Donnerstag, März 28, 2024

Nach VfGH-Urteil: Sterbehilfe ab 2022 möglich

Nach VfGH-Urteil:

Ab 2022 ist das Verbot der Sterbehilfe per VfGH-Erkenntnis aufgehoben. Das Gesetz wurde repariert, es kommt eine “Sterbeverfügung”.

Wien, 23. Oktober 2021 | Schon im November des Vorjahres hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verbot der Sterbehilfe auf. Bisher galt: Wer jemandem dazu Hilfe leistet, sich zu töten, dem drohten bis zu fünf Jahre Gefängnis. Das verstieße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, urteilte der VfGH und hob diesen Teil des Gesetzes auf. Weiterhin verboten ist, jemanden zum Selbstmord zu verleiten.

Sterbeverfügung

Die Strafbarkeit für Sterbehilfe wurde mit 31. Dezember aufgehoben. Das Gesetz musste folglich repariert werden. Wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will, kann ab 2022 eine Sterbeverfügung errichten – ähnlich der Patientenverfügung. Der Zugang ist auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt. Explizit ausgeschlossen sind Minderjährige. In Apotheken wird ein tödliches Präparat erhältlich sein. Begleitend kommt ein Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung.

Notwendig, um eine Sterbeverfügung (bei Notaren oder Patientenanwälten) zu errichten, ist die Aufklärung durch zwei Ärzte. Einer davon muss über eine palliative Qualifikation verfügen. Auch die Entscheidungsfähigkeit der sterbewilligen Person muss ärztlich bestätigt werden. Zweifelt dabei ein Arzt, so muss zusätzlich ein Psychiater oder Psychologe beigezogen werden. Auch ist vor der Errichtung der Verfügung eine Frist von zwölf Wochen einzuhalten. Ziel ist die Überwindung von akuten Krisenphasen. Sollten Personen allerdings nur eine sehr geringe Zeit (etwa wenige Wochen) zu leben haben, dann verkürzt sich diese Frist auf zwei Wochen.

Tödliches Mittel muss selbst eingenommen werden

Eine aufrechte Strebeverfügung berechtigt sterbewillige Personen, ein tödliches Präparat in einer Apotheke abzuholen. In der Verfügung kann auch eine Person bestimmt werden, die dieses Mittel für den Betroffenen abholt, etwa wenn dieser nicht mobil ist. Auch eine Zustellung durch die Apotheke ist möglich.

Das Präparat (das der Gesundheitsminister per Verordnung festlegt) muss selbstständig zugeführt werden. Sollte man nicht in der Lage sein, das Mittel oral einzunehmen (z.B. bei Schluckproblemen), ist auch eine andere Gabe, etwa über eine Sonde möglich. Allerdings muss in diesem Fall der Betroffene selbst diese Sonde auslösen. Dieser Punkt der selbstständigen Auslösung ist wichtig, da es dabei um die Abgrenzung zur aktiven Sterbehilfe geht, die weiterhin verboten ist. Betont wurde am Samstag seitens der Regierung, dass niemand verpflichtet ist, Sterbehilfe zu leisten. Auch Apotheker dürfen nicht zur Abgabe des Präparats verpflichtet werden.

Beschluss im Parlament für Dezember erwartet

Straffrei bleibt Sterbehilfe nur über den Weg des in den Apotheken künftig erhältlichen Medikaments und über den skizzierten Ablauf, betonten die Regierungsvertreter. Aber auch hier gibt es Einschränkungen: Bei Minderjährigen, aus verwerflichen Gründen (wenn man etwa aus Habgier hilft), bei Personen die nicht an einer schweren Krankheit leiden sowie wenn keine ärztliche Aufklärung erfolgt, ist auch dieser Weg verboten.

Das neue Gesetz muss noch im Parlament beschlossen werden, damit es ab 01. Jänner 2022 in Kraft treten kann. Mit dem Beschluss ist im Dezember zu rechnen.

(tw/APA)

Titelbild: APA Picturedesk

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32 Kommentare

  1. Es sollte eine freie Wahl geben in würde zu sterben, so wie es eine Wahl geben soll in würde zu leben ohne Diktatur und Einschränkungen, die Aktive sterbehilfe ist ziemlich schwierig umzusetzen, da es nicht möglich sein sollte unbequeme Verwandte oder sonstige Personen durch diese möglichkeit zu entsorgen.

  2. Ich würde sie nicht in anspruch nehmen. Finde aber, dass es die entscheidung jedes einzelnen sein soll.

  3. Mückstein Hallo!!
    Was ist, wenn einen Tag lang Alle Pfleger zu Hause bleiben ?? Was macht er dann ??

  4. Schwer Leidenden und tödlich Erkrankten muss die Möglichkeit gegeben werden, ihr Leben auf eigenen Wunsch würdevoll zu beenden. In meiner nächsten Umgebung gab es kürzlich einen durch eine unheilbare und qualvolle Erkrankung ausgelösten Suizid durch Kopfschuss, dessen Überreste dann von Verwandten beseitigt werden mussten.

    • Den Begriff würde tut ihr mir hier bitte nicht verunglimpfen…. Würde hat mit “nur ja nie Unterstützung benötigen” nichts zu tun. Es gibt Pflegebedürftige, die durchaus würdevoll ihrem Lebensabend entgegenblicken und das auch an sich selbst so wahrnehmen!!! Ein wichtiger Faktor ist dabei, wie es mit den Personalressourcen der Pflege aussieht!

  5. Gut so.

    Aber schade, dass aktive Sterbehilfe weiterhin verboten ist. Damit besteht immer noch das Problem, dass man “rechtzeitig” handeln muss. Das trifft zum Bsp. Multiple Sklerose Erkrankte, die manchmal wegen Lähmungserscheinungen einfach nicht mehr die Möglichkeit haben, eine Pille selbst zu nehmen oder eine Spritze selbst zu betätigen.
    Hier sollte m.M.n. die Menschlichkeit siegen und den Betroffenen geholfen werden, wenn für sie das Leben nicht mehr lebenswert ist. Und das sollte ganz klar ihre eigene Entscheidung sein.

    • Mehrere nahe verwandte starben an krebs. Keiner wollte sterben, im gegenteil, jeder war froh über jeden tag, den er noch erlebte.
      Ein verwandter freute sich immer, wenn er jeden 1. des monats erlebte, denn da bekam er noch die pension…

    • Ist es wirklich so schwer bei der Sache zu bleiben. Solche unnötigen Kommentare interessieren doch langsam keinen mehr. Dann lass Dich nicht impfen, setz’ dich am besten zu den schwer kranken auf die Intensivstation und erklär ihnen deine Sicht der “Grippe”. Dann bist Du genesen und somit 3G – noch einen schönen Tag.

      • Nicht so lange Menschen wie Sie dieses Thema so massiv unterschätzen.

        • Wieviele in ö starben AN der impfung, wieviele ungeimpfte an der coronaerkrankung?

          • Das ist schwer zu sagen, weil wir nur erfahren, wieviele im Zusammenhang mit Corona sterben (oder: MIT oder AN Corona, bzw MIT einem positiven PCR-Test) und nicht wieviele ursächlich an C sterben.

            Wenn die Impfung – wie ständig propagiert wird – wirkungsvoll und sicher ist, dann ist der Tod eines gesunden Menschen, der an der Impfung, die wirkungsvoll und sicher ist, stirbt, schon sehr schwerwiegend, vor allem bei Kindern, die am Infektionsgeschehen keinen Anteil haben.

  6. Es ist ja sehr zu begrüßen, aber ich frage mich, warum das gerade die letzten 2 Jahre so zum Thema geworden ist? Ich hätte mir da schon viel früher legale Möglichkeiten gewünscht.

    • Schätze die Impfung wird auch da zu beitragen! Der Pflegenotstand auch. Ernst wird’s erst wenn Alle Pfleger und Schwestern einen Tag zu Hause bleiben….Mücke ade ….

  7. Endlich gibt es eine gesetzliche Regelung für die Betroffenen in Würde ihr Leben zu beenden. Das verhindert grausame Suizide und Tötungshandlungen durch Angehörige. Hätte nie gedacht, dass es in Österreich jemals eine so humane Lösung geben würde. Aber wenn die Politik nicht mitmischt sind viele Dinge möglich. Danke an den VfGH für diese mutige und menschenwürdige Entscheidung.

    • Wieso mischt die Politik nicht mit?
      Der Vfgh macht doch nicht von sich aus Gesetze, sondern korrigiert.

      • Der VfGh hat ja auch nur die alte Bestimmung ausgehebelt. Die neue Verordnung kommt selbstverständlich aus der Politik (Gewaltenteilung). Und den türkisen Einschlag kann man doch noch gut rauslesen aus der Lösung.

    • Ich würde eher sagen, dass es “Tötungsabsichten” von Verwandten begünstigt.
      Ein alter kranker Mensch ist eben auch eine große Belastung, einen Suizid nahe zu legen ist einfacher als die Person wirklich zu töten.
      Wer krank ist und Schmerzen hat könnte dazu überredet werden.

      Grundsätzlich sehe ich es auch positiv aber die Kontrolle dass es nicht missbraucht wird ist der entscheidende Faktor.

    • Abwarten…. Werden wir erst sehen, wie sich das auf uns auswirkt…. Ob man das als human bezeichnen kann…vor allem, enn einem zuvor eine anständige Pflege verwehrt wird.

  8. Ja, das war klar, dass es damit noch vor dem Umsetzen der Pflegereform was wird….

  9. Wauuu den VfGH gibt’s ja doch noch, komisch bei der Flut an 3G Verordnungen und usinnigen Corona Restriktionen, die völlig Evidenz befreit sind schweigen sie beharrlich wie ein Grab, zumindest kommt es durch die meist, Korrupten Medien nicht ans Tageslicht.

    • So ein Unsinn! Es ist ein Segen für sterbenskranke Menschen selbst den Zeitpunkt des Todes festlegen zu können! Sie wissen wohl noch nicht was Durchbruchschmerzen bedeuteten? Ich wünsche es ihnen nicht diese Erfahrung zu machen. Auch die Nebenwirkungen von stark wirksamen Medikamenten kann einem das Leben zur Hölle machen ….

      • Genau,es ist ein Segen und ich dachte nicht,daß ich das noch erleben darf,daß in Österreich endlich ein menschenwürdiger Tod erlaubt wird.

        Es gibt Ärzte die auch jetzt schon ein wenig “geholfen” haben,aber klar viele trauen sich das nicht,weil sie wussten,wenn das auf kommt,dann waren sie die letzten Zeit Arzt,nur einige wollten dem wirklichen Leiden nicht mehr zuschauen,aber für jeden der geholfen hat muß man dankbar sein,als Betroffener und auch als Angehöriger,also ist dieses Urteil ein sehr,sehr schönes.

        Nimmt vielen schwer kranken Menschen die Angst und auch deren Angehörigen,denn man leidet immer mit,sehr sogar.

        Wie oft hört man den Satz,einem Tier wird geholfen,der Mensch muß leiden bis zum letzten Maschineneinsatz,also ich freue mich über das Urteil sehr.

        Mögen es alle noch lange nicht brauchen,aber wenn,dann weiß man nun,es darf einem geholfen werden.

    • Nein, aber man kann ihnen vermitteln, dass sie sich frei fühlen sollen, sich selbst zu entsorgen…. Unterstützung garantiert!

      • Danke. Wenn ich von dir Zustimmung bekommen würde, müsste ich mir überlegen, was ich falsch gemacht habe.

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