Samstag, Oktober 12, 2024

Vergewaltigungsprozess gegen ÖVP-Ortschef im Finale

Der Vergewaltigungsprozess gegen einen oö. ÖVP-Bürgermeister, der bei den Kommunalwahlen am Sonntag der Vorwoche als Ortschef wiedergewählt wurde, ist am Montag fortgesetzt worden.

Wien, 04. Oktober 2021 | Ein Gutachten sollte mittels Google-Geodaten herausfinden, ob ein mögliches Alibi stichhaltig ist – aber laut Sachverständigem dürften Daten gelöscht worden sein. Ein Urteil im Lauf des Tages ist wahrscheinlich.

Sein Mandat als Landtagsabgeordneter hat der Angeklagte im Zuge des seit Jahresbeginn laufenden Verfahrens zurückgelegt und er war bei der Landtagswahl auch nicht mehr aufgestellt worden. Als Ortschef ist er aber weiter im Amt.

Angeklagter ortet Intrige

Dem Mann wird vorgeworfen, eine Mitarbeiterin zweimal sexuell belästigt, dreimal vergewaltigt und – als sie ihr Schweigen schließlich brach – verleumdet zu haben. Die Anklage stützt sich u.a. auf ein vom mutmaßlichen Opfer vorgelegtes Taschentuch mit DNA-Spuren. Laut einem Sachverständigen wurden darauf Scheidensekret des mutmaßlichen Opfers und Sperma des Angeklagten nachgewiesen. Man könne aber weder sagen, wie alt die Spur sei noch ob die beiden Körperflüssigkeiten gleichzeitig auf den Spurenträger gekommen seien.

Der Angeklagte leugnet alle Vorwürfe vehement, auch will er niemals eine Affäre mit der Frau gehabt haben. Er ortet eine Intrige und meint, das Beweisstück müsse manipuliert sein. Er hatte die Frau, nachdem sie Vorwürfe gegen ihn erhoben hatte, wegen Verleumdung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen allerdings ein und erhob gegen ihn Anklage.

Bisher sind in dem seit Jahresbeginn laufenden Prozess etliche Zeugen befragt worden, die am Gemeindeamt arbeiten oder einen Bezug dazu haben. Viele berichteten sinngemäß, dass das mutmaßliche Opfer die Nähe des Angeklagten gesucht habe, aber auch, dass die Frau im Umgang schwierig gewesen sei. Für Aufregung sorgte, als herauskam, dass sich die Zeugen zuvor offenbar im Büro des Verteidigers getroffen hatten.

Für die Beweisführung hat die Verteidigung ein detailliertes Zeitprotokoll erstellt, wonach der Politiker die Taten nicht begangen haben könne. So sei er zu einem angeblichen Tatzeitpunkt sogar auf Urlaub gewesen. Das alte Handy des Ortschefs, dessen Geodaten dies beweisen sollten, war aber nicht mehr vorhanden. Daher ließ der Richter das Google-Konto des Politikers auswerten.

Auffällige Geodaten

Der Gutachter berichtete, er habe zu den mutmaßlichen Tatzeitpunkten keine GPS-Daten gefunden. Auffällig sei allerdings, dass am Handy insgesamt mehr Geodaten gespeichert gewesen seien als in der Cloud des Google-Kontos. Das sei ungewöhnlich und lege nahe, dass “in der Cloud nachgeputzt wurde”, eindeutig nachweisen könne man das aber nicht.

Einige Suchanfragen des Angeklagten kurz nach Beginn des Prozesses bis kurz vor Arbeitsbeginn des Gutachters hätten sich mit Fragen von Löschung und Speicherungen von Google- bzw. Geodaten befasst, berichtete der Experte. Andererseits wurde auch eine Chat-Nachricht gefunden, die auf einen Italienurlaub hindeutet – der Angeklagte will zu einem der Tatzeitpunkte am Gardasee gewesen sein.

Am späten Vormittag wurde mit der Vorspielung der kontradiktorischen Einvernahme des Opfers begonnen. Dazu wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Danach soll die Frau noch ergänzend – und voraussichtlich unter neuerlicher Zulassung der Öffentlichkeit – ergänzend befragt werden. Ein Urteil im Lauf des Tages ist wahrscheinlich.

(bf/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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