Samstag, Dezember 14, 2024

ZIB 2: Edtstadler kann sich an eigenes Sicherheitspaket nicht erinnern

ZIB 2

Karoline Edtstadler war am Sonntag in der ZIB 2 zum neuen Sterbehilfegesetz zu Gast. Es ging aber auch um ihre Forderungen nach einem Briefgeheimnis für Handys. Dass das türkis-blaue Sicherheitspaket aus 2018 dieses aber erst gelockert hat, wusste die Ministerin nicht mehr.

Wien, 25. Oktober 2021 | Im Dezember 2020 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verbot der Beihilfe zum Suizid aufgehoben. Bisher drohten demjenigen, der einem anderen dazu Hilfe leistet, sich zu töten, bis zu fünf Jahre Haft. Ein Verstoß gegen das Recht auf Selbstbestimmung, kam der VfGH damals zum Schluss. Jetzt wurde das Gesetz repariert und in Form einer “Sterbeverfügung” auf den Weg gebracht. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) war dazu am Sonntagabend in der ZIB2 bei Martin Thür zu Gast.

Nur drei Wochen Begutachtungsfrist

Das geplante Gesetz zur “Sterbeverfügung” regelt unter anderem, für wen eine solche Vorgehensweise in Frage kommt und auf welchem Wege diese zu erfolgen hat. Minderjährige und Personen, die nicht an einer schweren Krankheit leiden, sollen von der neuen Sterbehilfe ausgeschlossen sein. Weiterhin verboten ist auch jemanden zum Selbstmord zu verleiten.

Für das Gesetz gibt es nun eine drei Wochen lange Begutachtungszeit. Ob diese bei so einem heiklen Thema nicht zu knapp bemessen sei, wollte Thür von Edtstadler wissen. Die kurze Frist könne man “durchaus kritisieren”, aber “man hätte sich nicht ausgesucht, dieses Thema in Gesetzesform zu gießen”, verwies die Ministerin auf den VfGH, der der Regierung ein Jahr für die Korrektur des Gesetzes Zeit gegeben hat. Die Kritik, dass es Verhandlungen hinter verschlossenen Türen gewesen seien, wies sie zurück.

Edtstadler: “Wollten restriktive Lösung”

Entschließt man sich als schwer oder unheilbare kranke Person, zu sterben, müssen laut der neuen Regelung einige Personen hinzugezogen werden. So müssen etwa zwei Ärzte den Entschluss absegnen, auch ein Notar wird benötigt. Zudem muss die Einnahme des tödlichen Medikaments selbst eingenommen werden. Thür wollte daher von Edtstadler wissen, ob die Sterbehilfe für Leute, die über kein solches Netzwerk an Personen verfügen oder bettlägerig sind, nicht zu schwer zu bekommen sei. Auch diese Kritik wies Edtstadler zurück. Man habe bei der “Sterbeverfügung” vor allem darauf geschaut, eine “restriktive Lösung” zu finden und, dass diese vor Missbrauch geschützt werde.

Die Kirche etwa kritisierte das Gesetztesvorhaben jedoch als zu wenig restriktiv, entgegnete Thür. Dass nicht nur unheilbare, sondern auch schwer kranke Personen oder Menschen mit schweren psychischen Problemen davon Gebrauch machen könnten, gehe zu weit. Edtstadler betonte in Bezug auf psychisch Kranke, dass in diesen Fällen ein Psychiater hinzugezogen werde. Auch schwer Kranke, wie etwa Menschen die unter Multipler Sklerose leiden würden, hätten oft einen langen Leidensweg. Es sei gut, dass auch diese Gruppe nun davon Gebrauch machen kann.

Informationsfreiheitsgesetz “in Arbeit”

In der zweiten Hälfte des Interviews fragte Thür die Ministerin auch nach anderen Gesetzen, die die Regierung am Anfang der Legislaturperiode angekündigt hat. Parteienfinanzierungsgesetz, Medientransparenzgesetz, Informationsfreiheitsgesetz – sie alle sollen für eine sauberere Politik in Österreich sorgen, auf den Weg gebracht wurde davon allerdings noch nichts.

Das Informationsfreiheitsgesetz regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Bundesbehörden und sonstigen Bundesorganen. Auch Informationen zu Studien und Umfragen von Ministerien, die gerade jetzt in der Inseratenaffäre großes Thema sind, würden dadurch transparenter werden. Dieses Gesetz sei in Arbeit, meinte Edtstadler. Man brauche aber für ein solches Gesetz, für das eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat notwendig ist, eine breite Zustimmung. Gespräche seien am Laufen. Dieses Thema sei aber ein Beispiel dafür, dass zwar jeder sage, man brauche so ein Gesetz, “aber bitte nicht bei mir”. Edtstadler griff daraufhin auch den ORF selbst an. Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk hätte das Vorhaben als nicht notwendig und zweckmäßig bezeichnet, da man als ORF auch vom Informationsfreiheitsgesetz betroffen sei.

“Ich weiß jetzt nicht, wovon Sie sprechen”

Angesprochen auf ihre Forderung im “Report” letzte Woche, ein Briefgeheimnis für Handys einzuführen, fragte Thür am Ende noch, was die Ministerin damit konkret meine. Edtstadler fordert in dieser Sache eine gesetzliche Anpassung. Im Gegensatz zu Briefen, stünden im Handy nicht nur Chats, dort sei “das ganze Leben” abgebildet, auch Gesundheits- und Bewegungsdaten. Dies erfordere einen höheren Schutz als dass es bis jetzt der Fall sei.

Dass Edtstadler im Jahr 2018 – damals noch Staatssekretärin im Innenministerium – ein Sicherheitspaket, dass das Briefgeheimnis entgegen ihrer jetzigen Forderung sogar gelockert hat, mit auf den Weg gebracht hat, daran konnte sich die Ministerin im Studio nicht mehr erinnern. “Ich weiß jetzt nicht konkret, wovon Sie sprechen”, Edtstadler wiederholte ihre Aussagen, dass Handys heikler als Briefe zu behandeln seien und wich der Frage aus.

Das ganze Interview sehen Sie hier.

(mst)

Titelbild: ORF

Autor

  • Markus Steurer

    Hat eine Leidenschaft für Reportagen. Mit der Kamera ist er meistens dort, wo die spannendsten Geschichten geschrieben werden – draußen bei den Menschen.

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