nicht impfen lassen wollen, meinte aber auch solche Menschen die wg. fehlender Impfung abgelehnt werden. Ein Lapsus.
            Ansonsten habe ich Ihnen ein Urteil und auch Rechtsnormen genannt.
            Die Bioethikkommission erstellt keine rechtsverbindlichen Gutachten und ist auch kein Gericht; ich finde deren Ansichten teilweise grundrechtswidrig. Fr. Druml tut sich recht forsch mit diskriminierenden Ansichten, die nicht mehr mit humanistischer Ethik zu tun haben, hervor.
            Private Unternehmen können nicht Grundrechte außer Kraft setzen und ohne Rechtsgrundlage Ungeimpfte diskriminieren. Sie mögen das glauben, die WKO argumentiert das auch recht wackelig (hat aber auch keine rechtsverbindlichen Aussagen zu treffen, das dürfen wiederum nur Gerichte). Dass jeder einstellen darf wen er will, ist ja davon unberührt. Nur darf die Ablehnung keine Diskriminierung (Religion, Hautfarbe, Geschlecht, Größe etc. und auch Impfstatus) darstellen. Da können Sie Rosinen picken wie Sie wollen; es bleiben nur Krümel im Bart hängen.

          • Fr. Druml hat zu Beginn, als die Impfpflicht noch ganz vorsichtig und vage angesprochen wurde, im Radio gesagt, sie sei gegen eine Impfpflicht. Wenn aber zu viel Impfstoff vorhanden wäre, könnte es in bestimmten Bereichen zu einer Impfpflicht kommen. So viel zur Ethik der Bio-Ethikkommission. Das klingt für mich so wie die marktkonforme Demokratie der Frau Merkel.
            Da Frau Druml diese Bemerkung im Radion schon vor vielen Monaten gemacht hat, kann ich leider die Sendung nicht mehr angeben.

          • Was? Eine marktkonforme Demokratie? Ist ja skan-da-lös, Demokratien müssen doch grundsätzlich marktkonträr sein. Weiß die Merkel das nicht? Dann schreiben Sie die doch bitte an, noch geht das ganz leicht.

          • Demokratien müssen nicht grundsätzlich marktkonträr sein. Aber der Markt sollte demokratiekonform sein und nicht umgekehrt.

          • Aha. Von der Impfpflicht, die kommen könnte wenn genug Stoff vorhanden ist, zur marktkonformen Demokratie (der Frau Merkel). Von der marktkonformen Demokratie zum demokratiekomformen Markt. Was immer das heißen soll. Markt bedeutet Angebot und Nachfrage. Beides hat nix mit Demokratie zu tun, abgesehen von gesetzlichen Regelungen, die demokratisch beschlossen werden.

          • Morgen. Und weiter, immer weiter, immer schön im Kreis…

            “…und damit solche gemeint, die vielleicht gekündigt werden…”
            Werden sie aber nicht, diese Arbeitsverträge sind ja nicht betroffen. Steht doch da.

            “…meinte aber auch solche Menschen die wg. fehlender Impfung abgelehnt werden.”
            Wie gesagt: einfach kräftig klagen, die Anwälte werden sich freuen.

            “Ansonsten habe ich Ihnen ein Urteil und auch Rechtsnormen genannt.”
            Jaja, ein Urteil zum Epidemiegesetz. Warum nicht zur Straßenverkehrsordnung? Hat genau so wenig damit zu tun. Sie haben keine Rechtsnormen genannt, nur oberflächlich interpretierte Ansichten vertreten. Erkenne den Unterschied.

            “Die Bioethikkommission…”
            Lassen wir die mal außen vor, war bisher ja auch kein Thema. Wir haben schon genug Kern- und Steinobst im Korb.

            “Private Unternehmen können nicht Grundrechte außer Kraft setzen und ohne Rechtsgrundlage Ungeimpfte diskriminieren.”
            Das hatten wir schon. Mehrmals. Im Gegensatz zu Ihnen habe ich Quellen verlinkt, dass wko und Arbeiterkammer keine Ahnung haben ist natürlich fatal, aber Ihr Fachwissen glänzt leider nicht durch ewig gleiche Wiederholung persönlicher Einschätzung.

            “…es bleiben nur Krümel im Bart hängen.”
            Gut so, ein Vorrat für schlechte Zeiten.

          • Es wundert mich nicht, dass Ihnen dieser Artikel so Nahe geht.
            Sie haben ja kürzlich gepostet, dass Sie selbst Zivi waren, als die Notare bei den alten Leuten anrückten – und das (falls ich mich richtig an einen noch früheren Post von Ihnen erinnere) in der DDR, wo Sie aufwuchsen. LOL!!!
            Aber bitte korrigieren Sie mich, falls ich mich falsch erinnere

          • Ich korrigiere Sie. Ich durfte bayrische Ärsche abwischen. In München. Nach einer eingehenden Gewissensprüfung. Und ich stamme nicht aus der DDR, ich bin ein echter Prolet.

            Der Artikel geht mir eigentlich gar nicht nahe. Ich parliere nur ein wenig mit dem holografischen Notfall. Bei uns gibt es keine Zivis mehr, ist inzwischen alles freiwillig. Bei euch wurden Kriegsdienstverweigerer bis 1975 noch eingekastelt.

          • Nun denn, dann nehme ich das zur Kenntnis. Und was sagen Sie zu meinen gscheiten Beiträgen, die schlussendlich Ihrer wohlwollenden Meinung zur WKO entgegentreten?

          • Tun sie das? Habe ich die? Interessant.

            Das mit den Äpfeln und Birnen wird immer komplizierter. Gerade ging es noch darum, ob und wann ein AG eine Impfung voraussetzen darf, schon sind wir bei einer geänderten Vorschrift zur Maskenpflicht.

            WKO und Arbeiterkammer stimmen da sogar überein. Ein deutliches Indiz, dass beide keine Ahnung haben. So, und jetzt ist genug gespielt. Ich wünsche ein erbauliche Nacht. Brav bleiben.

          • Sie machen sich´s aber leicht mit Ihren verwirrenden Antworten. Sind Sie etwa selbst Politiker oder ähnliches?
            Auch Ihnen einen geruhsamen Schlaf nach getaner Arbeit!

          • Guten Morgen! Ich darf ja kein Politiker sein, dass verbietet mir mein Sponsorenvertrag mit den Pharmafaschisten. Immerhin muss ich meine Karriere als Unterwäschemodel nicht beenden.

          • guten Morgen, is mir echt noch zu früh für eine so anspruchsvolle Diskussion, sorry

          • Sorry, dem kann ich nicht folgen. Die Struktur ist leider nicht sehr übersichtlich.

          • Wie jetzt, liebe @redaktion,
            da geb ich einmal was Gscheites von mir und schicke zwei links als Beweis, die die Aussage vom Piedro widerlegen und dann bringts ihr die nicht?

          • Sie müssen die beiden Links eben in getrennten Kommentaren schicken. Dann funktioniert das.

          • Cool bleiben, Ruhmreiche, ist doch alles da. Die löschen Sie doch nicht, weil sie “einmal was Gscheites” schreiben. 😉

          • Tja, vielleicht mal auf das Datum schauen? Könnte helfen. Nur so eine Vermutung.

          • Großartig!
            Die WKO hat die schwachsinnigen Empfehlungen an die Betriebe von der Homepage genommen!
            Falls Sie jedoch das BGBL meinen, das ist noch aktuell, oder täusche ich mich da wieder?
            Bin ja schließlich keine Juristin und dass die Roderike in meinem Fall nichts mit der Ruhmreichen zu tun hat, habe ich Ihnen bereits mitgeteilt.

    • Das stimmt so nicht ganz. Es gibt zwar keine echte Vollimunität, die Impfung dämpft aber auch die Verbreitung meßbar. Und das reicht für eine solche Vorgangsweise. Es gibt die Mittel, daher ist eine Verweigerung ebenfalls als Fahrlässigkeit juristisch verfolgbar.

      Ich will nicht in der Haut eines Rettungsdienstes stehen, der die Impfungen verweigert, aber Hotspots mit tödlichem Ausgang in Altenheimen verursacht, obgleich es Impfungen gegeben hätte.

      Und bei Fahrlässigkeit gilt keineswegs die Ausrede, das eine Maßnahme eh nicht Kugelsicher gewesen wäre – man hat schlicht unterlassen, das reicht.

      • Die durch die Impfung induzierte Immunität und damit auch der geringe Schutz der Virusweitergabe an Dritte scheinen sich schnell abzubauen; so zeigen Daten aus dem UK und aus Israel. Dort sind gelten einfach zweifach Geimpfte bald wieder als Nichtgeimpfte. Israel hat derzeit eine der höchsten Durchimpfungs- und auch Infektionsraten weltweit. Insofern halte ich persönlich diese Impfung für teuer und ineffizient. Wir wissen auch noch gar nicht wie oft aufgefrischt werden muss und wie effektiv das sein wird, einmal abgesehen davon, dass jedesmal das Risiko von Nebenwirkungen besteht und sich kein Rettungsdienst den massenhaften Ausfall von frisch Geimpften durch Nebenwirkungen leisten kann.
        Dass ungeimpfte Mitarbeiter von Rettungsdiensten tödliche Hotspots verursachen könnten, halte ich für ein wohlfeiles moralisches Argument, das faktenbasiert zu untermauern wäre.
        Das Vorliegen von Fahrlässigkeit wäre allenfalls durch ein ordentliches Gericht auf Basis eines anfechtbaren Urteils festzustellen. Das Vorhandensein eines Mittel, einmal ungeachtet der tatsächlichen Wirksamkeit, die immer noch Gegenstand von Diskussion und Forschung ist, definiert noch keine Fahrlässigkeit, wenn ich es nicht nehme.

      • Wie bitte soll ein nicht geimpfter, frisch und dauerhaft getesteter Zivi in einem komplett durchgeimpften Alters oder Pflegeheim einen Cluster mit tödlichem Ausgang verursachen…?
        Logik ist nicht ihres – n’est ce pas?

      • Weniger als Ungeimpfte, wetten? Derzeit sind 17% auf den Intensivstationen Geimpfte, wie Prokrastinator unlängst einbrachte. Macht 83% Ungeimpfte. Es ist also unwahrscheinlich, dass mehr Geimpfte sterben werden als Ungeimpfte. Warum? Schwere Frage…

          • Zeigt sich doch jetzt schon, Prokrastinator hat die Zahlen im Thema nebenan eingestellt. Meinen Sie das kehrt sich um, wenn die Infektionen wieder steigen, womit im Herbst und Winter zu rechnen ist?

          • Sagen wir so: wir werden mit einer Situation konfrontiert werden, was für viele nach wie vor nur schwer vorstellbar ist.

          • Das haben Sie jetzt wirklich schön gesagt. Hat ja auch ne Weile gedauert bis sich rumgesprochen hat, dass die Erde rund ist. Und noch immer zweifeln das manche an und sind davon überzeugt, es besser zu wissen und die Wahrheit zu kennen. Und dann kommen die Wissenschaftler daher und sagen: nö, stimmt gar nicht. Ist schon heftig. Die trauen sich was, diese von der Astronomieindustrie gekauften Wissenschaftshuren!
            https://www.dlr.de/next/desktopdefault.aspx/tabid-6316/10948_read-24959/

          • Pssst! Das ist doch geheim! Damit das so bleibt haben die Nazis extra die NASA gegründet!

        • Sie schwurbeln schon wieder. Ich habe das nicht behauptet. Zudem sind diese 17% eh nur eine Phantasiezahl der Behörden, weil sie keine validen Daten haben.

          • Ah geh, jetzt wird es aber richtig albern. Die Zahl stammt von der von Ihnen verlinkten Seite der IQM. https://www.initiative-qualitaetsmedizin.de/covid-19-pandemie Die Zahlen stammen von keiner Behörde, sondern direkt von Krankenhäusern. Sie haben mich sogar explizit aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Und jetzt sind das Phantasiezahlen? Muss toll sein, wenn man sich in alle Richtungen gleichzeitig verbiegen kann.

        • Als Geimpfter Kranker gilt man nur, wenn man mehr als 14 Tage nach der Johnson&Johnson Impfung oder mehr als 14 Tage nach der 2. Impfung mit AstraZeneca oder Moderna krank wird. Alle Anderen gelten als “Ungeimpfte”.

  12. Somit hat sich auch der Samariterbund als Alternative zum RK disqualifiziert. Ich hoffe, dass alle, die bisher für den Samariterbund gespendet haben, diese Spenden nun einstellen bzw. ihre Mitgliedschaft kündigen.

    • Warum sollten sie das tun? Leister der ASB keine wichtige Arbeit mehr? Werden die Sanitäter und soziale Einrichtungen nicht mehr gebraucht?

    • Verzichten Sie einfach auf die Dienste des SB. Damit setzen Sie sicher ein wesentlich deutlicheres Zeichen.

      • Nun, er hofft dass alle… Das zeigt doch schon, dass er nicht auf dem Schirm hat, dass Seinesgleichen eine Minderheit ist. Natürlich, weil alle anderen gehirngewaschene Systemzombies sind, aber eben eine Mehrheit. Und wenn er röchelnd an der Hauswand lehnt, oder blutend in der Gosse liegt, wird es ihn bestimmt nicht stören, dass die Sanitäter vom ASB und geimpft sind.

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